TOP 1 Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (ROP 2014) - vierte Teilfortschreibung für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) -- Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat am 20.06.2023 den Aufstellungsbeschluss zu einer vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe gefasst. Die beabsichtigte 4. Teilfortschreibung beinhaltet Änderungen bzw. Anpassungen im Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie).
In Absprache mit der obersten Landesplanungsbehörde hat die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft ein Planungsbüro damit beauftragt, eine Potenzialstudie zum Ausbau der Windenergienutzung in der Region durchzuführen. Die Studie soll als Grundlage für die 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans dienen, in welche die ermittelten Potenzialflächen als Vorranggebiete für die Windenergienutzung übernommen werden sollen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Flächenbeitragswerte aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erreichen muss. Insgesamt wurden 59 potenzielle Flächen im Rahmen der Studie ermittelt.
Für das Gebiet der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wurden sechs Potenzialflächen der Kategorie „A“ ermittelt. Diese Flächen sollen Gegenstand der weiteren Betrachtung sein und als Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden, während Prüfflächen der Kategorie „B“ als Reserveflächen nur dann in Betracht kommen sollen, wenn größere Flächen der Kategorie „A“ entfallen sollten. Auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg entfallen insgesamt ca. 662 ha der Kategorie „A“-Flächen.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, zu denen auch die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zählt, wurden gemäß § 9 Abs. 1 ROG bereits über die beabsichtigte vierte Teilfortschreibung und deren Inhalt unterrichtet. Zudem wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 und 3 ROG aufgefordert, bis einschließlich 27. Oktober 2023 gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die beabsichtigte Planaufstellung der 4. Teilfortschreibung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Aufgrund der lückenhaften Datenlage im Bereich des Artenschutzes handelt es sich zunächst um eine vorläufige Flächenkulisse von möglichen Vorranggebieten Windenergie. Im weiteren Verfahren kann die Flächenkulisse noch an zwischenzeitliche artenschutzfachliche Erkenntnisse angepasst werden und sich dementsprechend noch reduzieren.
Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Konzentrationsflächenplanung im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wird von Seiten der Verwaltung und des ausführenden Planungsbüros empfohlen, eine entsprechende Stellungnahme an die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zu richten. Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.10.2023
Zu Beginn der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt um einen weiteren Teilpunkt erweitert.
So soll in Punkt 1a ein Beschluss über die weichen Kriterien herbeigeführt werden und in Punkt 1b die reguläre Stellungnahme, zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe (ROP 2014), beschlossen werden. Ein Beschluss über die weichen Kriterien ist notwendig, um die über die Abgabe einer Stellungnahme an die Planungsgemeinschaft in der vorliegenden Fassung einen Beschluss fassen zu können.
Bürgermeister Cyfka führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert, dass die Ortsgemeinden sowie die Stadt Stromberg, seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.10.2023 nochmals die Möglichkeit hatten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, zur vierten Teilfortschreibung, beraten zu können.
In diesem Zusammenhang sind auch einige Stellungnahmen bzw. Eingaben eingegangen, welche von Seiten der Verwaltung ebenfalls an die Planungsgemeinschaft übermittelt werden.
Punkt 1a:
Bürgermeister Cyfka übergibt das Wort an Herrn Jestaedt vom Büro JESTAEDT + Partner aus Mainz. Bereits in der Sitzung am 12.10.2023 wurde die Potenzialflächenstudie Windenergie für den Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vorgestellt. In diesem Zusammenhang beantwortet Herr Jestaedt Fragen aus dem Rat.
Nach einer intensiven Beratungs- und Diskussionsrunde stellt das Ratsmitglied Torsten Schwanke einen Antrag zur Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den weichen Kriterien - gemäß der vorliegenden Potenzialflächenstudie - zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja, 4 Nein, 3 Enthaltungen
Punkt 1b:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Entwurf der Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) in der vorliegenden Fassung.
Die Verwaltung wird gebeten die Stellungnahme abschließend zu bearbeiten und an die Regionalvertretung der Regionalen Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zu übersenden.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltungen
TOP 2 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg; Photovoltaik - Grundsatzbeschluss -
Dem Verbandsgemeinderat und dem Ausschuss für Planen und Bauen, sowie den Vertretern der einzelnen Ortsgemeinden wurden am 20.09.2023 die Auswertung der Gesamtuntersuchung für Photovoltaik im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vorgestellt und erläutert.
Weiter wurden den Anwesenden am o.g. Termin die verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten durch das beauftragte Planungsbüro Jestaedt und Partner aus Mainz aufgezeigt.
Der Verbandsgemeinde stehen folgende Verfahrensmöglichkeiten zur Auswahl:
- Vorgezogene Neuaufstellung des einheitlichen Flächennutzungsplanes - Teilplan Photovoltaik:
Bei einer vorgezogenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden alle Potenzialflächen in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ausgewiesen und zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen freigegeben. Da Photovoltaikflächen im Außenbereich in der Regel jedoch nicht unter eine Privilegierung fallen, muss von der jeweiligen Gemeinde ein Bebauungsplan erlassen werden. Dies wird erst zum Tragen kommen, wenn ein entsprechender Projektträger auf die Gemeinde zugegangen ist und eine Kostenübernahme erklärt.
- Kein Neuaufstellungsverfahren hinsichtlich des Flächennutzungsplanes einzuleiten, sondern ein Angebotsplan nach Abstimmung der betroffenen Gemeinden bereitzustellen.
Dies würde zwar dazu führen, dass mehrere Flächennutzungsplanverfahren durchzuführen sind, diese könnten jedoch gebündelt in mehreren Teilfortschreibungen erfolgen. Weiter könnten die Kosten für die Flächennutzungsplanungen auf die einzelnen Projektträger umgelegt werden. Des Weiteren würden erstmals nur Flächen ausgewiesen, auf denen auch Photovoltaikanlagen entstehen werden, wonach die anderen Flächen noch mit der ursprünglichen Festsetzungen zur Verfügung stehen.
Das Planungsbüro Jestaedt & Partner und die Verwaltung empfehlen nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden, dass Flächenpotenzial abzustimmen und dann in Form eines Angebotsplanes zur Verfügung zur stellen. Um die Verfahren für die Verwaltung im Rahmen zu halten sollte eine Änderung dann erfolgen wenn sich drei Projektträger (in einem Bereich) für Photovoltaikanlagen stark gemacht haben.
Nach kurzer Diskussion sprechen sich die Fraktionen überwiegend für die Variante mit der Angebotsplanung aus.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
Kein Verfahren einzuleiten und nach Absprache mit den betroffenen Gemeinden eine
Angebotsplanung bereitzustellen und entsprechende Teilfortschreibungen der Flächennutzungspläne durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich ja bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung