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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.12.2022

TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)

Es liegen keine schriftlich eingereichten Fragen vor.

TOP 2 Verabschiedung eines Ratsmitgliedes

Frau Marianne Müller hat zum 31.07.2022 ihr Mandat im Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg niedergelegt.

Die Verabschiedung erfolgt auf der nachfolgend stattfindenden Jahresabschlussfeier.

TOP 3 Heimattage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg

Die Heimattage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg 2022 wurden unter großer Unterstützung von vielen Ehrenamtlichen durchgeführt und waren ein großer Erfolg. Der Besuch der Veranstaltungen übertraf jegliche Erwartungen. Bürgermeister Cyfka dankt den Mitgliedern der Projektgruppe, Dieter Ackermann, Claudia Kuntze, Gerhard Schwanke und Marianne Wilbert und geht kurz auf die Entwicklung der Heimattage in der Verbandsgemeinde ein. Die Projektgruppe hat im November 2022 erneut getagt. Es ist vorgesehen, die Heimattage in den kommenden Jahren fortzuführen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Beitrags- und Entgeltsätze für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2023 sowie die Erhebung von Vorausleistungen

Nach § 15 Abs. 4 der Fusionsvereinbarung werden die von den Verbandsgemeindewerken Langenlonsheim-Stromberg betriebenen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zunächst als getrennte Einrichtungen mit entsprechend eigenen Beitrags- und Entgeltsätzen behandelt. Die unbefriedigende Ertragslage hat sich durch die aktuelle Preisentwicklung deutlich verschärft. Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in Bezug auf die eklatanten Preiserhöhungen auf dem Energiesektor, als auch die durch unterbrochene Lieferketten verursachten diverse Materialengpässe und Lieferprobleme führen u.a. zu deutlich höheren Preisen für Gas und Strom als auch für Fäll- und Konditionierungsstoffe. Aufgrund der derzeit nicht vorhersehbaren Entwicklung auch im Blick auf die derzeitige Inflationsrate von annährend 10 % ist eine Anpassung der Entgelte geboten. Es wird daher vorgeschlagen, im Laufe des Jahres 2023 über eine Entgeltanpassung zu entscheiden und zunächst auf Basis der für 2022 geltenden Entgelt- und Beitragssätze Vorausleistungen zu erheben.

Für 2022 geltende Beitrags- und Entgeltsätze:

Gebiet ehemalige VG Langenlonsheim:

1. Einmalige Beiträge:

1.1 Schmutzwasserbeseitigung 2,32 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.2 Niederschlagswasserbeseitigung 5,04 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.3 Ortsgemeindestraßen 8,30 €/m²

1.4 klassifizierte Straßen 8,62 €/m²

2. Laufende Entgelte:

2.1 Schmutzwasser

2.1.1 Grundgebühren

2.1.1.1 - Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft öffentliche Einrichtungen je E + EGW 14,66 €

2.1.1.2 - Weinbau/Weinhandel je 500 m² Rebfläche bzw. 750 l zugekauften Most oder Wein 5,08 €

2.1.1.3 - Abfüllbetriebe je EGW 8,48 €

2.1.1.4 - Brauerei je EGW 23,02 €

2.1.2 Benutzungsgebühren je m³ gewichtete Schmutzwassermenge 1,68 €

2.2 Niederschlagswasser

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Fläche 0,29 €

Gebiet ehemalige VG Stromberg:

1. Einmalige Beiträge:

1.1 Schmutzwasserbeseitigung 4,46 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.2 Niederschlagswasserbeseitigung 9,81 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

2. Laufende Entgelte:

2.1 Schmutzwasser

2.1.1 Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche 0,11 €

2.1.2 Benutzungsgebühren je m³ gewichtete Schmutzwassermengen 1,70 €

2.2 Niederschlagswasser

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Fläche 0,24 €

3. Entgelte für die mobile Entsorgung:

3.1 Transportgebühr je m³ tatsächlich ausgefahrene Schmutzwassermenge 16,33 €

3.2 Reinigungsgebühr je m³ tatsächlich ausgefahrene Schmutzwassermenge 3,68 €

Bürgermeister Cyfka führt in den Tagesordnungspunkt ein und begrüßt den anwesenden Fachbereichsleiter Michael Schimkus und seinen Stellvertreter Oliver Wagner.

Frau Kreuels führt an, dass in der Beschlussvorlage geändert werden müsste.

Bürgermeister Cyfka antwortet hierzu und erläutert die weitere Vorgehensweise.

