Öffentlicher Teil:
1. Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)
Es liegen keine Fragen der Einwohner vor.
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Darstellung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Bretzenheim A) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen B) Beschluss zur Durchführung eines förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat von Bretzenheim hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Orthenberger Mühle“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die vorhandenen funktionslosen Ruinen wiederaufzubauen und anschließend Arten der baulichen Nutzung zuzuführen, die grundsätzlich in einem Allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauNVO gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauNVO allgemein zulässig sind. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, ist für das Grundstück in der Gemarkung Bretzenheim, Flur 5, Parzellen 14/2 und 13, als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Da der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde zu entwickeln ist, muss eine Änderung desselben im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) erfolgen und das betroffene Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt werden. Aus diesem Grund hat der Verbandsgemeinderat, auf Antrag der Ortsgemeinde Bretzenheim, in seiner Sitzung am 03.11.2021, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung zur förmlichen Einleitung des Verfahrens erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (Ausgabe 3, 21.01.2022). Unter Verweis auf das parallellaufende Bebauungsplanverfahren, fand im Zeitraum vom 27.01.2025 bis einschließlich 07.03.2025, eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung statt (§§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB). Um das Verfahren weiter voranzutreiben, sollten nunmehr über die während des vorgenannten Zeitraums eingegangenen Stellungnahmen nunmehr beraten werden. Im Anschluss ist der Beschluss zur förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu fassen. Nachdem das mit der Planung beauftrage Büro, ISU Bitburg, den aktuellen Planungsstand vorgestellt hat, fasst der Verbandsgemeinderat die folgenden Beschlüsse:
Zu A) Die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung waren, unter Verweis auf das parallellaufende Bebauungsplanverfahren, in der Zeit vom 21.01.2025 bis 07.03.2025 gemäß § 3 Abs. 1 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg veröffentlicht. Darüber hinaus konnten die Vorentwürfe bei der Verwaltungsstelle Stromberg eingesehen werden. Außerdem erfolgte eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind öffentliche und private Belange untereinander und
gegeneinander abzuwägen. Zu diesem Zweck erhalten Private durch die öffentliche Auslegung Gelegenheit zur Kenntnisnahme von der Planung und zur Kenntnisnahme. Öffentliche Belange werden in der Regel durch die Beteiligung der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange bekannt. Gleich, ob von Dritten etwas vorgebracht wird, müssen Belange und Umstände bei der Abwägung berücksichtigt werden, wenn sie sich aufdrängen und bekannt werden. Dem Verbandsgemeinderat liegen die aktuellen Entwürfe der Planzeichnung und die Begründung sowie der Umweltbericht vor.
Beschluss 1 zu A): Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Abstimmungsergebnis:
Zu Nr. 11 Einstimmig
Zu Nr. 26 Einstimmig
Zu Nr. 38 Einstimmig
Nachdem der Verbandsgemeinderat zuvor über die während der nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten hat, werden die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung wie folgt gebilligt:
Beschluss 2 zu A): Billigung der Entwurfsunterlagen. Der vorgelegten Planung (Entwürfe der Planzeichnung sowie der Begründung) wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
B) Beschluss zur Durchführung eines förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB. Die vom Verbandsgemeinderat zuvor gebilligten Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, im Internet zu veröffentlichen. Der Zeitraum wird im Veröffentlichungsorgan der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg (Mitteilungsblatt), zu gegebener Zeit bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang wird in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, 1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, 2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, 3. dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und 4. welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten, zur Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen, ermöglicht werden. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung wird neben der förmlichen Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingestellt und es erfolgt eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung in elektronischer Form benachrichtigt und erhalten ebenfalls die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Beschluss zu B): Unter Berücksichtigung vorstehenden Erläuterungen beschließt der Verbandsgemeinderat, die Durchführung einer förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird gebeten alles Weitere in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich.
Ratsmitglied Olaf Budde verweist auf die Seite 9 der Begründung zum Entwurf. Dort ist bei Randnummer 4.3 Topographie, das Gefälle des Planungsgebietes von 3,17 m üNN bis 320 m üNN ausgewiesen. Diese Angaben treffen nach seiner Auffassung nicht zu. Die Planerin sagt zu, sollte die Angaben falsch sein, diese zu korrigieren.
