Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 17.644.330 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 17.643.040 €
der Jahresüberschuss auf — 1.290 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 916.730 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 921.600 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.125.490 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -3.203.890 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 2.287.160 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 2.784.540 €
zusammen auf — 2.784.540 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse
bei Kreditinstituten auf — 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde
aus der Einheitskasse — 859.180 €
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen — 3.700.000 € |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) — 3.000.000 € |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen — 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG nF (§ 26 Abs. 1 LFAG aF) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 4 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.
nachrichtlich:
Umlagekraft 2024 — 31.915.711
Umlagekraft 2023 — 32.143.160
Umlagekraft 2022 — 25.519.999
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorvorjahres betrug — 24.153.018 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorjahres beträgt vorläufig — 24.617.348 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsjahres beträgt vorläufig — 24.618.638 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:
Leistungsprämien und Leistungszulagen — 90.840 €
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.10.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, den 21.10.2024 bis Montag, den 04.11.2024 von 8:00 bis 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 14, öffentlich aus.