TOP: 1 Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)
Es liegen keine schriftlich eingereichten Fragen vor.
TOP: 2 Vorstellung der Gruppen der Initiative "Ich bin dabei"
Die Erste Beigeordnete Frau Stern übernimmt die Moderation.
Die Gruppen stellen sich selbst kurz vor:
| • | Stromberger Schrank: Öffnungszeiten jeden Donnerstag. Am 1. und 3. Donnerstag im Monat ist Ausgabe, am 2. und 4. Donnerstag Annahme von gespendeter Kleidung. |
| • | Café Miteinander: Zwei Mal im Monat treffen sich Menschen zum geselligen Beisammensein. |
| • | Pinsel und Palette: Jeden 2. und 4. Montag im Monat treffen sich Malbegeisterte von 15.00 bis 18.00 Uhr zum Malen, Zeichnen und Gestalten. |
| • | Integrationshilfe für Flüchtlinge: Derzeit engagieren sich hier 26 Menschen. |
Es fanden, auch während der Pandemie, konsequente monatliche Treffen statt, bei denen man sich austauscht, rechtliche Dinge abklärt oder auch Veranstaltungen bespricht und plant. Es ist ein enger Austausch mit Frau Denker entstanden. Ebenfalls gibt es engen Kontakt mit dem Sozialamt, welches die Initiative bei der Wohnungssuche unterstützt oder auch beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen. Auch gibt es einen Treff, bei dem sich die Menschen zum Austausch treffen. Die Initiative sucht dringend noch Verstärkung, denn derzeit sind zwar die geflüchteten Menschen aus der Ukraine vielfach in Privatunterkünften untergebracht, das könnte sich aber in der Zukunft ändern, dann fehlt es an Freiwilligen, die die Menschen unterstützen. Hier ist es wichtig, dass die Menschen schnell Deutsch lernen. Viele, die von der Initiative betreut werden oder wurden, sind bereits in Arbeit vermittelt bzw. haben ihren Führerschein gemacht.
| • | Der Service-Point ist jeden Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Hier finden Flüchtlinge Hilfe bei Behördengängen, der Schulbuchausleihe oder dem Kindergeld. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen statt. So sind auch Schüler*innen in Rheinböllen und Simmern untergebracht, weil Stromberg nicht alles alleine leisten kann. Den Zeitaufwand, den die Freiwilligen investieren wollen bestimmt jeder selbst. Es wird im Übrigen auch dringend jemand gesucht, der die Koordination der gespendeten Möbel übernimmt. |
| • | Kulturinitiative Historische Bauten: Die Gruppe plant und führt Ausflüge zu Konzerten, in Museen oder ins Theater durch. Angefangen hat alles mit dem lebendigen Adventskalender. Mittlerweile veranstaltet die Initiative auch selbst Filmabende oder auch historische Wanderungen. Die Gruppe besteht derzeit aus fünf Aktiven, wovon sich auch vier zusätzlich stark im Heimatmuseum Stromberg engagieren. |
| • | Neue Medien für Ältere: Ältere Menschen erhalten Hilfe und Unterstützung bei der Einrichtung ihres Smartphones, Tablets oder dem Computer. Die Treffen finden jeden 2. Mittwoch bei Herrn Antes privat statt. Wer Hilfe bei der Steuererklärung, bei Social Media oder auch Google-Suchen im Internet benötigt, ist hier richtig. |
| • | Natur erleben und schützen: Die Gruppe trifft sich seit 2015 regelmäßig, allerdings sind die Treffen auf Grund interner Schwierigkeiten etwas rückläufig. Derzeit wird die Gruppe von vier Mitgliedern unterstützt. Zusammen mit der Touristinfo werden Wanderwege betrachtet, Bänke gebaut, Schilder erstellt oder Insektenhotels gebaut. Gerne kommen die Mitglieder auch in Kindergärten oder Schulen, um dort Projekte mit den Kindern umzusetzen. Gerne können sich auch Bürgermeister*innen melden, die Projekte planen und Hilfe benötigen. |
| • | Kinder- und Familienhilfe: Eltern können sich an die Mitglieder wenden, wenn keine Kinderbetreuung vorhanden ist und sie Hilfe und Unterstützung benötigen. Bei Kaffee und Kuchen findet vorab ein Treffen mit allen beteiligen statt, damit die Kinder die Betreuer*innen kennenlernen können. Durch 7 Mitglieder werden auch Flüchtlingsfamilien betreut. Gerne können sich noch mehr Familien melden und um Unterstützung bitten. |
| • | Handarbeitscafé in Guldental: Die Treffen finden jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gemeindesaal in Guldental statt. Gerne darf hier gestrickt oder gehäkelt oder auch nur Kaffee oder Tee getrunken und Kuchen bei einem netten Gespräch gegessen werden. Die Gruppe hat auch Mützen und Söckchen für Frühchen für das Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach gestrickt. |
| • | Taschengeldbörse: Hier werden alle Menschen angesprochen, die Arbeiten nicht mehr selbst verrichten können. Sei es Rasen mähen, Einkaufen, Straße kehren etc., Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren können sich so ihr Taschengeld aufbessern. Die Stunde wird mit 8,00 Euro abgerechnet, was sich viele leisten können. |
