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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 35/2023
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Öffentliche Bekanntmachungdes Wahlleiters über die Einreichung von Bewerbungen für die Wahl zum Jugendrat der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg am 18. November 2023

Bei der am 18.11.2023 stattfindenden Wahl zum Jugendrat der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg sind 14 Mitglieder zu wählen.

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg bildet für die Wahl des Jugendrates einen einheitlichen Stimmbezirk.

Bewerbungen für die Wahl zum Jugendrat sind bis spätestens am 48. Tag vor der Wahl, also am 01. Oktober 2023, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter einzureichen.

Wählbar sind unabhängig von der Nationalität alle Einwohner/innen, die zum Zeitpunkt der Wahl das 14. Lebensjahr jedoch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag mit Hauptwohnsitz mindestens 3 Monate in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg gemeldet sind.

Die vollständig unterzeichneten Bewerbungen für die Wahl zum Jugendrat sollen möglichst frühzeitig bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim

eingereicht werden; wegen der Unterschrift im Original nur persönlich bei Frau Külzer (Zimmer 32) bzw. Herrn Demary (Zimmer 36) oder per Post (nicht per Mail).

Das Formular der Bewerbung ist nachstehend abgedruckt, wird aber auch jeder zum Jugendrat wählbaren Person in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Langenlonsheim, den 01.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg
Michael Cyfka, Bürgermeister, Wahlleiter