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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 43/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.09.2023

TOP 1 Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)

Es liegen keine fristgemäß eingereichten Anfragen gemäß § 21 Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor.

TOP 2 Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung

1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses

Gegenstand und Ziel des Beschlusses ist der Einstieg in die kommunale Wärmeplanung (KWP). Die KWP soll als strategisches Planungsinstrument dienen, um die Wärmewende zu beschleunigen und zum Gelingen der Wärmewende beizutragen. Die Transformation im Wärmesektor von fossilen zu erneuerbaren Energien ist für das Erreichen der Klimaschutzziele unerlässlich. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans muss durch einen externen Dienstleister erfolgen. Die Kosten dafür sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie förderfähig. Die Förderquote liegt bei 90% (bei Antrag bis 31.12.23; ab 2024 nur 60%!). Deshalb soll ein Antrag auf Förderung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans im Rahmen der Kommunalrichtlinie gestellt werden. Unter der Voraussetzung, dass der Förderantrag positiv beschieden wird, soll ein externer Dienstleister mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans beauftragt werden.

2. Hintergrund

a) Gesetz der kommunalen Wärmeplanung

Aktuell wird auf Bundesebene ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erarbeitet. In einem aktuellen Entwurf (digitale Anlage 1, Stand Ende August 2023) des Bundeswirtschaftsministeriums wird vorgeschlagen, die Bundesländer zur kommunalen Wärmeplanung zu verpflichten. Die Pflicht zur Erstellung dieser Wärmepläne werden die Bundesländer an die Kommunen übertragen, wodurch die Erstellung einer KWP zur Pflichtaufgabe für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wird.

b) Klimaschutz

Die Verbandsgemeinde ist im März 2023 dem Kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz beigetreten und hat sich damit zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung, im Zeitkorridor von 2035-2040 klimaneutral zu werden, bekannt. Im Priorisierungsworkshop KKP am 18.07.23 haben sich die Anwesenden (des Ältestenrats) auf die KWP als Schwerpunktthema einigen können. Da der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmesektor bei etwa 13% liegt (Bundesdurchschnitt), ist die Transformation von fossilen zu erneuerbaren Energien sowie eine Steigerung der Energieeffizienz im Wärmesektor unerlässlich, um das o.g. Klimaschutzziel zu erreichen.

c) Wärmeplanung in der ehem. VG Stromberg

Für die ehem. VG Stromberg wurde 2014 bereits ein Teilkonzept zur integrativen Wärme-nutzung erstellt. Die betroffenen Ortsgemeinden sind aus diesem Grund von der Förderung ausgeschlossen (Doppelförderung). Nach jetzigem Stand ist jedoch nicht Klar ob diese Wärmeplanung den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht, eine Aufarbeitung der vorhandenen Daten muss von der VG selbst übernommen werden.

3. Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

Die KWP ist ein strategisches Planungsinstrument unter kommunaler Leitung

* Zur Beschleunigung und zum Gelingen der Wärmewende,

* Zur Entwicklung eines gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfads,

* Durch Steigerung der Energieeffizienz (Senkung des Wärmeverbrauchs) + stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmesektor.

Inhalte bzw. Bestandteile der KWP sind:

(1) Bestandsanalyse: Erfassung des Wärmebedarfs sowie der Gebäude- und Versorgungsstruktur im VG-Gebiet

(2) Potenzialanalyse: Ermittlung von Einsparpotenzialen und Potenzialen zur Nutzung erneuerbarer Energien

(3) Szenarienentwicklung: Ausarbeitung von Szenarien, wie die zukünftige Wärmeversorgung aussehen soll

(4) Strategie und Maßnahmenkatalog: Zielsetzung mit Zeitplan und priorisierten Maßnahmen („Fahrplan“) + gezielte Untersuchung von 2-3 Fokusgebieten

(5) Verstetigung, Controlling, Kommunikation

Im Ergebnis dient der kommunale Wärmeplan als Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung und zeigt der Kommune Handlungsmöglichkeiten auf, wie z.B. ausgewiesene Eignungsgebiete für Wärmenetze. Die Umstellung der Wärmeversorgung von fossilen zu erneuerbaren Energien wird viele Jahre in Anspruch nehmen. Daher müssen bereits jetzt wegweisende Entscheidungen getroffen werden, um allen kommunalen Akteuren langfristige Orientierung zu bieten.