| • | Stromberger Tisch: 24 Helferinnen und Helfer sowie Frau Stern holen Lebensmittel bei den Partnern aus dem Handel ab und verteilen diese an bedürftige Menschen aus der Verbandsgemeinde. Es werden ca. 100 Familien mit ca. 450 Personen unterstützt, die überwiegend aus dem Bereich der alten Verbandsgemeinde Stromberg kommen. Langsam kommen mehr aus dem Bereich der alten Verbandsgemeinde Langenlonsheim hinzu, weshalb angedacht ist, auch in Langenlonsheim eine Ausgabestelle zu errichten, wenn ein geeigneter Raum zur Verfügung steht. Der Zuwachs innerhalb der letzten Wochen hat sich verdoppelt, weshalb die Ausgabezeit von 16.00 auf 17.30 verlängert wurde. Alle Termine konnten durch ein gutes Hygienekonzept immer wahrgenommen werden. Der Aufwand beläuft sich auf ca. 140 Stunden pro Woche, die für Abholung, Aufbereitung, Verkauf und Aufräumen benötigt werden. |
| • | Reparaturtreff: Acht Personen treffen sich jeden 1. und 3. Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr im ehemaligen Schleckerladen in Stromberg, um Reparaturen an Elektrogeräten, Fahrrädern oder auch Kleidungsstücken vorzunehmen. Der Treff soll keine Konkurrenz zu Firmen darstellen. Frau Stern bedankt sich ganz herzlich bei allen Kümmerinnen und Kümmerern sowie bei allen Ehrenamtlichen für ihren unermüdlichen Einsatz und lädt alle interessierten Bürger*innen und Ratsmitglieder ein, sich die Treffs anzuschauen. Helfer*innen werden immer benötigt und dringend gesucht. Auch Herr Bürgermeister Cyfka spricht allen Mitwirkenden, im Namen des gesamten Verbandsgemeinderates, seinen größten Dank für das Engagement aus. Gleichzeitig dankt er der Ersten Beigeordneten Elke Stern, in deren Aufgabenbereich die Initiativ „Ich bin dabei“ gehört, für die Koordination. |
Der Ausschuss für Kultur- und Wirtschaftsförderung wird sich auch ebenfalls noch einmal mit der Initiative beschäftigen.
TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim- Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Umwidmung einer Landwirtschaftsfläche und einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in Gewerbeflächen sowie der nachrichtlichen Darstellung einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in der Gemarkung Langenlonsheim
A) Aufstellungsbeschluss
B) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
C) Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie Beschluss zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
A) Aufstellungsbeschluss:
Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Umwidmung einer Landwirtschaftsfläche sowie einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in Gewerbeflächen und der nachrichtlichen Herausnahme einer gewerblichen Fläche zu einer Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i.V.m Flächen für die Wasserwirtschaft (Retentionsflächen) - im Sinne des § 5 BauGB - gefasst.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja 5 Nein
B) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Die Entwurfsunterlagen der Flächennutzungsplanänderung haben in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 10.06.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, während der Büroöffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Des Weiteren waren diese auf der Homepage der Verbandsgemeinde einsehbar und es erfolgte eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sind, wurden mit Schreiben vom 11.05.2022 über die Auslegung informiert und aufgefordert, zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen.
Die während der vorgegebenen Frist eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Stellen und der Öffentlichkeit sind in der beigefügten Auswertung abgehandelt. Diese enthält den Einwender, die Zusammenfassung der Stellungnahme, die Stellungnahme der Verwaltung und einen Beschlussvorschlag.
Der Verbandsgemeinderat berät und beschließt anhand dieser Beschlussvorlage. Das Ergebnis einer eventuell erforderlichen Abstimmung wird in der Auswertung handschriftlich eingetragen und Anlage zur Niederschrift.
C) Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie Beschluss zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Dieser Punkt wurde nicht behandelt.
Das Planungsbüro Dörhöfer und Partner, stellt die eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Umwidmung einer Landwirtschaftsfläche und einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in Gewerbeflächen sowie der nachrichtlichen Darstellung einer Natur- und Landschaftsschutzfläche in der Gemarkung Langenlonsheim vor und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder.
