Vor Eintritt in die Tagesordnung
Die Tagesordnung bleibt bestehen, TOP 10 wird durch den Zusatz „… und weitere Feste“ ergänzt, dies ist einstimmig beschlossen.
1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)
| - | Parkverbot Gartenstraße (oberer Teil, Einfahrt Hochwaldstraße) |
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| Ordnungsamt wurde informiert und um Einschätzung gebeten |
| - | Stand Urnenwand |
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| Aktuelle Angebote/Varianten mit {{gt}}19.000€ zu teuer, um es einfach so umzusetzen. Weitere Angebote sind nötig. Für nächstes Jahr wurden 15.000 € im Haushalt hierfür beantragt |
| - | Friedhofssatzung |
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| Herr Engelhardt erwähnt, dass auch einige weitere Satzungen wie z.B. die vom DGH ebenfalls überarbeitet werden müssen. Herr Cyfka fügte hinzu, dass die VG ebenfalls an dem Thema für die Ortsgemeinden dran arbeitet, gerade in Bezug auf neue Möglichkeiten der Bestattung wie z.B. die Tuchbestattung durch das neue Bestattungsgesetz |
2: Abnahme Jahresabschluss und Entlastung
| 1. | Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 |
| 2. | Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
| 1. | Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 |
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| Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| 2. | Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
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| Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben. |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
3: Abnahme Jahresabschluss und Entlastung
| 1. | Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 |
| 2. | Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
| 1. | Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 |
Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
2. | Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
4: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
5: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung der Hauptsatzung zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
6: Wahl von Ersatzpersonen in Ausschüssen
K. Becker hat am 23.06.2025 mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als Mitglied im
Finanzausschuss niedergelegt. Es liegt zunächst kein Wahlvorschlag vor. Dann stellt sich
M. Heinze zur Verfügung. Dieser Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.
Beschlussfassung: Der Gemeinderat wählt folgende Ersatzperson als Mitglied im Finanzausschuss: Herr M. Heinze.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
7: Informationen zum Planungsstand Neubau KiTa Stromberg
Ortsbürgermeister Engelhardt hat bisher keine weiteren Unterlagen erhalten. Der erste Plan liegt ihm bereits vor. Die exakten Zahlen und die Höhe der Zuschüsse sind noch unbekannt. Anfang November soll die nächste Sitzung des Zweckverbandes stattfinden.
Die Kosten des Neubaus werden momentan in der Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbereich angesetzt. Die Schätzung basiert auf Zahlen aus dem Jahr 2021. Aktuell wird davon ausgegangen, dass wenige Zuschüssen zur Verfügung stehen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Sondervermögen erhalten, davon werden 2,9 Milliarden an die Kommunen verteilt. Aus diesem Topf soll auch ein zusätzlicher Zuschuss für den Neubau entstehen. Für eine Zusage dazu muss sich die Planung in einem finalen Stadium kurz vor der Umsetzung befinden. Momentan wird noch das Außengelände geplant.
8: Bauvoranfrage zu einem Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB in der Gemarkung Warmsroth
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt das Einvernehmen, zu der Bauvoranfrage zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
9: Aktueller Sachstand und weitere Umsetzung Kipki-Projekt mit Förderung
Im Rahmen eines Kipki-Projekts wurde ein Vorhaben zum Hochwasserschutz geplant. Hierfür sollten westlich am Waldrand ein Graben mit Querschlägen entstehen. Der Förderbetrag in Höhe von 9.453,36€ ist bereits zugesagt. Die Angebote für die Umsetzung des Vorhabens liegen jedoch deutlich über dem Förderbetrag. Die Angebote können in verringertem Umfang durchgeführt werden.
Der Ortsgemeinderat spricht sich für die Umsetzung des teuersten Teils des Angebots aus, das ist die Erstellung des Grabens. Die anderen Arbeiten werden aus wirtschaftlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt aus den vorliegenden Angeboten nur die Maßnahme „Erstellung des Abwassergrabens“ zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
10: Planungen und Aktionen der Kerb 2025 und weitere Feste
Ratsmitglied J. Heinrich berichtet. Das Kerbeprogramm ist jedem geläufig. Freitagabend findet eine Feuerwehrübung statt, diese wird durch ein Essens- und Trinkangebot ergänzt. Für den Samstag ist eine Kinderdisko geplant. Die Deko-Kosten belaufen sich auf ca. 40€, die Beamer-Kosten ca. 50€. Sonntags soll es Donuts und Waffeln geben. Für die Banner sind Werbekosten in Höhe von 110€ entstanden.
