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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 41/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Wahl zum Jugendrat der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg am 18.11.2023 ausschließlich per Briefwahl

Voraussichtlich bis Ende dieser Woche erhalten alle Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind, aber noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben, ihre Briefwahlunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass die Wahlbriefe an die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg wie folgt zurückgesandt werden können:

a)

durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses, Naheweinstraße 80 in Langenlonsheim

b)

durch Einwurf in den Briefkasten der Verwaltungsstelle, Warmsrother Grund 2 in Stromberg

c)

durch Rücksendung mit der Deutschen Post AG, dabei ist aber das Porto von der Wählerin/vom Wähler selbst zu zahlen.