A) Aufstellungsbeschluss:
Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Umwidmung einer Landwirtschaftsfläche sowie einer Natur- und Landschaftsfläche in Gewerbeflächen und der nachrichtlichen Herausnahme einer gewerblichen Fläche zu einer Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i.V. m. Flächen für die Wasserwirtschaft (Retentionsflächen) - im Sinne des § 5 BauGB - gefasst.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja, 5 Nein
B) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Dem Verbandsgemeinderat mussten zwei Stellungnahmen zur Abstimmung vorgelegt werden.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach Untere Naturschutzbehörde
Beschlussempfehlung: Die Planung soll unter Berücksichtigung der Stellungnahmen weiterverfolgt werden.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen
Kreisverwaltung Bad Kreuznach Untere Landesplanungsbehörde
Beschlussempfehlung: Eine Landesplanerische Stellungnahme soll beantragt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 4 Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim- Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg, zur Umwidmung von Wohnbauflächen in der Gemarkung Roth
A) Beratung und Beschlussfassung über die während der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
B) Beschluss zur Beteiligung der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg nach § 67 Abs. 2 GemO
A) Beratung und Beschlussfassung über die während der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sind öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Zu diesem Zweck erhalten Private durch die öffentliche Auslegung Gelegenheit zur Kenntnisnahme von der Planung und zur Stellungnahme.
Öffentliche Belange werden in der Regel durch die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und deren Stellungnahmen bekannt. Gleich, ob von Dritten etwas vorgebracht wird, müssen Belange und Umstände bei der Abwägung berücksichtigt werden, wenn sie sich aufdrängen oder bekannt sind. Die Entwurfsunterlagen haben in der Zeit vom 19. April 2022 bis einschließlich 19. Mai 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg,
zur Einsichtnahme ausgelegen und wurden darüber hinaus auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingestellt und im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Die Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 04.04.2022 über die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung unterrichtet und hatten ebenfalls Gelegenheit bis zum 19. Mai 2022 eine entsprechende
Stellungnahme abzugeben. Nachdem die Planung durch das Büro Dörhöfer und Partner vorgestellt und über eingegangene Stellungnahmen beraten und beschlossen wurde, fasst der Verbandsgemeinderat folgende Beschlüsse:
| 1. | Der Entwurf der Planzeichnung wird... |
|
| (X) in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
|
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
| 2. | Der Entwurf der Begründung wird... |
|
| (X) in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
|
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung |
| 3. | Der Entwurf des Umweltberichtes wird... |
|
| (X) in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
|
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung |
B) Beschluss zur Beteiligung der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg nach § 67 Abs. 2 GemO
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplanes bedarf nach § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Gemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Beteiligung der Gemeinden und der Stadt Stromberg nach § 67 Abs. 2 GemO einzuleiten. Die Verwaltung wird gebeten, die verbandsangehörigen Gemeinden über die abschließende Beratung und Entscheidung des Verbandsgemeinderates zu informieren und diese um Zustimmung zu bitten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung.
TOP 5 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Bretzenheim
A) Aufstellungsbeschluss
B) Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1, 3 Abs. 1 sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat gibt dem Antrag der Ortsgemeinde Bretzenheim statt und fasst folgende Beschlüsse:
A) Aufstellungsbeschluss:
Nach § 2 Abs. 1 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim - im Sinne des § 5 BauGB, zur Ausweisung einer Gewerbefläche in der Gemarkung Bretzenheim, gefasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
B) Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1, 3 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist der Öffentlichkeit frühzeitig die Beteiligung an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Diese vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Weise statt, dass dieser durch Auslegung der Entwürfe / Beschreibung der Planungsabsicht, Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zur beabsichtigten Planung zu äußern und ihre Vorstellungen zu erörtern. Der Zeitraum wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Darüber hinaus werden die Unterlagen der Planung auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingestellt und es erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz. Des Weiteren sind die Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 1 BauGB über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterrichten, und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern. Auch die Nachbargemeinden werden nach § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend am Verfahren beteiligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 6 Erweiterung Grundschule Rümmelsheim
Am 08.03.2022 war ein Vororttermin mit der ADD und der SDG Nord an der Grundschule Rümmelsheim. Nach diesem Termin wurden nochmals die hochgerechneten Schülerzahlen und unter Berücksichtigung der Entwicklungszahlen der zukünftigen Baugebiete im Einzugsbereich der Grundschule Rümmelsheim an die ADD weitergeleitet.
Darauf erstellte die ADD ein neues Raumprogramm für die Grundschule Rümmelsheim.
