Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 14.484.960 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 14.699.360 €
der Jahresfehlbetrag auf — -214.400 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 783.460 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.529.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.651.600 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -5.122.100 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 4.338.640 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 4.917.550 €
zusammen auf — 4.917.550 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Kredite zur Liquiditätssicherung auf — 0 €
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen — 3.800.000 €
2. Kredite zur Liquiditätssicherung
(lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) — 3.000.000 €
3. Verpflichtungsermächtigungen — 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Gemäß § 26 Abs. 1 LFAG aF / § 32 Abs. 1 LFAG nF erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 4 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.
nachrichtlich:
Umlagekraft 2022 — 25.521.561
Umlagekraft 2021 — 25.586.741
Umlagekraft 2020 — 25.379.899
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorvorjahres betrug — 21.533.554 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorjahres beträgt vorläufig — 23.311.485 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsjahres beträgt vorläufig — 24.153.018 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:
Leistungsprämien und Leistungszulagen — 51.860 €
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtbehörde mit Schreiben vom 02.10.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, den 21.10.2024 bis Montag, den 04.11.2024
von 8:00 bis 12:00 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Zimmer 14, öffentlich aus.