Titel Logo
Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 37/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Ersatzneubau der Wasserkraftanlage Sponsheim

Mit Schreiben, welches am 25.08.2025 einging, hat die Firma Karin Retzer Wasserkraft beantragt, auf Basis der eingereichten Unterlagen, ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen.

Beantragt wurde der Umbau des Sponsheimer Wehrs, den Neubau der Wasserkraftanlage Sponsheimer Mühle und den teilweisen Rückbau des Laubenheimer Wehrs mit allen zugehörigen Anlagen, Zuwegungen, Leitungen und sonstigen Maßnahmen gemäß der näheren Darstellung in den Plänen und Beschreibungen der vorgelegten Antragsunterlagen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Optimierung der ökologischen und technischen Anforderungen moderner Wasserkraftanlagen.

Die bezeichneten Antragsunterlagen enthalten:

  • Genehmigungsantrag: Ersatzneubau der Wasserkraftanlage Sponsheimer Mühle
  • Erläuterungsbericht zum Genehmigungsantrag
    • Planunterlagen
    • Planunterlagen zu den Bauphasen
    • Hydrologische Grundlagendaten
    • Leistungsplan der Anlage
    • Grundstücksverzeichnis
    • Hydraulische Bemessung der FAA
    • Abfluss über Spülklappe/Fischabstieg
    • Kostenberechnung
    • Bauablaufplan
    • Fachartikel zur dynamischen Stauzielregelung
  • UVP-Bericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz
    • Plan-Nr.: 1.1 Bestand – Biotoptypen
    • Plan-Nr.: 1.2 Bewertung – Biotoptypen
    • Plan-Nr.: 2.1 Bestand – Wintervögel
    • Plan-Nr.: 2.2 Bestand – Brutvögel (Höhlen-, Halbhöhlen-, Nischenbrüter)
    • Plan-Nr.: 2.3 Bestand – Brutvögel (Frei-, Bodenbrüter)
    • Plan-Nr.: 3 Bestand – Amphibien und Reptilien
    • Plan-Nr.: 4 Bestand – Fische
    • Plan-Nr.: 5 Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zum Ausgleich und Ersatz der verbleibenden Eingriffe
  • Fachbeitrag Artenschutz
    • Plan-Nr.: FBA-1 Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ohne die Durchführung von Vermeidungsmaßnahme
    • Plan-Nr.: FBA-2 Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie vorgezogene Maßnahmen zum Ausgleich (CEF)
  • Fachbeitrag NATURA 2000
    • Plan-Nr.: FBNat-1 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebiets „Untere Nahe“ und des Vogelschutzgebiets „Nahetal“ imUntersuchungsgebiet Bestand – Biotoptypen

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1.

Die o.g. maßgebenden Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Wasserkraftanlage Sponsheimer Mühle liegen bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg

Bürgerbüro

Naheweinstraße 84

55450 Langenlonsheim

innerhalb der allgemeinen Dienststunden

Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

während eines Monats

vom 15.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025

zu jedermanns Einsicht aus.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Unterlagen in dem gleichen Zeitraum auf der

Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter www.sgdsued.rlp.de / Rubrik „Service - Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“,

sowie auf dem UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de / Schlagwort „Ersatzneubau der Wasserkraftanlage Sponsheimer Mühle“

2.

Einwendungen, welche das v. g. Vorhaben betreffen, können von Jedermann bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, der

Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim

Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein

(unter Angabe des Aktenzeichens 6422-0001#2023/0003-0111 31 AB2) bis spätestens

14.11.2025

schriftlich, zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an poststelle.sgdsued@poststelle.rlp.de (SGD Süd) erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Süd unter https://sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.

3.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

4.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieses ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die sich geäußert haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem möglichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

5.

Die Zustellung der Entscheidung über die Äußerungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

6.

Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig bekanntgegeben, dass die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das genannte Vorhaben besteht. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 13.14 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für das eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall vorgesehen ist. Die Vorprüfung entfällt in diesem Verfahren nach § 7 Abs. 3 UVPG, da der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die SGD Süd das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben ist daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dies gilt unabhängig von § 7 Abs. 3 UVPG auch deshalb, weil eine Einzelfallprüfung zu dem Ergebnis kommen würde, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG).

7.

Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens, einschließlich des Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit zuständige Behörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Bei dieser sind weitere relevante Informationen erhältlich.

8.

Über die Zulässigkeit der Maßnahme wird mittels Planfeststellungsbeschluss entschieden.

9.

Der UVP-Bericht enthält die notwendigen Angaben nach § 16 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 4 UVPG.

Untersuchungsgebiet des Ersatzneubaus der Wasserkraftanlage Sponsheimer Mühle: