TOP 1: Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Bürgermeister Cyfka nimmt die Verpflichtung der Ratsmitglieder Reinhold Baumgärtner und Dr. Hubert Gänz per Handschlag vor. Diese waren bei der Konstituierenden Sitzung nicht anwesend. Ebenfalls per Handschlag verpflichtet werden die nachrückenden Ratsmitglieder Sascha Montigny, Peter Krieg und Pia Viktoria Hegemann.
TOP 2: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)
Es liegen keine Fragen der Einwohner vor.
TOP 3: Ehrungen
Bürgermeister Cyfka ehrt zahlreiche Persönlichkeiten im Namen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, als Dank für jahrzehntelange kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit.
TOP 4: Vorstellung und Erläuterung des Planungskonzeptes zum Umbau und zur Erweiterung der Grundschule Langenlonsheim.
Dem Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg wird das bisherige Planungskonzept zum Umbau und zur Erweiterung der Grundschule Langenlonsheim durch das Büro Bott vorgestellt. Bei diesem Planungskonzept ist vorgesehen, die bestehende Ortsgemeindehalle rückzubauen und im Zuge der Erweiterung der Grundschule durch eine integrierte Lösung eine neue Halle zu schaffen.
Beigeordneter Claus-Werner Dapper führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Zimmermann von der Firma Bott, welcher die Pläne anhand einer Videopräsentation vorstellt. Die bestehende Schulsporthalle, welche auch als Gemeindehalle genutzt wird, soll rückgebaut und durch eine neue Halle ersetzt werden. Im Erdgeschoss entsteht die neue Schulsport- und Gemeindehalle. Darüber entstehen weitere Klassenräume. Das Gebäude soll als Holzkonstruktion in Modulbauweise errichtet werden, so kann eine schnelle Errichtung während des Schulbetriebes erfolgen. Es werden eine Dachbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage in die Planung integriert. In der Planung werden die einzuhaltenden Kriterien bzgl. Mensa, Anlieferung des Essens, Barrierefreiheit und der Begrünung der Außenflächen beachtet. Die Feuerwehrzufahrt bleibt dort, wo sie sich bereits heute befindet. Als nächster Schritt müssen nun Gespräche mit der ADD bzgl. der detaillierten Planung geführt werden. Hierbei wird beabsichtigt, die Planung in den Grundzügen der vorgelegten heutigen Planung beizubehalten. Die bestehende Halle eignet sich nicht für eine Überbauung. Ein Abriss ist unumgänglich. Die Kostenverteilung zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde wird in den jeweiligen Ausschüssen besprochen. Für den gesamten Erweiterungsbau der Grundschule Langenlonsheim, inclusive Halle, wird mit Kosten zwischen 8 und 10 Mio. Euro gerechnet. Die Schülerzahlen sind in den kommenden Jahren stetig steigend. Es gibt viele Rückfragen der Ratsmitglieder, die den derzeitigen Planungen vorgreifen und heute nicht beantwortet werden können und erst in der weiteren Planungsphase wieder aufgegriffen werden sollten.
Das vorgestellte Konzept soll in seiner jetzigen Form in Grundzügen so fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 5: Bildung der Ausschüsse, Wahl der Ausschussmitglieder
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) aufgrund von Vorschlägen der im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt.
1. Die von den politischen Gruppierungen eingereichten Personenbenennungen für die Bildung der Ausschüsse werden jeweils als einheitliche Wahlvorschläge erklärt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2. Die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt jeweils offen durch Handzeichen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Über die einheitlichen Wahlvorschläge wird durch Einzelbeschlüsse für jeden zu bildenden Ausschuss abgestimmt (erforderlich ist die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht). Die Wahlvorschläge sind Bestandteil des Beschlusses.