3. Vorstellung Planung Feuerwehrgarage Schweppenhausen
Bereits im Vorfeld wurde aus dem Fachbereich 4 - Abteilung Feuerwehr ein Erweiterungsbedarf am Feuerwehrhaus Schweppenhausen gemeldet. Ein entsprechender Planungsansatz wurde im Haushalt eingestellt und ist bereits genehmigt worden. Auf dieser Grundlage wurde die Firma Dillig Architekten GmbH aus Simmern mit einer Machbarkeitsstudie (Leistungsphase 0) beauftragt, um hier die Möglichkeiten aufzuzeigen und die entsprechenden Kosten grob zu ermitteln. Am 03.04.2025 fand ein Vor-Ort-Termin mit den Vertretern der Feuerwehr, der Verbandsgemeinde und Herrn Gütthoff vom Büro Dillig statt. Hier wurden die bestehenden Möglichkeiten erörtert und der Bestand aufgenommen. Alle Beteiligten kamen zu dem Ergebnis, dass eine klare Trennung zwischen Feuerwehr und Gemeindehaus erfolgen solle. Vom Büro Dillig wurden 2 Varianten mit klarer Trennung vom Gemeindehaus weiterverfolgt. Eine Trennung wurde auch nach Rücksprache mit Frau Ortsbürgermeisterin Denker als sinnvoll erachtet. Bei den beiden Varianten hat sich die Nr. 2 als praxisbezogene und wirtschaftlichste Variante hervorgehoben. Ob eine Umsetzung der Variante Nr. 3 hinsichtlich der Schleppkurve überhaupt umsetzungsfähig wäre, müsste vor Ort noch geprüft werden. Die möglichen Kosten für die Variante 2 belaufen sich vorläufig auf ca. 285.000,00 € und die der Variante 3 auf ca. 310.000,00 €.
Der Beigeordnete Dapper fasst für die Ratsmitglieder zusammen, dass die Erstellung einer Garage neben dem Feuerwehrhaus Gegenstand des Beschlusses ist. Nur dieses soll beschlossen werden. Der Rest, Nutzung und Umbau der bestehenden Räume sollen zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Mit dem folgenden Beschluss erfolgt keine weitere Planung. Ratsmitglied Anke Denker teilt mit, dass der Ortsgemeinderat Schweppenhausen lediglich den Beschluss über die Fläche, die zu Verfügung gestellt werden soll, gefasst hat. Andere Beschlüsse gab es noch nicht. Seitens der Verwaltung wird sich für die Variante 2 ausgesprochen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Schütte, fragt an, ob für Schweppenhausen auch ein Mannschaftstransportfahrzeug geplant sei und dies berücksichtigt wurde. Es soll nicht das gleiche Problem wie in Seibersbach erzeugt werden. Beigeordneter Claus-Werner Dapper verneint dies. Ratsmitglied Petra Sinß fragt an, ob die 15 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in Schweppenhausen noch aktuell sind. Dies wird bestätigt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Planungsvariante _2__ weiter voranzutreiben und eine entsprechende Baugenehmigung noch in diesem Jahr einzureichen, sodass die Kosten für die Erweiterung des Feuerwehrhauses im Haushalt 2026 eingeplant werden können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Jahresabschlüsse 2020 und 2021, Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich Abwasserbeseitigung Gebiet ehemalige Verbandsgemeinde Stromberg
a) Vorlage und Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 und 31.12.2021.
b) Beschlussfassung über die Behandlung der Jahresverluste.
Die Faktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz fragt nach, wo und in welcher Höhe die Kredite aufgenommen wurden und wie hoch der Zinssatz ist. Frau Jost antwortet, dass es sich um Förderdarlehen vom Land handelt. Hier sind keine Zinsen zu zahlen, lediglich die Tilgung. Ratsmitglied Anke Denker bemängelt die späte Aufstellung der Jahresabschlüsse. Bei den Schmutzwassergebühren zeigt sie auf, dass die Kalkulationen für 2020 und 2021
zu gering angesetzt sind. Sollten die Abschlüsse für 2022/2023 und 2024 ebenfalls mit einem Defizit abschließen, wird eine Anpassung der Gebühren unerlässlich sein. Sie bittet die Thematik rechtzeitig im Werkausschuss zu beraten. Diesen Worten schließt sich der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Fritz Hegemann, an.