Das Ing.-Büro Bott erarbeitete einen zweiten Entwurf zur Erweiterung der GS Rümmelsheim, nach dem neuen Raumprogramm der ADD. Die ursprüngliche Planung Erweiterung GS Rümmelsheim basierte bereits auf einem Raumkonzept der ADD.
Bezugnehmend auf das aktualisierte Raumkonzept der ADD würde der neue Planungsentwurf vom Ing.-Büro Bott (Siehe Anlage) den Raumbedarf decken.
Die Kosten für die ursprüngliche Erweiterung würden sich auf 2.383.000,00 € belaufen.
Dieser Planung wurde bereits durch die Gremien zugestimmt.
Die geschätzten Kosten für die neue Variante mit dem erweiterten Raumprogramm der ADD belaufen sich auf ca. 3.376.128,42 €.Der Ausschuss für Planen und Bauen, empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der VG Langenlonsheim-Stromberg das neue Raumprogramm der ADD weiter zuführen Beigeordneter Claus-Werner Dapper nimmt Stellung zur Beschlussvorlage und erklärt die aktuelle Sachlage. Ursprünglich wurden 4 Klassen geplant und mit der ADD abgestimmt
worden. Diese hat nun die Anzahl der Klassen auf 6 erhöht und die Zusage für die Förderung in Aussicht gestellt.
Ratsmitglied Petra Sinß erbittet eine Aufstellung nach der ersichtlich ist, wie hoch die Anzahl der einzuschulenden Kinder im Grundschulbezirk Rümmelsheim in den nächsten sechs Jahren sein wird. Weiter erfragt sie die Mehrkosten bei der aktuellen Planung.
Beigeordneter Dapper verweist auf die Kostensteigerungen im Baubereich von mehr als 10 %. Das von der ADD vorgeschlagene neue Raumkonzept basiert auf den Planungen zur
Bevölkerungsentwicklung und Schaffung von Neubauflächen.
Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, zeigt sich erfreut darüber, dass die ADD geplante Neubaugebiete in die Berechnung des Bedarfs einbezieht. Auch im Hinblick auf einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026.
Ratsmitglied Jutta Riethe erinnert daran, dass die Sanierungskosten für den Altbau nicht von der Berechnung erfasst sind. Beigeordneter Dapper verweist auf die im Haushalt eingestellten 500.000,-- €.
Ratsmitglied Fritz Hegemann bittet darum, zukünftig den Kostenbedarf besser aufzuschlüsseln.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, verweist auf die umfangreiche Beratung im Ausschuss für Planen und Bauen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
Das neue Raumprogramm der ADD weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
TOP 7 Nachwahl Ausschussbesetzung Feuerwehrausschuss
Herr Jens Hübinger hat mit Schreiben vom 20.06.2022 mitgeteilt, dass er zum 01.07.2022 sein Mandat als Mitglied im Feuerwehrausschuss der Verbandsgemeinde aus persönlichen und beruflichen Gründen niederlegt.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Christian Mauer vor.
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht.
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen. Abstimmungsergebnis:: Einstimmig |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat wählt Herrn Christian Mauer als Mitglied in den Feuerwehrausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
TOP 8 Nachwahl Ausschussbesetzungen
Herr Rik Ulrich Mayer hat mit Schreiben vom 13.06.2022 mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung von seinen Ausschussmitgliedschaften inkl. der Stellvertreterfunktion zurücktritt.
Er war Vertreter von Ulrike Lorenz im Ausschuss für Schulen und Jugend (Schulträgerausschuss), Vertreter von Heinz Burkhardt im Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung und Vertreter von Jürgen Schwarz im Ausschuss für Planen und Bauen. Daher sind Nachwahlen erforderlich.
Die CDU-Fraktion schlägt als Vertreter für Ulrike Lorenz im Ausschuss für Schulen und Jugend (Schulträgerausschuss) Herrn Gerhard Rehn, als Vertreter von Heinz Burkhardt im Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung Frau Elke Stern und als Vertreter für Jürgen Schwarz im Ausschuss für Planen und Bauen; Herrn Peter Schmitt vor.
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat wählt Gerhard Rehn als 1. Stellvertreter in den Ausschuss für Schulend und Jugend (Schulträgerausschuss). Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat wählt Elke Stern als 1. Stellvertreter*in in den Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
| 4. | Der Verbandsgemeinderat wählt Peter Schmitt als 1. Stellvertreter in den Ausschuss für Planen und Bauen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
TOP 9 Abwicklung Einheitskasse
Die Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg hatten im Rahmen der Fusion die Auflösung der Einheitskasse mit Auszahlung an die Gemeinden beschlossen.
