Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Artikel 1:
Die Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vom 20.08.2020 zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 18.10.2021 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Jugendrat besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einer unbestimmten Anzahl an beratenden Stimmen. Die Zahl von 10 stimmberechtigten Mitgliedern reduziert sich entsprechend auf die Zahl der tatsächlich gewählten Personen, falls tatsächlich weniger Personen gewählt werden.
§ 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Der Jugendrat ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei einer ungeraden Zahl von Mitgliedern wird abgerundet.
Artikel 2:
Diese Satzung tritt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tag in Kraft.
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO), ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen folgender Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Diese Satzung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Langenlonsheim, Zimmer 42 eingesehen werden.
Die Satzung ist auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg unter www.langenlonsheim-stromberg.de/
verbandsgemeinde-langenlonsheim-stromberg/
verwaltung-politik/satzungen/vg/
abrufbar.