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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 42/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim- Stromberg für das Jahr 2023 vom 18.10.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird festgesetzt:

gegenüber bisher

um

nunmehr festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

15.640.830

511.200

16.152.030

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

15.176.500

470.700

15.647.200

der Jahresüberschuss

464.330

40.500

504.830

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.200.080

40.500

1.240.580

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.492.300

0

1.492.300

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.952.550

0

4.952.550

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.460.250

0

-3.460.250

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.260.170

-40.500

2.219.670

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 €

auf

0 €

verzinste Kredite

von bisher

3.087.540 €

auf

3.087.540 €

zusammen

von bisher

3.087.540 €

auf

3.087.540 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 € auf 0 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 € auf 0 €.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

von bisher 2.000.000 € auf 2.000.000 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

3.000.000 €

auf

3.000.000 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk)

von bisher

3.500.000 €

auf

3.500.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

0 €

auf

0 €

§ 6

Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG nF / § 26 Abs. 1 LFAG aF erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 4 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.

nachrichtlich:

Umlagekraft 2023

32.166.508

Umlagekraft 2022

25.519.999

Umlagekraft 2021

25.586.741

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

23.311.485 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

24.153.018 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

24.617.348 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 5.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen

von 156.020 €

auf 156.020 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden festgesetzt:

für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen

von 5.000 €

auf 5.000 €

Langenlonsheim, den 18.10.2024
Michael Cyfka
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.10.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, den 21.10.2024 bis Montag, den 04.11.2024

von 8:00 bis 12:00 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 55450 Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Zimmer 14, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 18.10.2024
Michael Cyfka
Bürgermeister