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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 36/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 03.07.2024

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Bürgermeister verpflichtet gemäß § 30 Abs. 2 i.V. m. § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) GemO.

2. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt gemäß § 50 GemO in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung vom 30.04.2020, drei. Die/der Erste Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters. Die weiteren Beigeordneten sind zu allgemeinen Vertretung nur berufen, wenn Bürgermeister oder Erste/r Beigeordnete/r verhindert sind. Die Reihenfolge der Vertretung ist vor der Wahl durch den Verbandsgemeinderat festzulegen. Gemäß § 50 Abs. 3 GemO kann ehrenamtlichen Beigeordneten die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Beigeordneten sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich Vertreter des Bürgermeisters (ständiger Vertreter). Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte. Sie werden durch Ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Wählbar ist jede/r Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 der Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (§ 53 a GemO i.V.m. § 53 Abs. 3 und 4 GemO). Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzende/n und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Vor Beginn der Wahlhandlung bestimmt daher der Bürgermeister mindestens zwei Ratsmitglieder zur Stimmenauszählung.

Der Vorsitzende benennt Frau Maren Bott und Herrn Peter Sykes in den Wahlvorstand.

Der Verbandsgemeinderat wählt die ehrenamtlichen Beigeordneten nach vorheriger Festlegung der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis.

a) Erste/r Beigeordnete/r

Bürgermeister Cyfka bittet um Vorschläge.

Wahlvorschlag 1: Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, schlägt Herrn Harald Scholl vor.

Wahlvorschlag 2: Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, schlägt Frau Elke Stern vor.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, stellt daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung für zehn Minuten zu unterbrechen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wird die Sitzung nicht unterbrochen.

Bürgermeister Cyfka legt die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nach alphabetischer Reihenfolge fest.

Wahlvorschlag 1: Scholl, Harald

Wahlvorschlag 2: Stern, Elke

Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Stimmabgabe einzeln und nacheinander in alphabetischer Reihenfolge auf.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass bei der Abstimmung 33 gültige Stimmen und 1 Enthaltung abgegeben wurden, davon entfallen auf den Wahlvorschlag 1 (Harald Scholl) 13 Stimmen, auf den Wahlvorschlag 2 (Elke Stern) 20 Stimmen. Frau Stern nimmt die Wahl an. Bürgermeister Cyfka ernennt Frau Elke Stern zur Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg überreicht ihr die Ernennungsurkunde und führt sie in ihr Amt ein, eine Vereidigung ist auf Grund der Wiederwahl nicht notwendig.

b) Weitere/r Beigeordnete/r Rangfolge 1

Bürgermeister Cyfka bittet um Vorschläge

Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Professor Bernhard Wolf, schlägt Herrn Claus-Werner Dapper vor. Weitere Vorschläge gehen nicht ein, somit kann der Stimmzettel mit dem Aufdruck Ja/Nein verwandt werden.

Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Stimmabgabe einzeln und nacheinander in alphabetischer Reihenfolge auf.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass bei der Abstimmung 30 gültige Stimmen, 3 Enthaltung und eine ungültige Stimme abgegeben wurden. Claus-Werner Dapper erhält 24 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen. Herr Claus-Werner Dapper nimmt die Wahl an. Bürgermeister Cyfka ernennt Herrn Claus-Werner Dapper zum weiteren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, überreicht ihm die Ernennungsurkunde und führt ihn in sein Amt ein, eine Vereidigung ist auf Grund der Wiederwahl nicht notwendig.

c) Weitere/r Beigeordnete/r Rangfolge 2

Bürgermeister Cyfka bittet um Vorschläge

Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Professor Bernhard Wolf, schlägt Herrn Dr. Jochen Coutandin vor. Weitere Vorschläge gehen nicht ein, somit kann der Stimmzettel mit dem Aufdruck Ja/Nein verwandt werden.

Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Stimmabgabe einzeln und nacheinander in alphabetischer Reihenfolge auf.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass bei der Abstimmung 32 gültige und 2 ungültige Stimmen abgegeben wurden. Dr. Jochen Coutandin erhält 20 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen. Herr Dr. Jochen Coutandin nimmt die Wahl an. Bürgermeister Cyfka ernennt Herrn Dr. Jochen Coutandin zum weiteren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, überreicht ihm die Ernennungsurkunde und führt ihn in sein Amt ein, eine Vereidigung ist auf Grund der Wiederwahl nicht notwendig.

3. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Hauptsatzung

Gemäß § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) haben Verbandsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen.

Bürgermeister Cyfka geht die einzelnen Paragraphen des Hauptsatzungsentwurfes durch.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, erachtet die bisherigen Ausschüsse für notwendig und stellt den Antrag, die Ausschüsse in der bestehenden Form beizubehalten. Weiter stellt sie den Antrag, das Sitzungsgeld in § 8 bei 40,-- € zu belassen. Der Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, beantragt ebenfalls die Ausschüsse in der bisherigen Form zu belassen, auch die Ausschussgröße. Bezüglich der Beibehaltung der Höhe des Sitzungsgeldes schließt er sich seiner Vorrednerin Marlene Hölz an. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, ist ebenfalls der Auffassung, die Ausschüsse in der bisherigen Form beizubehalten. Der geplanten neuen Ausschussgröße von 11 Ausschussmitgliedern stimmt er zu. Auch er schließt sich seinen Vorrednern an, das Sitzungsgeld in Höhe von 40,-- € beizubehalten. Die Aufwandsentschädigung für den/die Beauftragte der Initiative „Ich bin dabei“ soll von 300,00 Euro auf 100,-- € reduziert werden. Ratsmitglied Bodtländer hat ein paar redaktionelle Änderungen. Unter § 8 müssen die Absätze 1 und 4 überarbeitet werden, Absatz 5 passt nicht zu Absatz 6. Ratsmitglied Hegemann bittet um Ergänzung des Jugendrates unter § 9. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt spricht sich für die Verringerung der Ausschussstärke auf 11 und der Ausschüsse selbst aus. Eine Erhöhung des Sitzungsgeldes ist aus seiner Sicht gerechtfertigt, zumal durch die Reduzierung der Ausschüsse auch Sitzungsgeld eingespart wird. Einer Reduzierung der Aufwandsentschädigung für den/die Beauftragte der Initiative „Ich bin dabei“ von 300,-- € auf 100,-- Euro trägt er mit. Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Prof. Bernhard Wolf, ist mit der Verschlankung in Form von weniger Ausschüsse und der neuen Ausschussstärke einverstanden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, bittet um Ergänzung um einen Absatz in § 8, in dem die Entschädigung bei nachgewiesenem Lohnausfall geregelt wird. Außerdem vermisst er die Erstattung für Fachzeitschriften und Literatur (Fortbildungskosten). Diese sollten auch weiterhin erstattet werden. Dieser Punkt wird laut Bürgermeister Cyfka ergänzt.

Abstimmung über die gestellten Anträge:

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz beantragt die 3 gestrichenen Ausschüsse wieder einzuführen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen, mehrheitlich abgelehnt.

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, einen Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Tourismus zu gründen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen, mehrheitlich abgelehnt.

Antrag auf Beibehaltung des Sitzungsgeldes in Höhe von 40,00 Euro. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, mehrheitlich abgelehnt.

Antrag auf Herabsetzung der Aufwandsentschädigung auf 100,00 Euro, § 11 Abs. 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Unter § 3 Abs. 3 soll der Schülervertreter gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen.

Die Änderungen werden von der Verwaltung eingearbeitet und danach wird die aktualisierte Hauptsatzung an die Fraktionsvorsitzenden zur Durchsicht versandt. Der Rat erteilt der Verwaltung hierzu eine Redaktionsvollmacht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Verbandsgemeinderat berät und beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg mit den besprochenen Änderungen. Abstimmungsergebnis: Mit 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen

4. Beschlussfassung über die Bestimmung einer Zeitung als Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 1Abs. 1 der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, „Das Rathaus“, erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen auf die weiteren Beigeordneten

a) Dem weiteren Beigeordneten Claus-Werner Dapper soll ab sofort nach § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) ein Geschäftsbereich „Fachbereich 3 Bauen“ übertragen werden.

b) Dem weiteren Beigeordneten Dr. Jochen Coutandin soll ab sofort nach § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) ein Geschäftsbereich Digitale Infrastruktur und Wirtschaftsförderung übertragen werden.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz beantragt, den Top von der Tagesordnung zu nehmen, da sie der Meinung ist, die Fraktionen hatten nicht genügend Zeit um sich auf diesen Punkt vorzubereiten. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, widerspricht und möchte den Punkt weiter auf der Tagesordnung belassen. Der Verbandsgemeinderat stimmt über den Antrag von Frau Marlene Hölz ab. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt und der Punkt bleibt auf der Tagesordnung.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen auf die weiteren Beigeordneten sowie den Aufwandsentschädigungen zu.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 5 Nein, 9 Enthaltungen

6. Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Verbandsgemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen, bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt eine Mustergeschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Nach Mitteilung des Gemeinde- und Städtebundes ist mit der Neufassung der Mustergeschäftsordnung erst im Spätjahr 2024 zu rechnen.

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Kurt Römer beantragt bei einer Neufassung der Geschäftsordnung in § 23 Abs. 1 Nr. 3 zu ergänzen, dass die Überprüfung auf Nachhaltigkeit und der Folgekosten den Beschlussvorlagen als Beiblatt beigefügt werden. Bürgermeister Cyfka lässt dies in eine neu zu erstellenden Geschäftsordnung einarbeiten.

Die Verwaltung empfiehlt, bis zur Vorlage der neuen Mustergeschäftsordnung, die bisher geltende Geschäftsordnung der Verbandsgemeinde beizubehalten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Soziale Arbeit an den Grundschulen der Verbandsgemeinde

a) Neuberechnung der Wochenstunden

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 85 Wochenstunden Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/2025 (01.08.2024) nach dem vorgelegten Berechnungsschlüssel auf die sieben Grundschulen zu verteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Festsetzung eines Pauschalbetrags pro geleisteter Arbeitsstunde

Der Verbandsgemeinderat beschließt die von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach festgesetzten Pauschalbeträge pro geleisteter Arbeitsstunde zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Mitteilungen und Anfragen

- Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am 11.09.2024 statt.

- Die Fraktionen haben während der Sommerpause die Möglichkeit, zu beraten, wer in die Ausschüsse gewählt werden soll.

- Nach § 30 a GemO müssen Fraktionen gebildet werden. Der Fraktionsvorsitzende der CDU ist Herr Schmitt, die Vertreter sind Dr. Höfer, Frau Hippert und Herr Mohr. Bei der FLLS ist Prof. Bernhard Wolf der Fraktionsvorsitzende, seine Vertreter sind Herr Strauß und Frau Sand. Der Fraktionsvorsitzende der SPD ist Herr Schütte, die Vertreter sind Frau Sinß und Herr Sykes. Bündnis 90 / Die Grünen haben Herrn Kurt Römer zum Fraktionsvorsitzenden gewählt, Vertreter sind Herr Hegemann und Herr Markovic. Frau Hölz ist die Fraktionsvorsitzende der FDP, ihr Vertreter ist Herr Wein.

- Herr Schütte bittet um Mitteilung bezüglich der Regelung einer Kinderbetreuung an der Grundschule Bretzenheim von morgens 7:15 Uhr bis 8:00 Uhr. Bürgermeister Cyfka wird diese Frage schriftlich beantworten.