Haupt- und Finanzausschuss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Rechnungsprüfungsausschuss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt: Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschuss für Schulen und Jugend (Schulträgerausschuss): Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Werkausschuss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Feuerwehrausschuss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 6: Wahl von Beschäftigtenvertretern im Werkausschuss
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2. Der Verbandsgemeinderat wählt die vom Personalrat vorgeschlagenen Mitglieder bzw. Stellvertreter als Beschäftigungsvertreter in den Werkausschuss.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 7: Wahl der vorzuschlagenden Mitglieder und Stellvertreter für den Schulträgerausschuss des Zweckverbandes Integrierte Gesamtschule Stromberg (IGS)
Der Verbandsgemeinderat beschließt die offene Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Verbandsgemeinderat schlägt dem Kreistag folgende Personen zur Wahl vor:
a) SPD Frau Gisela Werner als Mitglied und Herrn Sascha Schneider als Vertreter
b) CDU Frau Ulrike Lorenz als Mitglied und Herrn Nils Warnemünde als Vertreter
c) FLLS Herrn Bernhard Wolf als Mitglied und Herrn Torsten Strauß als Vertreter
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 8: Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung (Zweckverband) der Integrierten Gesamtschule Stromberg
Der Verbandsgemeinderat beschließt die offene Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Verbandsgemeinderat wählt als Mitglieder für die Verbandsversammlung IGS Stromberg
a) SPD Frau Gisela Werner als Mitglied
b) CDU Frau Ulrike Lorenz als Mitglied
c) FLLS Herrn Bernhard Wolf als Mitglied
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Vertreter sind bei der Verbandsversammlung nicht zu wählen.
TOP 9: Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg gemäß § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)
Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Marlene Hölz, endet am 23.09.2024. Daher ist über eine Neu- bzw. Weiterbestellung zu entscheiden. Frau Marlene Hölz ist bereit, die ehrenamtliche Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 2 Abs. 6 GemO für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg fortzuführen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Weiterbestellung von Frau Marlene Hölz zur Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für die Dauer von weiteren zwei Jahren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei vier Enthaltungen
Bürgermeister Cyfka überreicht Frau Hölz die Bestellungsurkunde.
TOP 10: Bestellung einer/eines Seniorenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Die Bestellung des Seniorenbeauftragten, Herrn Hans-Berthold Brill, Bretzenheim, endet am 23.09.2024. Daher ist über eine Neu-bzw. Weiterbestellung zu entscheiden. Herr Brill ist bereit, die ehrenamtliche Tätigkeit eines Seniorenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg fortzuführen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt über die Weiterbestellung von Herrn Hans-Berthold Brill zum Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für Dauer von weiteren zwei Jahren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Bürgermeister Cyfka überreicht Herrn Brill die Bestellungsurkunde.
TOP 11: Antrag auf Änderung der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Der Jugendrat der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg bittet den Verbandsgemeinderat um Änderung der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in zwei Punkten. In § 4 (Zusammensetzung und Berufung) soll in Absatz 1 die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder von 14 auf 10 Mitglieder reduziert werden. § 10 (Sitzungen und Beschlussfähigkeit) soll in Abs. 4 um einen Satz ergänzt werden, wonach bei einer ungeraden Zahl von Jugendratsmitgliedern abgerundet wird.
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Antrag des Jugendrates sowie der daraus resultierenden Satzungsänderung zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 12: Haushaltssatzung 2022
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil 2 K 695/23.KO festgestellt, dass die Entscheidung des Verbandsgemeinderates vom 02.03.2022 zur Senkung der „Sonderumlage“ um 0,5 Punkte wegen der Bindung an die Fusionsvereinbarung und der daraus resultierenden Ermessensreduzierung auf null rechtswidrig war. Der Umlagesatz von 4 Punkten hätte auf die Dauer von 5 Jahren nicht verändert werden dürfen. Auch der für die nachträgliche Berücksichtigung des Finanzbedarfs der Gemeinden gefasste Beschluss genügte alleine nicht. Hier wäre die Neufestsetzung in der Haushaltssatzung erforderlich gewesen. Die Fehlerhaftigkeit von § 6 (Umlage) der Haushaltssatzung 2022 führt zur Rechtswidrigkeit der gesamten Satzung und der Verbandsgemeindeumlagebescheide 2022. Dies gilt auch für die Folgejahre. Zur Herstellung der Rechtmäßigkeit ist die Haushaltssatzung mit dem „Sonderumlagesatz“ von 4 Punkten unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs der Gemeinden neu zu beschließen. Erst danach können neue Umlagebescheide erstellt werden. Bezüglich der Berücksichtigung des Finanzbedarfs der Gemeinden bei der Festsetzung des Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird auf die Anlagen zur Beschlussvorlage verwiesen. Als Ergebnis der Abwägung ist dem Finanzbedarf der Verbandsgemeinde gegenüber dem gemeindlichen Finanzbedarf, soweit vorhanden, Vorrang einzuräumen. Der Umlagesatz von 30 Punkten ist damit angemessen und gerechtfertigt.
Herr Höning nimmt als Klageführer und Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Roth auf eigenen Wunsch im Zuschauerraum Platz.
Der Verbandsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung und Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden die Haushaltssatzung 2022 entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei 1 Nein-Stimme
TOP 13: Haushaltssatzung 2023
Der Verbandsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung und Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden die Haushaltssatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei 1 Nein-Stimme
TOP 14: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Der Verbandsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung und Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden die 1. Nachtragshaushaltssatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
TOP 15: Haushaltssatzung 2024
Der Verbandsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung und Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden die Haushaltssatzung 2024 entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 16: Verbandsgemeindeumlagebescheide 2022 und 2023
Die Umlagebescheide sind gemäß Gerichtsurteil rechtswidrig und wurden für die Gemeinde Roth aufgehoben. Damit sind die Bescheide hier neu zu erlassen, da ansonsten die gesamte Umlagepflicht entfällt. Dies gilt nicht zwangsläufig für die Umlagebescheide der restlichen Gemeinden. Diese sind zwar ebenfalls rechtswidrig, aber bestandskräftig. Sie können daher aufgehoben und neu erlassen werden. Der Verbandsgemeinderat möge beraten und beschließen, ob die Umlagebescheide für die restlichen Gemeinden ebenfalls aufgehoben und neu erlassen werden sollen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erhöhung der Verbandsgemeinde-Umlagebescheide für die Jahre 2022 und 2023 für die Ortsgemeinde Roth bezogen auf die sogenannte Sonderumlage auf 4 Punkte.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Verbandsgemeinderat beschließt die sogenannte Sonderumlage der übrigen 9 Gemeinden aus der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg bei 3,5 Punkten zu belassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
TOP 17: Einrichtung Hosted-LSM-Server und Hosting-Servicevertrag für einheitliche Schließanlage der Verbandsgemeinde / Feuerwehr
Ein Teil der Feuerwehrhäuser der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und verschiedene weitere Objekte sind durch eine einheitliche Schließanlage der Verbandsgemeinde gesichert. Weitere Feuerwehrhäuser als Objekte der kritischen Infrastruktur und Gefahrenabwehr sollen zukünftig durch eine Erweiterung der einheitlichen elektronischen Schließanlage in die Zutrittssicherung aufgenommen werden. Ein reibungsloser und datensicherer Betrieb der elektronischen Schließanlage einschließlich der Verwaltung der Zutrittsberechtigungen und einer Servicebereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten ist nur durch Verwaltung eines Hosted-LSM-Servers in einem externen und hochverfügbaren Rechenzentrum zu gewährleisten. Hierzu liegen der Verwaltung entsprechende Angebote des Anlagenanbieters vor.
Bürgermeister Cyfka begrüßt den Wehrleiter Bernhard Schön. Dieser erläutert auf Anfrage der Fraktionsvorsitzenden der FDP, Marlene Hölz, dass die hohen monatlichen Kosten hauptsächlich durch die Software für die insgesamt 17 Feuerwehrhäuser entstehen 9 Feuerwehrhäuser sind bereits umgerüstet, die anderen folgen in 2025, da im aktuellen Haushaltsjahr das Budget erschöpft ist. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Fritz Hegemann, bittet um Auskunft, was eine was eine 2-Faktor-Autorisierung ist. Diese dient der doppelten Sicherheit bei der Verwaltung der Schließberechtigungen. Die vorgesehen Nutzer der Software des Schließanlagenherstellers melden sich bei der Hersteller-Software mit Benutzername und Passwort an und zusätzlich muss noch eine Abfrage nach einer zweiten Authentifizierung beantwortet werden. Dies erfolgt über eine Authentifizierungsapp (z.B. „Authy“), mit der die Software-Anwender über Ihre persönliche E-Mail-Adresse verbunden sind. Die Authentifizierungsapp erzeugt einen sechsstelligen Code, welcher der Anwender bei der Abfrage der Schließanlagen-Software eingeben muss. Erst dann kann man Transponder und Schließberechtigungen etc. programmieren. Das ist vergleichbar mit dem TAN-Generator bei Online-Banking.
Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe die Beauftragung des Errichters der Schließanlage mit der Installation, Betrieb und Hosting eines Hosted-LSM Windows Server gemäß Angebot Nr. 242872 (einmalige Kosten 7.288,75 €) und Angebot Nr. 242873 (monatliche Kosten 1.907,43 €) sowie dem Entwurf des Hostingvertrages zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 18: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 19: Anschaffung von zwei Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei (Antrag der SPD-Fraktion)
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte begründet den Antrag bezüglich der Anschaffung von je einem Self-Service-Terminal (SST) der Bundesdruckerei für die beiden Bürgerbüros in Langenlonsheim und Stromberg. Das Self-Service-Terminal (SST) der Bundesdruckerei GmbH ermöglicht es, Ausweise und andere Dokumente selbst zu beantragen. So entlastet das SST von zeitaufwendigen Routineaufgaben.
Beigeordneter Dr. Jochen Coutandin nimmt zum Antrag Stellung. Er informiert, dass die Verwaltung bereits im Mai 2024 5 Tischgeräte bei der Bundesdruckerei zum kostenlosen Erwerb geordert hat. Weitere Informationen über Lieferung, Zeitpunkt, o.ä. liegen der Verwaltung noch nicht vor. Der Antragsteller bittet den Antrag zur Kenntnis zu nehmen.
TOP 20: Mitteilungen und Anfragen
Die Ortsgemeinde Roth hat erneut Klage gegen die Verbandsgemeinde eingereicht wegen Kommunalrecht eingereicht. Der Fusionsvertrag hätte nach Auffassung des Anwalts von allen Ortsbürgermeistern der Verbandsgemeinde unterschrieben werden müssen, nicht nur von der Bürgermeisterin der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg und dem Bürgermeister der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim.
Die Ferienfreizeit „Waldspaß“ hatte in diesem Jahr 48.000 € Ausgaben und Einnahmen/Spenden in Höhe von 42.000 €. Die Differenz von 6.000 € trägt die Verbandsgemeinde. In der ersten Woche haben 124, in der zweiten 120 und in der dritten Woche haben 57 Kinder teilgenommen. Ein Dank geht an Frau Clemens und Frau Hufnagel für ihren Einsatz und an den Bund Deutscher Pfadfinder für die Unterstützung. Die Ferienfreizeit ist vergleichbar mit denen in Städten wie z. B. Ludwigshafen und ist die größte im Landkreis und dürfte eine der größten Ferienfreizeiten in Rheinland-Pfalz sein.
Der Umwelttag in der Verbandsgemeinde wird am 12.10.2024 stattfinden.
Der Soonwalderlebnistag findet am 15.09.2024 statt.
Die Heimattage finden in der Zeit vom 02. bis 07.10.2024 statt.
Bürgermeister Cyfka verweist auf den aktualisierten Terminplan für die Gremien der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss wird die Sonderzahlung für die kommunale Fluchtaufnahme behandelt.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beantwortung in der nächsten Sitzung des VG-Rates Unterstützung der Partnergemeinde Myrhorod/Ukraine
Bürgermeister Cyfka informiert über die stattgefundenen Videokonferenzen mit Myrhorod. Aus den Gesprächen ging hervor, dass aufgrund der Angriffe die Energie- und Wärmeversorgung oberste Priorität einnimmt. Die Spendenbereitschaft lässt laut Bürgermeister Cyfka nach. Dennoch sollen weiter Spenden, gerade für den Winter gesammelt werden, es hat sich auch bereits ein Transportunternehmen gefunden, dass die Spenden transportieren wird. Ein Aufruf wird im Mitteilungsblatt erfolgen.
- Ratsmitglied Bodtländer fragt nach dem Stand der Brücke an der Eremitage in Bretzenheim. Hierzu folgen noch Informationen. Geplant ist eine Fertigstellung im Frühjahr 2025.