Herr Wirth merkt an, dass die Entgeltsätze für das Jahr 2022 auch 2023 angewendet werden. Bürgermeister Cyfka erläutert hierzu, dass die Angleichung der Beitragssätze nochmals im Rat beraten werden müssen. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, begrüßt, dass die Beitragssätze für 2023 nicht geändert werden. Desweitern stellt sie die Frage nach den unterschiedlichen Entgeltstrukturen. Werkleiter Michael Schimkus gibt hierzu Auskunft.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, im Laufe des Jahres 2023 über eine Entgeltanpassung zu entscheiden und zunächst auf Grundlage der für 2022 geltenden Entgelt- und Beitragssätze Vorausleistungen auf laufende Entgelte für 2023 zu erheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 5 Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg 2023

Mit Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg zur neuen Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zum 1. Januar 2020 sind die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung jeweils zuständigen Eigenbetriebe rechtlich und organisatorisch zusammengeführt. Nach § 15 Abs. 4 der Fusionsvereinbarung werden die von den Verbandsgemeindewerken Langenlonsheim-Stromberg betriebenen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung für die Kalkulation der Tarife, Gebühren und Beiträge als getrennte Einrichtungen behandelt. Ein einheitliches Gebühren- und Beitragssystem soll bis spätestens 10 Jahre nach der Gebietsänderung eingeführt sein. Der Wirtschaftsplan wird daher vorläufig zweigeteilt sein. Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen, Aufwendungen und Erträge, etc., werden, soweit eindeutig, dem jeweiligen „alten“ Verbandsgemeindegebiet zugeordnet.

Kosten, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, z. B. Personal- und Verwaltungskosten, werden nach der Anzahl der Verbrauchsstellen verteilt. Dieser Verteilungsschlüssel erscheint anders als etwa die Einwohnerzahl als die geeignetste Verteilungsgrundlage, da die zu zahlenden Entgelte im Wesentlichen auf Basis eines grundstücksbezogenen Maßstabes berechnet werden. Danach ergeben sich folgende prozentuale Anteile:

Stromberg 44,8 %, Langenlonsheim 55,2 %. Soweit einzelne Positionen in den beiden Wirtschaftsplänen nicht separat ausgewiesen sind, erfolgt die Veranschlagung im Wirtschaftsplan Langenlonsheim bei entsprechender anteiliger Erstattung als Verwaltungskostenbeitrag im Wirtschaftsplan Stromberg. Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in Bezug auf die eklatanten Preiserhöhungen auf dem Energiesektor sowie die diversen Materialengpässe und die damit verbundenen Lieferproblemen wirken sich auch auf die Ansätze des Jahres 2023 aus.

Eine deutliche Erhöhung bei den Ansätzen für Gas- und Strombezug als auch für Fäll- und Konditionierungsstoffe ist die Konsequenz. Aufgrund der derzeit nicht vorhersehbaren Entwicklung auch im Blick auf die derzeitige Inflationsrate von annährend 10 %, sind möglichst realitätsnahe Beträge nicht zu bestimmen.

Mit den technischen Möglichkeiten werden tendenziell auch die Anforderungen wachsen. Die künftige Entwicklung in Bezug auf umweltrechtliche Vorgaben und Standards (Abwasserreinigung, Entfernung von Mikroschadstoffen, Klärschlammverwertung) ist nicht abzusehen. Es wird aber mit Änderungen zu rechnen sein, die wiederum erhöhte Aufwendungen erfordern.

I. Teilbereich Langenlonsheim

Die Gesamtbeträge des Wirtschaftsplanes 2023 belaufen sich nach dem vorgelegten Entwurf auf im Erfolgsplan Erträge 3.928.000,-€, Aufwendungen 3.928.000,-€, im Vermögensplan,

Einnahmen 3.385.000,-€, Ausgaben 3.385.000,-€.

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen soll auf 1.700.000,-- € sowie der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000,- € festgesetzt werden.

Die für 2022 geltenden Gebühren- und Beitragssätze liegen der Bemessung der geplanten Erträge zugrunde. Eine Anpassung der Entgeltsätze für 2023 bleibt der Entscheidung des Verbandsgemeinderates vorbehalten. Die Aufwendungen im Erfolgsplan orientieren sich an den Ansätzen des Vorjahres und der tatsächlichen Entwicklung im Wirtschaftsjahr.

Im Vermögensplan sind mit den für Maßnahmen der Zweckverbände zu leistenden Baukostenzuschüsse Investitionsmaßnahmen von rd. 1,8 Mio. € vorgesehen.

Das RÜ 3 in der B48 muss durch ein Regenüberlaufbauwerk mit nachgeschalteter Drosseleinrichtung einschließlich Beruhigungsstrecke ersetzt werden. Bisher hatte der Landesbetrieb Mobilität die Zustimmung zur Inanspruchnahme der B 48 an die

Voraussetzung knüpft, dass die Böschung zur Straße „Weidenpfad“ unter Beteiligung der Werke komplett saniert und befestigt wird. In 2021 hatte der LBM mitgeteilt, dass die Böschungssanierung für 2022/23 geplant sei. Daraufhin wurde in einem Abstimmungsgespräch erreicht und festgelegt, in einer gemeinsamen Baumaßnahme sowohl die Böschungssicherung als auch die Rohrrückhaltung auszuführen. In diesem Zusammenhang wird ein Mischwassersammler in der Straße „Weidenpfad“ verlegt, um die in der Böschung gelegenen diversen Hausanschlussleitungen abzufangen und zu beseitigen. Nach gemeinsamer Ausschreibung sollen die Arbeiten in 2023 beginnen.