4. Finanzierungsplan / Förderung

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch einen externen Dienstleister ist im Rahmen der Kommunalrichtlinie förderfähig. Die Förderquote liegt bis 31.12.2023 bei 90%. Bezuschusst werden Ausgaben für:

* Fachkundige externe Dienstleister zur

a) Planerstellung

b) Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren

* Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Der Bewilligungszeitraum liegt bei 12 Monaten. Sobald eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Kommunen in Rheinland-Pfalz in Kraft tritt, ist eine Beantragung von Fördermitteln über die Kommunalrichtlinie nicht mehr möglich. Zur Abschätzung der Kosten zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch einen externen Dienstleister wurden Richtpreisangebote angefragt. (Planerstellung und die Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung): Ausgehend von Honorarkosten von rd. 100.000 € brutto für die Planerstellung und Akteursbeteiligung stellt sich die Kostenschätzung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wie folgt dar:

Die Gesamtkosten der Planerstellung und Akteursbeteiligung durch ext. Dienstleister Endredaktion und Druck sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit liegen bei 110.000,-- €. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, bittet um Auskunft, warum es einen Eigenanteil der Verbandsgemeinde bei 90 % Förderung in Höhe von 11.000,-- € gibt und einen Anteil Stromberg in Höhe von 50.000,-- €. Frau Recker informiert, dass der Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg bereits in einem früheren Verfahren gefördert wurde. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Somit bleibt der Anteil an den Gesamtkosten, die ehemalige Verbandsgemeinde Stromberg betreffend, von der Förderung ausgenommen. Außerdem schwanken die Preise stark. Aus diesem Grund hat man die Summe höher angesetzt. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Kurt Römer, erinnert an den Einsatz von Schredderplätzen und verweist hierbei auf das Vorgehen der EDG.

Der Verbandsgemeinderat beschließt in die kommunale Wärmeplanung einzusteigen und beauftragt die Verwaltung einen Antrag zur Förderung des Vorhabens zu stellen. Die vorhandenen Daten der ehem. VG Stromberg sollen aufgearbeitet werden, sodass ein vollständiges Konzept entsteht. Beschlussergebnis: Einstimmig

TOP 3 Auslobung des Umweltschutzpreises der Verbandsgemeinde

Auch für das Jahr 2022 vergibt die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg einen Umweltschutzpreis. Es sollen Initiativen ausgezeichnet werden, die dem Umweltschutz dienen. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Beitrag auf Landschafts- und Naturschutz, Luft- und Bodenreinerhaltung, Lärmschutz, Abfallvermeidung und -entsorgung oder Rekultivierung erstreckt. Umweltschutz ist sehr vielseitig. Entscheidend ist, dass mit dem Handeln die Umwelt in unserer Verbandsgemeinde verbessert wird. Alle Vorschläge waren bis zum 28. Februar 2023 einzureichen. Über die Vorschläge entscheidet der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz VG. Insgesamt wird ein Preisgeld von 1.000,00€ für die Leistung zur Verbesserung der Umwelt vergeben. Bis zum oben genannten Stichtag sind in der Verwaltung 10 (bzw. 11, durch Dopplung) Bewerbung eingegangen, welche dieser Beschlussvorlage beiliegen. In Anbetracht der Vorschläge des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz VG bei der vorherigen Vergabe des Preises im Jahr 2021 wurde für die diesjährige Vergabe ein Kriterienkatalog entwickelt, nach dem die Bewerbungen bewertet wurden. Der Kriterienkatalog dient als Leitfaden (s. Anlage), um die eingereichten Initiativen und ihr Engagement im Umweltschutz objektiv zu beurteilen. Nach eingehender Prüfung aller Bewerbungen und unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs schlagen Bürgermeister Herr Cyfka und Klimaschutzmanagerin Frau Recker folgende Platzierungen für den Umweltschutzpreis vor:

1. Platz und 500 €: Lebensraum Untere Nahe e.V. (LUN) mit 93 Punkten

2. Platz und 300 €: Paritätisches Seniorenzentrum Langenlonsheim mit 80 Punkten

3. Platz und 200 €: Evangelische KiTa Regenbogen (Langenlonsheim) und Herr Volker Christ mit 75 Punkten

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Umweltschutzpreis wie folgt auszuloben: 1.Platz

(500€): Lebensraum Untere Nahe e.V., 2. Platz (300€): Paritätisches Seniorenzentrum Langenlonsheim, 3. Platz (200€): Evangelische KiTa Regenbogen (Langenlonsheim) und Herr Volker Christ. Beschlussergebnis: Einstimmig.

