TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister nimmt die Verpflichtung per Handschlag vor.
TOP 2: Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin / des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters sowie Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat wählt somit den ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Herrn Björn Engelhardt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
TOP 3: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt a) Erste/r Beigeordnete/r, b) weitere Beigeordnete
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat wählt die ehrenamtlichen Beigeordneten. Die Wahlen erfolgen gemäß § 40 Abs. 5 GemO in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
a.) Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat wählt die Erste Beigeordnete Jessica Heinrich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
b.) Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat wählt den Zweiten Beigeordneten Burkard Hofbeck. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit einer Enthaltung.
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat wählt die Dritte Beigeordnete Heike Heinrich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
TOP 4: Geschäftsordnung des Gemeinderates
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, bis zur Vorlage der neuen Mustergeschäftsordnung, die bisher geltende Geschäftsordnung der Gemeinde beizubehalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
Hier lag nichts vor.
Weitere Informationen zu den örtlichen Gremien sowie Beratungen und Entscheidungen erhalten Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem unter www.langenlonsheim-stromberg.de.