Bedingt durch die Zusammenführung der Buchhaltung waren erforderliche Abschlussbuchungen nach dem 31.12.2019 zwischen den Verbandsgemeinden programmbedingt nicht mehr möglich. Die offenen Abschlussbuchungen erfolgen daher bei der Abwicklung der Einheitskassen.
| Abschlussbuchungen | VG Stromberg | VG Langenlonsheim |
| Kassenbestand (ohne durchlaufende Gelder) | 394.697,07 € | 206.517,59 € |
| Personalkostenerstattung Abordnung Mitarbeiter VG Kasse (VG Stromberg an VG Langenlonsheim) | -50.337,99 € | 50.337,99 € |
| Erstattung der EDV Fusionskosten (41 % gemäß Einwohneranteil) (VG Stromberg an VG Langenlonsheim) | -30.285,76 € | 30.285,76 € |
| Endstand | 314.073,32 € | 287.141,34 |
Aufteilung auf die Gemeinden:
| Stand Einheitskasse VG Langenlonsheim | 287.141,34 € | |
| Ortsgemeinde | Anteil % * | Anteil € |
| Bretzenheim | 16,21 | 46.545,61 € |
| Dorsheim | 4,16 | 11.945,08 € |
| Guldental | 14,28 | 41.003,79 € |
| Langenlonsheim | 41,64 | 119.565,66 € |
| Laubenheim | 4,68 | 13.438,21 € |
| Rümmelsheim | 8,06 | 23.143,59 € |
| Windesheim | 10,97 | 31.499,40 € |
| Gesamtsumme | 100,00 | 287.141,34 € |
| Stand Einheitskasse VG Stromberg | 314.073,32 | |
| Ortsgemeinde | Anteil | Anteil € |
| Daxweiler | 6,87 | 21.576,84 |
| Dörrebach | 6,01 | 18.875,81 |
| Eckenroth | 1,89 | 5.935,98 |
| Roth | 4,27 | 13.410,93 |
| Schöneberg | 5,28 | 16.583,07 |
| Schweppenhausen | 7,54 | 23.681,13 |
| Seibersbach | 11,07 | 34.767,92 |
| Stromberg | 37,63 | 118.185,79 |
| Waldlaubersheim | 15,75 | 49.466,55 |
| Warmsroth | 3,69 | 11.589,30 |
| Gesamtsumme | 100,00 | 314.073,32 |
* Der Verteilungsschlüssel errechnet sich aus der Umlagekraft der drei Vorjahre.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwicklung der Einheitskasse gemäß der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 10 Namensgebung der Grundschule Langenlonsheim
Das Kollegium der Grundschule Langenlonsheim hat vorgeschlagen der Grundschule Langenlonsheim den Namen „Grundschule am Sonnenberg“ zu verleihen.
Nach § 91 Abs. 5 Schulgesetz (SchulG) verleiht der Schulträger jeder Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart und die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. In der Bezeichnung kann ein Zusatz, insbesondere ein Name, aufgenommen werden.
Der Schulausschuss soll nach § 48 Abs. 2 SchulG vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule gehört werden. Vor der Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule ist mit ihm nach § 48 Abs. 3 Nr. 2 SchulG das Benehmen herzustellen. Das Benehmen ist auch nach § 40 Abs. 5 Nr. 4 SchulG mit dem Schulelternbeirat herzustellen. Der Schulausschuss und der Schulelternbeirat der Grundschule Langenlonsheim haben dem Vorschlag des Kollegiums jeweils am 11.03.2022 einstimmig zugestimmt. Nach Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion empfiehlt die Verwaltung der Grundschule Langenlonsheim den Namen Grundschule am Sonnenberg Langenlonsheim zu verleihen und die Anschrift (bisher: Schützenstraße 1) zu ändern, da die Grundschule über die Schützenstraße nur noch zu Fuß erreicht werden kann.
Die Ortsgemeinde Langenlonsheim befasst sich mit der Anschriftenänderung.
Der Ausschuss für Schulen und Jugend schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Grundschule Langenlonsheim den Namen Grundschule am Sonnenberg Langenlonsheim zu verleihen und die Anschrift zu ändern.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 11 Mittagsverpflegung für die Betreuende Grundschule Bretzenheim
Die Mittagsverpflegung für die Betreuende Grundschule Bretzenheim durch die Kindertagesstätte Bretzenheim wurde einvernehmlich zum 31.07.2021 beendet, da die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichten. Für das Schuljahr 2021/2022 wurde ein Caterer mit der Mittagsverpflegung inklusive Servicekraft beauftragt. Die Mittagsverpflegung für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 inklusive Servicekraft, mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Schuljahre, wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurde eine Leistungsbeschreibung erstellt und drei Caterer um Abgabe eines Angebots gebeten.
