Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 15.640.830 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 15.176.500 €
der Jahresüberschuss auf — 464.330 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 1.200.080 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.492.300 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.952.550 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — -3.460.250 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 2.260.170 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 3.087.540 €
zusammen auf — 3.087.540 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €.
Kredite zur Liquiditätssicherung auf — 2.000.000 €
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen — 3.000.000 €
2. Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) — 3.500.000 €
3. Verpflichtungsermächtigungen — 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.
Gemäß § 26 Abs. 1 LFAG aF / § 32 Abs. 1 LFAG nF erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 4 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.
nachrichtlich:
Umlagekraft 2023 — 32.143.160
Umlagekraft 2022 — 25.519.999
Umlagekraft 2021 — 25.586.741
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres betrug — 23.311.485 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt vorläufig — 24.153.018 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt vorläufig — 24.617.348 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:
Leistungsprämien und Leistungszulagen — 156.020 €
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtbehörde mit Schreiben vom 02.10.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, den 21.10.2024 bis Montag, den 04.11.2024 von 8:00 bis 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Zimmer 14, öffentlich aus.