Der Verbandsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021 fest und beschließt den Verlust 2020 in Höhe von 192.019,39 € und den Verlust 2021 in Höhe von 364.394,14 € aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Nachwahl Ausschussbesetzung Feuerwehrausschuss
Herr Gerhard Krüger ist am 02.05.2025 verstorben. Herr Krüger war Mitglied im Feuerwehrausschuss. Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD Fraktion.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias, Schütte, schlägt Herrn Karl Bodtländer als Mitglied, Herrn Tobias Jungbluth als Vertreter von Ralf Noch vor.
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2. Der Verbandsgemeinderat wählt Karl Bodtländer als Mitglied und Tobias Jungbluth als
Vertreter von Ralf Noch in den Feuerwehrausschuss.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten (Global Nachhaltige Kommune)
1. Hintergrund
Am 25. September 2015 beschlossen 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen und 169 Unterzielen (SDGs) in New York. Die Agenda 2030 knüpft an die bis dahin beschlossenen Millenniumsziele der Vereinten Nationen an und verbindet zwei der größten Herausforderungen für eine gerechtere Welt, die der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung. Dieser Vertrag bildet seitdem den globalen Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung. Alle 17 Ziele stehen dafür, für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter auch gemeinsam Sorge zu tragen, z.B. für Klima, biologische Vielfalt und Wasser. Das Kümmern um soziale Gerechtigkeit sowie Frieden sind weitere Themen die für alle festgelegt werden. Auch Kommunen wird bei der Umsetzung eine große Rolle zugesprochen, denn verschiedene Ziele lassen sich ohne deren Beteiligung nicht bewältigen, wie z.B.: • Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen. • Ziel 9: Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen. • Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirklungen ergreifen.
2. Die Musterresolution
Aus dem im oberen Abschnitt genannten Grund, stellten der Deutsche Städtetag sowie der Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion für seine Mitgliedstädten die Musterresolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" zur Verfügung. Mit der Unterzeichnung dieser Musterresolution bekennen sich die Kommunen dazu, sich für eine nachhaltige Entwicklung zu engagieren, die Themen aus der Agenda 2030 umzusetzen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Maßnahmen anzustoßen. Derzeit haben bereits 271 Kommunen, Kreise und Gemeinden unterzeichnet und bilden somit zusammen mit den Initiatoren den „Club der Agenda 2030 Kommunen“. Die Liste der Zeichnungskommunen ist unter https://skew.engagement-global.de/zeichnungskommunen-agenda-2030.html zu finden. Als einer der diesjährigen 4 Modellkommunen im Projekt „Global Nachhaltige Kommunen RLP“ orientiert sich die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg bei der Entwicklung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie ebenfalls an der Agenda 2030. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird sowohl übergeordnete Leitlinien als auch strategische sowie operative Ziele und Maßnahmen beinhalten, die an die 17 SDGs anknüpfen. Somit hat die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg bereits den ersten Schritt getan, um in den Prozess der Übertragung der Agenda 2030 auf die kommunale Ebene einzusteigen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Unterzeichnung der Musterresolution, um zu signalisieren, dass die Verbandsgemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen wird.
