Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 gemäß § 114 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss für das Jahr 2024 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung erteilt.
Hinweis:
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 114 Absatz 2 GemO vom 01.12.2025 bis einschließlich 15.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, Zimmer 14, während der Dienststunden öffentlich aus.