TOP 4 Vorstellung Konzept Nachhaltigkeit der Abwasser-Wiederverwendung, der Abwärme-Rückgewinnung und Innovative PV-Anlagen; Antrag der FDP-Fraktion

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, stellt den Antrag vor und bedauert, dass die Referenten mit ihrem Vortrag zur Sitzung nicht eingeladen wurden. Bürgermeister Cyfka erwidert, dass zuvor erst der Beschluss gefasst werden muss, ob der Antrag weiterverfolgt werden soll. Erst dann werden die Referenten eingeladen, um ihren Vortrag zu präsentieren. Beigeordneter Dapper schlägt vor, das Thema im Werksausschuss zu diskutieren, denn einiges, was im Antrag aufgeführt wird, ist bereits in der Durchführung. So müssen die Themen nicht doppelt bearbeitet werden. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, begrüßt es, den Antrag zur Beratung im Werkausschuss zu beschließen. Ratsmitglied Kluschat bittet um zusätzliche Beratung im Umweltausschuss. Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Antrag an den Werk- und Umweltausschuss zu verweisen und in einer gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse zu diskutieren.

Beschlussergebnis: Mit 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

TOP 5 Gründung der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH

Die EDG betreibt zahlreiche Biomasseheizwerke, die mit Holzhackschnitzeln als Brennstoff betrieben werden. Gegenwärtig werden die erforderlichen Hackschnitzel von einem Pool an Lieferanten bezogen. Um die Versorgungssicherheit und die nachhaltige, regionale Herkunft der Holzhackschnitzel zu sicher, sollen Produktion und Vertrieb in einer gemeinsamen Gesellschaft der EDG und eines bisherigen Lieferanten organisiert werden. Dabei sind folgende Eckdaten zur gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung vorgesehen: Das Stammkapital der neuen Gesellschaft soll 50.000,00 € betragen, von denen 25.500,00 € (=51%) von der EDG eingezahlt werden. Der Private beteiligt sich am Stammkapital in Höhe von 24.500 € (=49%). Damit ist die kommunale Mehrheit durch die EDG in der Gesellschaft gesichert, sodass sie die wesentlichen Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann. Um die Produktionsanlagen zu beschaffen, soll der private die bei ihm bereits heute vorhandenen Anlagen als Sachwert in die Gesellschaft einlegen. Den ermittelten Sachwert wird die EDG zusätzlich in bar einlegen, um die Gesellschaft für erforderliche Investitionen finanztechnisch von Beginn an stark aufzustellen, damit weitere Anlagen durch die Aufnahme von Fremdkapital gesichert beschafft werden können. Der Gründungsvorgang der Biomassehof Rheinhessen-nahe GmbH selbst stellt keinen Beschaffungsvorgang dar und ist daher nicht vergabepflichtig. Aus diesem Grund kann die Gründung ohne vorausgegangenes Vergabeverfahren vollzogen werden. Der Vorgang ist unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch nicht beihilferelevant. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt auf Grundlage des § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EDG, wonach die mit Blick auf ihren Zweck berechtigt ist, ähnliche Unternehmen zu gründen. Die Produktion und der Vertrieb von Brennstoffen ist eine Dienstleistung im Bereich der regenerativen Energienutzung und daher vom Gesellschaftsgegenstand der EDG (§ 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) umfasst. Die Notwendigkeit, die Hintergründe und die strategische Ausrichtung der Biomassehof Rheinhessen-Nahe GmbH ist der Gesellschafterversammlung in einem gesonderten, schriftlichen Bericht der Geschäftsführung zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt worden.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Gründung der „Biomassehof Rheinhessen-nahe GmbH“ unter direkter privater Kapitalbeteiligung eines bisherigen Hackschnitzellieferanten der EDG zur langfristigen Sicherstellung einer nachhaltigen Biomasseversorgung der hierauf beruhenden Wärmeerzeugungsanlagen der EDG in Bestand und Neubau zu zuzustimmen. Der Unternehmensgegenstand umfasst die Produktion von Holzhackschnitzeln und ggf. weiteren Biobrennstoffen. Die Geschäftsführung der EDG wird bevollmächtigt, die Gesellschaftsgründung unter den kommunalrechtlichen Anforderungen der Gemeindeordnung zu vollziehen. Beschlussergebnis: Einstimmig

TOP 6 Beteiligung der EDG an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH

Der Landkreis Mainz-Bingen, der auch Gesellschafter der EDG ist, hat im Jahr 2021 die Kreiswohnungsbaugesellschaft errichtet. Sie hat die Aufgabe, eine sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beteiligt sie sich als Komplementärin an Projektgesellschaften, die sie gemeinsam mit den Ortsgemeinden gründet und errichtet sodann Wohngebäude. Die Gesellschaft hat sich dabei auch das Ziel gesetzt, im Rahmen der Wohnversorgung hohe energetische Standards zu erfüllen, um die klimapolitischen Ziele des Landkreises zu unterstützen. In diesem Zusammenhang soll die EDG, die die klimapolitischen Ziele ihrer Gesellschafter ebenfalls abbildet, je nach Möglichkeit die Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden planen, errichten und betreiben. Aus vergabe-, kommunal- und gesellschaftsrechtlicher Sicht ist es daher zielführend, die EDG an der Kreiswohnungsbaugesellschaft zu beteiligen. Die Beteiligung der EDG an der KWBG muss von der Gesellschafterversammlung, aber auch vom Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen und der Gesellschafterversammlung der KWBG beschlossen werden. Im Rahmen von Vorabinformationen konnte in diesen Gremien ein durchweg positives Stimmungsbild zu einer möglichen Beteiligung verzeichnet werden. Die Gesellschaftsverträge von EDG und KWBG bedürfen nach Übertragung des Geschäftsanteils keiner Anpassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Beteiligung der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen (KWBG) nach Maßgabe der folgenden Ausführungen zuzustimmen:

1. Die EDG erwirbt vom Landkreis Mainz-Bingen einen Geschäftsanteil in Höhe von 2 % an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH.

2. Die Veräußerung erfolgt zum Nominalwert in Höhe von 500,00 €.

3. Soweit der Landkreis Mainz-Bingen als Gesellschafter bereits eine Einlage in die Kapitalrücklage der KWBG getätigt hat, soll im Innenverhältnis vereinbart werden, dass die Rückgewähr dieser Einlage allein vom Landkreis Mainz-Bingen verlangt werden kann. Beschlussergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung.

TOP 7 Anschaffung von 2 neuen Produktiv-Servern (Host-Servern)

Die vorhandenen Hostserver haben das Wartungsende erreicht, das so genannte EOL (End of Lifetime) und müssen daher durch neue, zeitgemäße Server ersetzt werden um den Mitarbeitern einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewähren. Die Hostserver dienen den kürzlich angeschafften Virtualisierungsservern als „Motor“ und bringen die Geschwindigkeiten der verarbeiteten Tätigkeiten. Die vorhandenen Server sind nunmehr 5 Jahre alt und waren auf eine VG-Größe konzipiert, die lediglich eine VG Langenlonsheim abdeckt. Nach der Fusion sind die Anforderungen jedoch massiv gestiegen, sowohl von der Userdichte her, als auch durch stetig wachsende Softwareanforderungen. Die Haushaltsdeckung per 01.09.2023 ist vorhanden. Vier Anbieter wurden zwecks Angebotsabgabe angefragt, auf Grund der aktuellen (langen) Lieferzeiten mancher Systeme, haben zwei davon Angebote eingereicht. Angebot 1: Fa. Ruppert IT Consulting, Ingelheim. Bruttobetrag: € 30.003,66 Inkl. 5 Jahre Gewährleistung + Vollsupport Angebot 2: Anbieter 2 Bruttobetrag: € 31.463,50 Inkl. 3 Jahre Gewährleistung Günstigster Anbieter: Fa. Ruppert IT-Consulting € 30.003,66. Auf dem Graben 12 55218 Ingelheim

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung von zwei neuen Produktivservern an Firma Ruppert IT-Consulting, Auf dem Graben 12, 55218 Ingelheim auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes in Höhe von brutto € 30.003,66 zu vergeben. Beschlussergebnis: Einstimmig.

TOP 8 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. Beschlussergebnis: Einstimmig.

TOP 9 Mitteilungen und Anfragen

Der Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde findet am 21.01.2024 in der Halle in Bretzenheim statt. Bürgermeister Cyfka dankt Ortsbürgermeister Budde für die kostenlose Überlassung der Halle.

Der Umzug der Verwaltung ist abgeschlossen. Der Aufzug soll im November fertig gestellt sein. Die Fachbereiche 1, Organisation und 2, Finanzen sind in der Naheweinstraße 80, der Fachbereich 3, Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen in Stromberg, der Fachbereich 4, Bürgerdienste in der Naheweinstraße 84 und der Fachbereich 5, Kommunaler Betrieb (Abwasser und Freibäder) im Gebäude „An der Pforte 2“ in Langenlonsheim untergebracht.

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, fragt an, wie weit der Ausbau des Radweges an der Eremitage in Bretzenheim vorangeschritten ist. Beigeordneter Dapper teilt mit, dass geschützte Tiere im Baubereich angesiedelt sind. Es müssen Reptilienzäune aufgestellt werden. Außerdem handelt es sich um eine Wasserschutzzone 1, somit muss der Boden teilweise getauscht werden. Das Bodengutachten diesbezüglich liegt vor. Weiter muss die Obere Wasserbehörde angefragt werden. Im Oktober sollen voraussichtlich die Ausschreibungen erfolgen.