Bürgermeister Cyfka begründet kurz die der Einladung beigefügte Musterresolution und stellt die politische Bedeutung heraus. Anschließend erläutert die Klimaschutzmanagerin, Frau Stempel, die Musterresolution ausführlich. Sie verdeutlicht nochmals, dass es sich mit dem Beschluss um ein Bekenntnis handelt. Seitens der Fraktionen wird in der Diskussion Zustimmung signalisiert.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Musterresolution „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetags sowie des Rats der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion zu unterschreiben und schließt sich dieser Erklärung damit an.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
7. 1. Nachtragshaushalt 2025 zum Stellenplan
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Eingruppierung verschiedener Personalstellen neu bewerten lassen. Die Änderungen wurden in den Stellenplan eingearbeitet. Die entstehenden Mehrkosten wurden wie folgt kostenneutral gedeckt: 1. In der Ursprungsplanung wurde eine tariflichen Personalkostensteigerung von 5 % angenommen. Die tatsächliche Steigerung für 2025 beträgt 2,75 %. Die Ersparnis von 2,25 % wird zur Deckung der Mehrkosten verwandt. 2. In der Ursprungsplanung wurden verschiedene unbesetzte Stellen zur Nachbesetzung eingeplant. Zwei dieser Stellen werden 2025 nicht neu besetzt. Die eingesparten Personalkosten genügen zur Deckung der verbliebenen Mehrkosten. Änderungen zum ursprünglichen Haushaltsplan sind ausschließlich im Stellenplan zu finden. Weitere Veränderungen gibt es keine. Das Haushaltsvolumen und die Summe der Erträge und Aufwendungen sowie Einnahmen und Ausgaben gelten somit fort.
Der Verbandsgemeinderat berät und beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Sachstandsbericht Grundschulen Rümmelsheim und Langenlonsheim
Der Beigeordnete Dapper schildert zunächst den Sachstand bezogen auf die Grundschule in Rümmelsheim. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Bauunterlagen wurden im Oktober 2024 eingereicht, daraufhin kam lange Zeit keine Rückmeldung. Ca. alle 2 Wochen wurde bei der ADD sowie der SGD nachgefragt. Gemäß Planung sollten die Arbeiten in den Osterferien beginnen, damit die Abrissarbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden können. Es gab Gesprächstermine, bei denen klar wurde, dass die Umsetzung der Vorgaben schwierig wird, da die Gegebenheiten dies nur schwer zulassen. Als Beispiel nennt er Klassenräume im Altbau, welche entgegen des Rahmenraumprogramms 78 qm statt 60 qm aufweisen, bei der Berechnung der Gesamtfläche aber mit 78 qm angerechnet werden. Ein weiterer Punkt ist die Forderung der ADD, beim Neubau ein Flachdach zu installieren. Der entstehende Raum bei einem Pultdach, unter dem z.B. die Entlüftungsanlage untergebracht werden könnte, wird der Gesamtfläche zugerechnet. Mit Hilfe des zuständigen Ministeriums in Mainz wird es ein Mediationsgespräch mit Ministerium, ADD, SGD und dem Fachbereich Bauen zur Klärung und Erstellung klarer Zielvorgaben geben. Zwischenzeitlich wurde die neue Schulbaurichtlinie verabschiedet. Eventuell ergeben sich größere Flächenbedarfe, wenn diese auch in Rümmelsheim angewandt wird. Beigeordneter Claus-Werner Dapper sieht das jetzt durchgelebte Verfahren in Rümmelsheim lehrreich für die Erweiterung der Grundschule in Langenlonsheim. Auch für die Grundschule Langenlonsheim soll schnellstmöglich eine Einigung mit ADD und SGD herbeigeführt werden. Alle vorhandenen Flächen werden beim zukünftigen Raumprogramm angerechnet, d. h. alle Räume, die als Schulräume gewidmet waren, werden berücksichtigt. Auch wenn diese von Kita oder der Ortsgemeinde genutzt werden. Bei den Gesprächen mit dem Ministerium wurde signalisiert, dass es keine Einwände gegen eine Umwidmung dieser an die Kita vermieteten Räume gibt, damit eine Anrechnung nicht erfolgt. Die vorhandene Mehrzweckhalle wurde seinerzeit auch über Schulbaumittel gefördert. Der Architekt muss sich vor der konkreten Planung mit ADD und SGD abstimmen. So sollen in einem frühen Stadium Probleme vermieden werden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Schütte fragt nach, ob Kita und Ortsgemeinde Ersatzräume zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn die ursprünglichen Räume wieder für die Schule genutzt werden und ob diese dann gebaut werden müssten. Bürgermeister Cyfka antwortet, dass die Räume im Jahr 2012/2013 auf Grund geringer Schülerzahlen nicht benötigt wurden und diese der Kita für 20 Jahre zur Verfügung gestellt wurden. Ziel für Langenlonsheim ist es, in das Schulbauprogramm 2026 zu kommen. Die Anträge hierzu müssen bis Oktober 2025 gestellt werden. Aufgrund der absehbaren Zeitschiene müssen zur Deckung des Raumbedarfs Container für eine Übergangslösung beschafft werden. Ratsmitglied Reinhold Baumgärtner verdeutlicht, dass die vorhandene Mehrzweckhalle im Eigentum der Ortsgemeinde steht und die Verbandsgemeinde diese als Schulturnhalle mitnutzen darf.
