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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 48/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Langenlonsheim Flur 28 Flurstück 10 -nun: Flurstück 10/1 und Flurstück 10/2 (Lagebezeichnung „Obere Grabenstraße“) wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten langgestreckten Anlage (Straßenschlussvermessung) durch den Fortführungsnachweis bL 00246554/2019 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 02.12.2022 bis 16.01.2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienstort Birkenfeld, Schneewiesenstraße 24 in 55765 Birkenfeld ausgelegt und kann während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 h und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung mit dem Unterzeichner wäre zu begrüßen. Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 06731/494-2102 oder per Email: „willibald.frieser@vermkv.rlp.de“ oder zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Schneewiesenstraße 24 in 55765 Birkenfeld oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vermka-rhn@vermkv.rlp.de

erhoben werden.

Birkenfeld, den 23.11.2022 — gez. Willibald Frieser,
Vermessungsrat