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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 42/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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1. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2024 vom 18.10.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  17.644.330 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  17.643.040 €

der Jahresüberschuss auf  —  1.290 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  916.730 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  921.600 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  4.125.490 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -3.203.890 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  2.287.160 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  2.784.540 €

zusammen auf  —  2.784.540 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse

bei Kreditinstituten auf  —  0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde

aus der Einheitskasse  —  859.180 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen  —  3.700.000 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

(lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk)  —  3.000.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen  —  0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 €.

§ 6 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG nF (§ 26 Abs. 1 LFAG aF) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 4 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.

nachrichtlich:

Umlagekraft 2024  —  31.915.711

Umlagekraft 2023  —  32.143.160

Umlagekraft 2022  —  25.519.999

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorvorjahres betrug  —  24.153.018 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorjahres beträgt vorläufig  —  24.617.348 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsjahres beträgt vorläufig  —  24.618.638 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen  —  90.840 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.

Langenlonsheim, den 18.10.2024
Michael Cyfka
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.10.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, den 21.10.2024 bis Montag, den 04.11.2024 von 8:00 bis 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 14, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 18.10.2024
Michael Cyfka
Bürgermeister