Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Langenlonsheim |
| Gewann: | Im Klopp |
| Nutzungsart: | landwirtschaftliche Fläche |
| Fläche insgesamt: | 0,1966 ha |
Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.