Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie hiermit auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen. Gemäß der Straßenreinigungssatzung ist die Straßenreinigungspflicht auf die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an diese angrenzen, übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst nicht nur das Räumen und Streuen im Winter, sondern auch das Säubern der Straßen und der Straßenrinnen, insbesondere die Beseitigung Kehrricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art und die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören.
Auch bitten wir Sie, Bäume, Hecken und Sträucher, welche in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und ein ordnungsgemäßes Befahren oder Begehen erschweren, so zurückzuschneiden, dass eine ordnungsgemäße Nutzung möglich ist. Straßenlampen, die durch Bäume oder Sträucher zugewachsen sind, bitten wir ebenfalls freizuschneiden.
Wir bitten um Beachtung.