Weitere Festivitäten sind ebenfalls geplant, so soll es eine Halloweenparty für die Kinder geben. Hierfür sollten keine Kosten entstehen.
Es wurde vorgeschlagen, ein Schleppertreffen durchzuführen. Die angeforderten Unterlagen fehlen noch. Bisher sind nur zwei Anmeldungen schriftlich eingegangen. Der letzte Stand beläuft sich auf eine Anzahl von 15 Traktoren. Ein Regelkatalog liegt noch nicht in finaler Fassung vor. Für die Veranstaltung muss eine Veranstalterkraftpflichtversicherung vorliegen.
Ratsmitglied J. Heinrich spricht einen großen Dank an alle Helfer aus.
Zusätzlich sind noch Aktionen zu St. Martin und ein Weihnachtsmarkt geplant.
Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat befugt den Veranstaltungsausschuss der Ortsgemeinderat Warmsroth im Namen der Ortsgemeinde Warmsroth eigenständig die Feste und Veranstaltungen zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Der Versicherungsschutz soll in vollem Umfang für Feste und Veranstaltungen gelten, die durch den Veranstaltungsausschuss der Ortsgemeinde Warmsroth durchgeführt wurden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
11: Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister Engelhardt hat am 07.10. 2025 der Verbandsgemeinde mitgeteilt, dass er sein Amt zum 31.10.25 niederlegt, da er den geforderten Umfang nicht ehrenamtlich leisten kann. Der Ortsgemeinderat bedankt sich bei Ortsbürgermeister Engelhardt für seine Arbeit.
Bürgermeister Cyfka erklärt, dass die Erste Beigeordnete J. Heinrich darüber zu informieren ist. Diese muss die Aufgaben des Ortsbürgermeisters zum 01.11.25 übernehmen. Der Wahltermin für einen neuen Ortsbürgermeister ist am 25.01.26, eine eventuelle Stichwahl findet im Februar statt. Wahlvorschläge müssen bis sechs Wochen vor dem Wahltermin eingereicht werden. Sollte kein Wahlvorschlag vorliegen, entfällt die Wahl. Der Ortsgemeinderat wird dann aufgefordert, einen Ortsbürgermeister zu wählen. Die Kommunal-Aufsichtsbehörde wird Bürgermeister Cyfka bitten eine entsprechende Person einzusetzen.
Die Erste Beigeordnete verliest ein Schreiben der drei Beigeordneten J. Heinrich, B. Hofbeck und H. Heinrich, in dem sie darüber informieren, dass sie alle drei ihre Ämter ebenfalls zum 31.10.25 niederlegen. Sie stehen hinter der Entscheidung von Ortsbürgermeister Engelhardt und sehen sich ebenfalls nicht in der Lage den Umfang der Aufgaben in einer ehrenamtlichen Funktion zu erfüllen.
Bürgermeister Cyfka nimmt die Information zur Kenntnis. Er wird die Kommunalaufsicht informieren und gegebenenfalls einen Beauftragten bestellen. Bürgermeister Cyfka bezeichnet das Vorgehen als „Worst-Case-Szenario“, da in diesem Fall keine vollständige Verwaltung existiert. Er kann die Gründe nachvollziehen und hat diese Umstände in der Vergangenheit bereits bei den entsprechenden Stellen angeprangert. Der Ortsgemeinderat kann beschließen, dass dem Ortsbürgermeister eine Schreibkraft zur Unterstützung zur Seite gestellt wird, um den Arbeitsaufwand zu verringern. Dies ist jedoch keine umfassende Lösung.
Ratsmitglied Kozik bittet um ein Treffen der Ratsmitglieder.
12: Grundstücksangelegenheiten
Der TOP wird auf die nächste Sitzung verschoben.
13: Mitteilungen und Anfragen
Es erfolgten keine nichtöffentlichen Mitteilungen und Anfragen.
Weitere Informationen zu den örtlichen Gremien sowie Beratungen und Entscheidungen erhalten Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem unter www.langenlonsheim-stromberg.de.