Der Verwaltung liegt ein Angebot nur für die Mittagsverpflegung und ein Angebot für die Mittagsverpflegung inklusive Servicekraft vor.
Ratsmitglied Susanna Kreuels stellt den Änderungsantrag, entgegen der Empfehlung des Ausschusses für Schulen und Jugend vom 28.06.2022, den Auftrag mit einen Bioanteil von 20 % zum Angebotspreis von 5,30 € (incl. MwSt.) zu vergeben.
Bürgermeister Cyfka lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Entgegen der Empfehlung des Ausschusses beschließt der Verbandsgemeinderat den Auftrag an den Anbieter 2 (Internationaler Bund) für das Mittagessen incl. Servicekraft mit dem Aufschlag 20 % Bioanteil zum Angebotspreis von 5,30 € (incl. MwSt.) pro Mittagessen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja 2 Enthaltungen 11 Nein
TOP 12 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO
| 2022 | |||
| Lfd. Nr. | Angebot von / vom | über € | Zweck |
| 1 | Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück | 1.500,00 € | Ehrenamtsinitiative Stromberger Tisch |
| 2 | REWE Stromberg | 570,39 € | Pfandspende Stromberger Tisch |
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 13 Resolution des Verbandsgemeinderates Langenlonsheim-Stromberg zur Situation der kommunalen Kindertagesstätten
Mit der Einladung ist den Ratsmitgliedern der Resolutionsentwurf der Verwaltung zugesandt worden. Bürgermeister Cyfka liest die Resolution in der Entwurfsfassung vor. Er bezieht sich auf die Vereinbarung in der Kreisgruppe des Gemeinde- und Städtebundes, in der vereinbart wurde, eine solche Resolution in den Verbandsgemeinderäten zur Abstimmung zu bringen. Die Verbandsgemeinderäte Rüdesheim und Bad Kreuznach haben die Resolution bereits beschlossen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, äußert Verständnis für Sorgen und Nöte. Allerdings wäre es seiner Ansicht nach besser gewesen, wenn die betroffenen Ortsgemeinden zuerst eine Resolution beschlossen und die Verbandsgemeinde sich dann angeschlossen hätte. Die SPD-Fraktion wird der Resolution mit der folgenden Begründung nicht zustimmen:
Stellungnahme der SPD-Fraktion:
„Bei der uns von Ihnen vorgelegten Resolution handelt es sich um eine rein politisch motivierte Aktion. Die VG ist nicht Träger der Kitas und somit liegt diese Resolution nicht in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde. Es handelt sich um eine Resolution, die - wie Sie selbst festgestellt haben - in mehreren VG-Räten eingebracht wurde. Die VG Rüdesheim hat diese bereits im April an das Bildungsministerium geschickt und Frau Ministerin Hubig hat Herrn Lüttger bereits geantwortet, wie gestern in der Presse zu lesen war. Ob wir dies tote Pferd dann auch noch reiten müssen, kann man sicherlich diskutieren. Weiterhin wäre es wünschenswert gewesen, wenn sich die Träger der Kitas, nämlich die betroffenen Ortsgemeinden (und das sind nicht alle in der VG), der Resolution angeschlossen hätten oder den VG-Rat aufgefordert hätten, eine solche Resolution zu verabschieden. Dies ist nach meiner Kenntnis nicht geschehen. Die eigentlichen Kita-Träger haben sich also in dieser Form gar nicht beschwert. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz hat die Landesregierung den Bedürfnissen der Eltern nach mehr Mitsprache und durchgängige Betreuungszeiten bis zu 7 Std. mit dem Anspruch auf ein Mittagessen Rechnung getragen. Die personelle Ausstattung wurde den Bedarfen entsprechend angepasst. Vielleicht erinnert sich noch der eine oder die andere wie die Personalbemessung früher erfolgte. Dort hatten wir in der Nachmittagsbetreuung kaum Kinder anwesend, aber das Personal wurde vorgehalten. Dieser Zustand wurde bei den Ratsmitgliedern immer wieder kritisch hinterfragt. Die uns vorliegende Resolution stellt zunächst einmal den Ist-Zustand in den Kitas fest. Der dargestellte Wandel in der Kita-Landschaft ist Ergebnis der Auswirkungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird daher von der Gesellschaft so erwartet. Das Gesetz ist die logische Konsequenz aus den sich verändernden gesellschaftlichen Ansprüchen und Forderungen. In Ihrer Forderung nach einer erheblich besseren finanziellen Ausstattung zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe wird auf die Auswirkungen des LFAG, das ab 2013 zum Tragen kommt, nicht eingegangen. Mit Blick auf Veränderungen in den Finanzzuweisungen wäre ein Abwarten, was denn tatsächlich bei den Gemeinden ankommt, ehrlicher gewesen.
