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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 4/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Bauleitplanung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg – Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg – zur Ausweisung eines Sondergebietes in der Gemarkung Stromberg;

Offenlage des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Auf Antrag des Stadtrates Stromberg, hat der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg – Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg - zur Ausweisung eines Sondergebietes in der Gemarkung Stromberg beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung zur Einleitung des förmlichen Verfahrens erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg am 08.10.2021, Ausgabe 40.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, erfolgte in der Sitzung des Stadtrates Stromberg am 08.06.2021.

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem seit Jahren brachliegenden Gelände der ehemaligen Bannmühle die Errichtung eines Indoor-Tauchzentrums sowie eine Wiedernutzbarmachung bzw. Nutzungsänderung der bestehenden baulichen Anlagen im Sinne von Übernach-tungs-, Gastronomie- und Kulturangeboten. Dabei wird der überwiegende Gebäudebestand erhalten, saniert und wiedernutzbar gemacht. Lediglich eine ca. 100 m lange Halle und deren Anbau im Osten des Gebietes werden abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Darüber hinaus sollen auf den Freiflächen Möglichkeiten zur Förderung des Fremdenverkehrs in Form von Wohnmobilstell- und Campingplätzen sowie Ferienhäusern geschaffen werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg – Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg – aktuell noch als Gewerbefläche dargestellt. Da der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde zu entwickeln ist, muss eine Änderung desselben im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) erfolgen, wonach der vorgesehene Geltungsbereich als Sondergebietsfläche darzustellen ist.

Nachdem der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.12.2024 über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (§§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten und in gleicher Sitzung den Beschluss zur förmlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4 Abs. 2 i.V.m. 2 Abs. 2 BauGB) gefasst hat, werden die Entwürfe des Flächennutzungsplanverfahrens nunmehr im Zeitraum vom

27.01.2025 bis einschließlich 07.03.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg unter:

https:///www.langenlonsheim-stromberg.de/verbandsgemeinde/verwaltung-politik/bauleitplanung/

veröffentlicht.

Zudem liegen die Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanes während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24, (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

(1) Umweltbericht (als integrierter Bestandteil der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, erstellt durch DÖRHÖFER & Partner, Engelstadt, 2024

(2) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB mit umweltbezogenen Informationen

a)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Oberflächenwasserbewirtschaftung, Überschwemmungs- und Risikogebiet Guldenbach, Gewässer II. und III. Ordnung und die daraus resultierenden Anforderungen)

b)

Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Vorbehaltsgebiet Grundwasserschutz, Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild, Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund, Bahnstrecke und Überplanung von Bahnflächen, Landesstraße L 424, Hinweis auf Denkmalzone)

c)

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (Regionalplanerische Ziele, Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund)

d)

Landesbetrieb Mobilität (Linksabbieger, Radwegeplanung, Bahnquerung, Bauverbotszone)

e)

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesdenkmalpflege (Denkmalzone)

f)

Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg (Niederschlagswasserbewirtschaftung)

g)

Deutsche Bahn AG (planfestgestellte Flächen, Bahnüberquerung)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (1), (2a) und (2b):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Immissionen durch Verkehrslärm sowie der Festlegung von Maßnahmen zum Schallschutz, Löschwasserversorgung, Erholungsfunktion des Geltungsbereiches, Verkehrsbelastung, Überschwemmungsgefährdung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden sich in (1) und (2c):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotop- und Nutzungsstrukturen, Pauschal geschützte Biotope im Geltungsbereich, Lebensräume für Tiere (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus), speziellen Artenschutzmaßnahmen für die Haselmaus, Auswirkungen auf vorgenannte durch den Flächennutzungsplan, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, zum Ausgleich herangezogene Ausgleichsmaßnahmen, Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in (1), (2a) und (2b):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsbeschreibung und Auswirkungsprognose durch den Flächennutzungsplan, Versiegelungsbilanz, Beschreibung der Baugrundverhältnisse, Vorschläge zur Niederschlagsversickerung, Hinweise auf die während der Bauphase zu beachtenden einschlägigen Regelwerken, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1), (2a) und (2b):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Beschreibung der Oberflächengewässer und Grundwasserverhältnisse, Maßnahmen zur Niederschlagswasserentwässerung, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, Hochwassergefährdung und -schutz, Gewässer II. und III. Ordnung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft finden sich in (1):

Es wurden Aussagen getroffen hinsichtlich der klimatischen Funktion des Geltungsbereiches und die Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1) und (2c):

Es wurden Aussagen getroffen zu: Erholungseignung des Geltungsbereiches, Landschaftsschutzgebiet „Soonwald“, Naturpark „Soonwald“, Vielfalt – Eigenart – Naturnähe, Landschaftsbildqualität, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1), (2d), (2e) und (2g):

Es wurden Aussagen getroffen zu: Denkmalzone, möglichen Bau- und Bodendenkmalen, Anbindung an die Landesstraße und Überquerung der Bahn, Fachplanung Bahnquerung, planfestgestellte Flächen für die Bahn.

Langenlonsheim, 20.01.2025
Michael Cyfka, Bürgermeister