Von der SPD Fraktion liegt bzgl. der Grundschulen in der Verbandsgemeinde folgende Anfrage vor: „Anfrage zur Erstellung des Zustandsberichts Schulen.
Die Schulen in unserer Verbandsgemeinde sind das Fundament für die Bildung und Zukunft unserer Kinder. Sie prägen nicht nur den Bildungsweg der jungen Generation, sondern sind auch ein wichtiger Ort des sozialen Miteinanders und der Gemeinschaft. Herr Dapper hatte zum baulichen Zustand der Schulen in einer Bauausschusssitzung ausgeführt und mitgeteilt, dass eine Bestandsaufnahme aller Schulgebäude sowie der notwendigen und von der Verwaltung angestrebten Baumaßnahmen in der Verbandsgemeinde angedacht sei. Wir bitten um Informationen, ob bereits mit der Erarbeitung der Bestandsaufnahme begonnen wurde, welche Fortschritte erzielt wurden und wann mit einer Vorlage für den Verbandsgemeinderat zu rechnen ist.
Der Beigeordnete Dapper beantwortet die Anfrage wie folgt:
Bretzenheim: Bedarf GTS im Bestand darstellbar, LED Umstellung Sommer 25, Sanierung Toilettentrakt, Außengelände, Abgrenzung zu Nachbarn erneuern, Perspektivisch: Vorstudie Gymnastikhalle (nächster BA)
Guldental: Bedarf GTS im Bestand darstellbar, komplette Sanierung Sanitär, Vorplanung findet derzeit statt, liegt noch im Juli vor, folgt Ausschreibung, energetische Sanierung Fenster, perspektivische Schulhofsanierung
Langenlonsheim: Kitafläche wird nicht angerechnet, Notwendigkeit einer Halle ist unklar, Planung läuft, ggf. noch außerplanmäßige Mittel für Container?
Rümmelsheim: Planung wird mit ADD und Ministerium besprochen, die weiteren Schritte sollen mit Zeit und Inhalt festgelegt werden, Schule wird saniert und angebaut, Option, dass Förderung auch für den Umbau erfolgt.
Seibersbach: Bedarf GTS kann mit geringen Umbauten im Gebäude dargestellt werden, Erneuerung Schulhofzaun läuft, Feuchtschäden im UG, derzeit Ursachenbeseitigung tlw. bekannter Mängel, Gutachten zu Raumluft für UG läuft
Schweppenhausen: Bedarf GTS ist nicht zu gewährleisten, energetische Sanierung Fenster und tlw. Fassade, Bedarf GTS und Mensa: Überplanung eines früheren Entwurfs findet derzeit statt
Stromberg: Bedarf GTS kann im Bau dargestellt werden, energetische Sanierung läuft, Feuchtigkeitssanierung UG Rundbau auf Seite Spielplatz, teilweise Sanierung von einzelnen Feldern im UG/Statik, perspektivisch Erneuerung Wasser/Abwasser im Haus
9. Zustimmung zur Bestellung der Werkleitung
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Bestellung von Frau Adelheid Jost zur kaufmännischen Werkleiterin und Herrn Oliver Wagner zum technischen Werkleiter zum 01.08.2025 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Freibad Langenlonsheim; Herstellung und Lieferung von 2 Durchschreitebecken
Der VG-Rat berät und beschließt, die Roigk Gmbh & Co. aus 58285 Gevelsberg mit der Lieferung der Edelstahl-Durchschreitebecken zu beauftragen. Der VG-Rat berät und beschließt, den Bürgermeister und die Beigeordnete zu ermächtigen, den Auftrag für Sanitär- und Betonarbeiten zur Inbetriebnahme der Durchschreitebecken auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, sobald entsprechende Angebote eingeholt und ausgewertet sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
11. Filtersanierung Freibad Langenlonsheim; Auftragsvergabe
Der VG-Rat berät und beschließt, die Guldager AG aus CH-4414 Füllinsdorf mit der Filtersanierung zu beauftragen. Die Entsorgung des Filtermaterials wird separat an die Gebr. Herrmann GmbH aus 55483 Schlierschied vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
12. Grundwasserstand in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (Antrag CDU- Fraktion)
Bürgermeister Cyfka geht kurz auf den Antrag der CDU-Fraktion ein, welcher der Einladung und beigefügt war. Er verweist auf das Vorhaben des Zweckverbandes, Wasserversorgung Trollmühle, sich in der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung neu aufzustellen.
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
13. Sonderzahlung des Landes für die kommunale Fluchtaufnahme im Jahr 2024
Der Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, dass eine Sonderzahlung des Landes Rheinland-Pfalz für die kommunale
Fluchtaufnahme anteilig an die Verbandsgemeinden des Landkreises und die Stadt Bad Kreuznach weitergeleitet werden soll. Die Einnahmen aus dieser Sonderzahlung sind nicht zweckgebunden und können entsprechend frei verwendet werden. Es muss daher ein Verteilungsschlüssel gewählt werden, in welchem festgelegt wird, inwieweit diese Zahlung bei der Verbandsgemeinde verbleibt bzw. zu welchen Parametern (Bsp. Einwohner, Zuweisungszahlen, etc.) an die Ortsgemeinden weitergegeben wird. Die Sonderzahlung für das Jahr 2024, welche sich nach den Einwohner- und Zuweisungszahlen richtete, beläuft sich auf 553.847,70 €. Die der VG zustehende Gesamtsumme könnte nach den Parametern der Verteilung des Jahr 2023 jeweils hälftig der VG sowie den Gemeinden, welche im Jahr 2024 Flüchtlinge aufgenommen hatten, zu Gute kommen. Sonderzahlung Gesamt 553.847,70 € davon VG 276.923,85 € davon Gemeinden 276.923,85 €
| Gemeinde | Anteil Sonderzahlung |
| Dörrebach | 6.237,02 € |
| Guldental | 1.247,40 € |
| Langenlonsheim | 53.638,40 € |
| Laubenheim | 4.989,62 € |
| Rümmelsheim | 68.607,26 € |
| Schöneberg | 16.216,26 € |
| Schweppenhausen | 9.979,24 € |
| Seibersbach | 18.711,07 € |
| Stromberg | 39.916,95 € |
| Waldlaubersheim | 2.494,81 € |
| Windesheim | 54.885,81 € |
Die nicht aufgeführten Gemeinden hatten im Jahr 2024 keine Unterbringung im Rahmen der kommunalen Fluchtaufnahme zu verzeichnen und finden daher keine Berücksichtigung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verteilung der Sonderzahlung des Landes für die kommunale Fluchtaufnahme im Jahr 2024 gemäß dem empfohlenen Schlüssel
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
14. Mitteilungen und Anfragen
Die Anfrage der SPD Fraktion vom 16.06.2025 wurde bereits schriftlich beantwortet.
| - | Am 02.07.2025 fand die 1. Veranstaltung im Zuge des Nachhaltigkeitskonzeptes in Form eines Workshops statt. |
| - | Die Kreisverwaltung hat den Antrag zum Klimaanpassungskonzept bewilligt. |
| - | Die Veranstaltung zum 10-jährigen Bestehen der Initiative „Ich bin dabei“ war ein voller Erfolg. Bürgermeister Cyfka dankt allen Mitwirkenden. Die Veranstaltung wurde von der Ersten Beigeordneten, Frau Elke Stern, sehr gut moderiert. Der Bürgermeister dankt Frau Stern für ihr Engagement. |
| - | Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, möchte wissen, wie die Vertreter zur Umsetzung des neuen Landesentwicklungsprogramms fünf, gewählt werden. |
Ratsmitglied Tim Markovic antwortet, dass die Vertreter durch den Kreis benannt bzw. entsendet werden. Die ersten Entwürfe wurden gefertigt und die Abstimmungsrunden begonnen.