Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen
Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 20. Oktober 2024 ihre schriftliche Wahlbenachrichtigung.
Den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten auf Antrag. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Briefwahlunterlagen können mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Die Anträge können u.a. wie folgt gestellt werden:
| - | bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 84, Bürgerbüro in Langenlonsheim |
| - | bei der Verwaltungsstelle, Warmsrother Grund 2, Bürgerbüro in Stromberg |
| - | online unter www.langenlonsheim-stromberg.de (das online-Verfahren ist bis 06. November 2024, 08:00 Uhr freigeschaltet) |
Sofern die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung in Langenlonsheim bzw. der Verwaltungsstelle in Stromberg abgeholt werden, können Sie dort auch unmittelbar vor Ort wählen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.
Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.