Der eigentlich für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehene Beginn musste aus planungstechnischen Gründen verschoben werden. Eine Beteiligung der Werke an der Böschungssicherung ist nicht vorgesehen. Mit der Ertüchtigung/Erneuerung des Nahedammes in den Gemarkungen Bretzenheim, Langenlonsheim und Laubenheim wurden die den Damm kreuzenden Auslaufleitungen der Regenwasserpumpstationen I und II erneuert. Die Schlussrechnung wurde 2022 vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 680 T€. Nach den Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung ist das Kanalnetz regelmäßig zu überprüfen, dabei festgestellte Mängel sind zu beseitigen. Es wird besonderen Wert darauf gelegt, dass, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist, der Erneuerung durch Auswechslung von Kanalteilstrecken der Vorzug vor der Sanierung/Reparatur gegeben wird. Die in 2021 begonnenen Kanalsanierungsmaßnahmen in der Ortsgemeinde Langenlonsheim werden 2023 im Bereich weiterer Ortsstraßen fortgesetzt.

Die im Zusammenhang mit dem Ausbau von Teilabschnitten der „Kreuzstraße“ sowie der „Kleinen Straße“ vorgesehene Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wird auf 2023/2024 verschoben. Als größere Sanierungsmaßnahme mit einem Aufwand von geschätzt rd. 1,5 Mio. € ist die Renovierung des Hauptsammlers „Krottenpfuhl“ einschließlich der Errichtung eines Wartungsweges in Langenlonsheim entlang der Bahnlinie in Planung. Mit der DB konnte eine Einigung über den Inhalt des notwendigen Gestattungsvertrages erzielt werden. Weitere Planungsleistungen sowie der Beginn der Maßnahme

(Vegetationsarbeiten nach der Brutzeit) sind für 2023 vorgesehen. Ziel ist es, die Arbeiten in 2024 abzuschließen. Der Ausbau eines Teilstückes der Weinbergstraße in Dorsheim ist auf 2023 verschoben. Im Vorfeld des Ausbaues werden die Hausanschlüsse erneuert. Mit der Erschließung des Neubaugebietes „Auf den acht Morgen“ in Windesheim wurde 2022 begonnen. Die Erschließung des Neubaugebietes in Langenlonsheim („Pestalozzistraße II“) ist abgeschlossen, das Gebiet „Krummgewann“ wird 2023 erschlossen. Veranschlagungen im Vermögensplan zur Erschließung von Neubaugebieten erfolgen wegen anderweitiger Finanzierung nicht. Allerdings gehören alle mit dieser Erschließung verbundenen Arbeiten von der Planung über die Bauausführung bis zur Abnahme und Gewährleistungsüberwachung zum Aufgabenbereich der Werke und binden damit weitere zeitliche und personelle Kapazitäten. Die Kläranlage Guldenbachtal des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Guldenbachtal wurde mit abschließenden Arbeiten zur Erneuerung des Prozessleitsystems technisch weiter verbessert. Die Errichtung einer Lager- und Dosieranlage für Fäll- und Flockungsmittel ist 2022 erfolgt. 2023 wird u.a. die speicherprogrammierbare Steuerung durch Einbindung der Vorklärung ergänzt.

Investitionsmaßnahmen des Zweckverbandes werden über Baukostenzuschüsse der Verbandsmitglieder finanziert. Für die Kläranlage sind Neu- und Ersatzbeschaffungen notwendig. Soweit vorher nicht planbar ist kurzfristig im Einzelfall nach Bedarf zu entscheiden. Bekannt sind: Erneuerung Krählwerk Schlammeindicker 1, Ersatz von Messsonden und Pumpen, Erneuerung Alarmanlage, Schaltbild und Kompensationsanlage Regenwasserpumpstation II. Für Betrieb, Lager, Werkstatt, Labor ist wie in jedem Jahr ein pauschaler Ansatz vorgesehen. Zur Mitfinanzierung aller Maßnahmen im Vermögensplan sind Kreditmarktmittel in Höhe von 1,7 Mio. € erforderlich.

II. Teilbereich Stromberg

Die Gesamtbeträge des Wirtschaftsplanes 2023 belaufen sich nach dem vorgelegten Entwurf auf im Erfolgsplan

Erträge 2.389.000,-- €, Aufwendungen 2.389.000,-- €,

im Vermögensplan

Einnahmen 2.944.000,-- €, Ausgaben 2.944.000,-- €

Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen soll auf 1.800.000,-- €, der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000,- € festgesetzt werden. Die für 2022 geltenden Gebühren- und Beitragssätze liegen der Bemessung der geplanten Erträge zugrunde. Eine Anpassung der Entgeltsätze für 2023 bleibt der Entscheidung des Verbandsgemeinderates vorbehalten.

Für die Kläranlagen Stromberg und Schöneberg sind Mittel für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen eingestellt. U.a. sind vorgesehen: Ersatzantriebe Rührwerke Belebung, Erneuerung der Steuerung der Brauchwasseranlage, Neubeschaffung von Pumpen (Zulaufpumpe 3, