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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Stromberg; Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und förmliches Auslegungsverfahren § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg, im Sinne des § 5 BauGB, zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in der Gemarkung Stromberg, gefasst.

Wie in der öffentlichen Bekanntmachung vom 25.04.2025 bekannt gemacht, wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bereits vor dem förmlichen Aufstellungsbeschluss durchgeführt. Diese Vorgehensweise erfolgte zur Nutzung von Synergieeffekten und zur Gewährleistung einer effizienten Verfahrensgestaltung.

Ebenfalls in seiner Sitzung am 12.11.2025 hat der Verbandsgemeinderat über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB beraten und entsprechende Beschlüsse hierzu herbeigeführt sowie die Planung zur Offenlage freigegeben.

Daher liegen die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom

15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, unter

https://www.langenlonsheim-stromberg.de/verbandsgemeinde/verwaltung-politik/bauleitplanung/

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem werden die Entwurfsunterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Hilkert, Zimmer 24), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Neben der Einstellung auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie der öffentlichen Auslegung erfolgt eine Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der vorgegebenen Frist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

(1) Begründung mit integriertem Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, erstellt durch JESTAEDT + Partner, Mainz, 2025

(2) Gutachten zum Bebauungsplan als Anlage zur Begründung mit integriertem Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen:

a)

Fachbeitrag Artenschutz (Landschaftsökologie und Zoologie Dipl.-Biol. Rudolf Twelbeck (2025): Stadt Stromberg, Bebauungsplan „Im Schwarzenberg“, Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“. Fachbeitrag Artenschutz. 23.09.2025. Mainz).

(3) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen:

a)

Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach (LBM) - mit Aussagen zur verkehrlichen Anbindung, Verkehrssicherheit, Blendwirkung von Photovoltaikanlagen, Baubeschränkungszonen bei Verlegung von Kabeln und Leitungen.

b)

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (Mainz) - mit Aussagen bzw. Hinweisen zu: Bergbau / Altbergbau, möglichen Schadstoffeinträgen, Boden und Baugrund

c)

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - mit Aussagen zu Erschließung, bauordnungsrechtliche Festsetzungen, Denkmalschutz, Naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Biotopkartierung, allgemeine wasserwirtschaftliche Aspekte, Blendwirkung von Photovoltaikanlagen

d)

Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie (Mainz) - u.a. mit Aussagen bzw. Hinweisen zu: Archäologische Verdachtsfläche.

e)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - u.a. mit Aussagen bzw. Hinweisen zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung nach Nutzungsaufgabe der Freiflächen-Photovoltaik.

f)

Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. - mit Hinweisen zu erforderlichem Schutzstreifen und Leitungsrechte.

g)

Westnetz GmbH (Spezialservice Gas) - Verweis auf die Erdgashochdruckleitung, auf den Schutzstreifen und Leitungsschutzhinweise.

h)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz -, mit Aussagen zur Allgemeine Wasserwirtschaft / Starkregenvorsorge.

i)

Ortsgemeinde Roth - mit Aussagen zum Zeitpunkt der Beteiligung, Zufahrten, Jagd, Erholung und Naturschutz.

j)

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (Gensingen) - Aussagen zu Flächenverbrauch und Ausgleichsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (1), (3a) und (3i):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Blendwirkung von Photovoltaikanlagen, Verkehrssicherheit, Erholungsfunktion des Geltungsbereiches, Zufahrten für Grundstückseigentümer.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden sich in (1), (2a), (3c), (3f), (3i) und (3j):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotop- und Nutzungsstrukturen, erfasste und betroffene Tierarten, Auswirkungen auf Biotope und Lebensräume durch den Bebauungsplan, Vorbelastungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche finden sich in (1), (3b), (3e) und (3j):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Versiegelung, Vorbelastungen und Regelwerken bei Eingriffen in den Boden, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1), (3c) und (3h):

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Grundwasserverhältnisse, Auswirkungen durch ermöglichte Versiegelungen, Oberflächenabfluss und Entwässerung, Starkregenvorsorge, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1) und (3i):

Es wurden Aussagen getroffen zu: Erholungseignung des Geltungsbereiches, Vorbelastungen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch den Bebauungsplan, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft finden sich in (1):

Es wurden Aussagen getroffen zu: klimatische Funktionen des Geltungsbereiches, Auswirkungen durch ermöglichte Versiegelungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1), (3a), (3d), (3f) und (3g):

Es wurden Aussagen getroffen zu: vorhandene Versorgungsleitungen inkl. Schutzstreifen, Anbindung an das örtliche Verkehrsnetz, archäologische Verdachtsflächen.

Langenlonsheim, den 27.11.2025
Michael Cyfka
Bürgermeister