Die SPD-Fraktion sieht die Finanzierungsprobleme der Kitas nicht in erster Linie bei den steigenden Personal- und Betriebskosten, sondern insbesondere bei den Investitionen für Ersatz- und Neubauten. Diese Erweiterungsbauten werden in der Regel durch die Ausweisung von Neubauflächen und den Zuzug von jungen Familien erforderlich. Hier hat die Gemeinde es selbst in der Hand, durch einen Infrastrukturbeitrag auf das Bauland Einnahmen für den Bereich der Kita zu erzielen. Das Vorhalten einer Kita ist oftmals die einzige Begründung für einen Zuzug und damit wichtig für die Infrastruktur der Gemeinde.
Die Belastung durch Ersatzbauten bzw. Gruppenerweiterungen sehen wir und hier muss im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes nachgebessert werden. Aber es geht aus unserer Sicht auch nicht, dass in einer Kita die Betreuung der Krippenkinder im 1. Stock durch den Landkreis genehmigt, durch die Gemeinde gebaut und durch eine entsprechende Betriebserlaubnis des Landesamtes bestätigt und dann bei neuen Anpassungen von der Kreisverwaltung die Forderung aufgestellt wird, die Krippe ins Untergeschoß zu verlegen und dies mit hohen Investitionskosten verbunden sein wird. Ziel der Politik im Landkreis muss es sein, durch die wesentlich verbesserte Einnahmesituation im Rahmen des neuen LFAG (die Probeberechnungen ergeben eine Mehreinnahme von ca. 22 Mio. €) und die Übernahme der hälftigen Liquiditätskredite in Höhe von ca. 70 Mio. € (gesamt Liquiditätskredite des Landkreises ca. 140 Mio. €) durch das Land sowie einer hohen Ausgabendisziplin die Finanzen des Landkreises zu konsolidieren. In Folge dieser Konsolidierung würde eine geringere Kreisumlage den Ortsgemeinden den finanziellen Spielraum geben, den sie für ihre Aufgabenwahrnehmung benötigen. Zudem muss jede kommunale Ebene zunächst ihre finanziellen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.“
Bürgermeister Cyfka erwidert, dass er nicht der Vertreter der Verbandsgemeinde Rüdesheim ist. Da in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, ist die Initiative des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde dringend notwendig und geboten.
Die Erste Beigeordnete Elke Stern kann nicht nachvollziehen, dass der vorgelegten Resolution nicht gefolgt werden kann. Die Kosten bezüglich der Finanzierung der Kindertagesstätten sind für die Kommunen nicht mehr tragbar, zumal das Land sich aus der Finanzierung herauszieht. Für sie ist es von Wichtigkeit, dass sich die Ortsgemeinden der Resolution anschließen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, spricht für seine Fraktion und teilt mit, dass diese der Resolution zustimmen werde. Aus seiner Sicht müssen die Ortsgemeinden diesbezüglich unterstützt werden.
Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, möchte nicht, dass die Bedürfnisse der Eltern gegen die Finanzierung ausgespielt werden. Gerade beim neuen Kita-Gesetz bliebe ein Großteil der Kosten bei den Gemeinden hängen. Sie wird der Resolution zustimmen.
Ratsmitglied Olaf Budde erachtet die Resolution als sehr hilfreich und untermauert seine Aussage mit Beispielen aus seiner Ortsgemeinde Bretzenheim.
Ratsmitglied Udo Wirth nimmt Bezug auf das neue Kita-Gesetz und wiederholt die Forderungen des Herrn Schütte, zuerst die Ortsgemeinden über die Resolution abstimmen zu lassen, bevor dies die Verbandsgemeinde tut.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Resolution zur Situation der kommunalen Kindertagesstätten.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja, 9 Nein.
TOP 14 Vertragsangelegenheiten
Die Verbandsgemeinde schließt mit allen Ortsgemeinden einheitliche Verträge über die Beteiligung an den Aufwendungen für die Feuerwehrhäuser im Eigentum der Ortsgemeinden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die Verträge der Gemeinden Dörrebach, Schweppenhausen und Seibersbach beraten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Vertragsabschluss.
Die Verträge wurden in den Gemeinderäten beraten und zugestimmt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Gemeinden Dörrebach, Schweppenhausen und Seibersbach.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 15 Solidaritätspartnerschaft mit Myrhorod / Ukraine
Bürgermeister Cyfka erklärt sein Anliegen, mit der ukrainischen Stadt Myrhorod eine Solidaritätspartnerschaft zu schließen. Die Stadt liegt circa 250 Kilometer östlich von der Hauptstadt Kiew entfernt und hat aktuell ca. 35.000 Einwohner. In seinen weiteren Ausführungen verweist er auf den aktuellen Beitrittsstatus zur EU. Mittlerweile verweist auch der kommunale Dachverband GStB auf Unterstützungsangebote für kommunale Partnerschaften mit ukrainischen Gemeinden. Mit dem Ältestenrat ist bereits besprochen, dass die Verwaltung den Auftrag erhalten soll eine Partnerschaftsvereinbarung vorzubereiten. In der nächsten Sitzung des VG-Rates möchte Bürgermeister Cyfka dem Rat diese vorlegen und sie vorab mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung abstimmen. Hierbei möchte die Verbandsgemeinde den Schwerpunkt auf die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung, den Brand- und Katastrophenschutz, den Tourismus, die Wirtschaftsförderung und den Klimaschutz legen. Dies sind die Themenfelder, in denen die Freunde aus der Ukraine dringend Unterstützung benötigen. Erste Kennenlerngespräche in digitaler Form mit dem dortigen Bürgermeister und seiner Verwaltung sind bereits geführt. Beide Seiten haben den Willen bekräftigt, künftig enger miteinander auf verschiedenen Feldern zu kooperieren und zusammenzuarbeiten. Für Bürgermeister Cyfka ist eine solche Partnerschaft ein Herzensanliegen. Es soll ein klares Zeichen und Perspektiven aufgezeigt werden, welche zur weiteren Völkerverständigung beitragen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Schütte, begrüßt die Initiative von Bürgermeister Cyfka. Aus seiner Sicht ist eine angedachte Partnerschaft im niedrigschwelligen Bereich sinnvoll.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, teilt mit, dass seine Fraktion mit der Weiterentwicklung des Partnerschaftsprojektes einverstanden ist und dies begrüßt.
Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, verkündet die Zustimmung seiner Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat tritt dem Projekt Solidaritätspartnerschaft mit Myrhorod / Ukraine näher und beauftragt die Verwaltung, für die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates eine Partnerschaftsvereinbarung vorzubereiten und dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
TOP 16 Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen
Der Verbandsgemeinderat hat am 23.03.2022 per Grundsatzbeschluss entschieden, dass die Beschaffung vom Mannschaftstransportfahrzeugen für die Ortsfeuerwehren nach erfolgter Bedarfsermittlung zunächst im Feuerwehrausschuss und dann im Verbandsgemeinderat beraten und beschlossen werden soll und erst nach positivem Beschluss die Ausschreibung zu erfolgen hat. Gemäß Feuerwehrkonzept besteht für die Feuerwehreinheiten Dorsheim und Windesheim als nächstes die Notwendigkeit für die Ersatzbeschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen, um Feuerwehrpersonal und Angehörige der Jugendfeuerwehr weiterhin zu Einsatzstellen und Ausbildungsveranstaltungen transportieren zu können. Im Haushalt 2022 sind entsprechende Mittel (jeweils 55.000,00 €) eingeplant. Der zu erwartende Zuschuss beträgt pro Fahrzeug 13.000,00 €. In seiner Sitzung am 22.06.2022 hat der Feuerwehrausschuss die Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen für die Feuerwehren Dorsheim und Windesheim beraten.
Der Feuerwehrausschuss empfiehlt nach einstimmigem Beschluss vom 22.06.2022 dem Verbandsgemeinderat, die Ausschreibung zur Beschaffung von je einem Mannschaftstransportfahrzeug für die Ortsfeuerwehren Dorsheim und Windesheim zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 17 Mitteilungen und Anfragen
| - | Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gasversorgung kommunaler Liegenschaften in der Verbandsgemeinde. |
| - | Der vorläufige Programmablauf für die Feier anlässlich der 30-jährigen Partnerschaft mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt (Thüringen) |
| - | Die Gleichstellungsbeauftragte und der Seniorenbeauftragte werden seitens der Verwaltung angefragt, ob sie für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung stehen. |
| - | Der Wahltermin für die Wahl des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin von Rümmelsheim ist auf Sonntag, 25.09.2022 festgelegt. Der Erste Beigeordnete Friedbert Gohres hat die Amtsgeschäfte übernommen. |
| - | Zum 01.07.2022 hat die Kommunalaufsicht Bürgermeister Cyfka zum Beauftragten der Ortsgemeinde Schweppenhausen bestellt. |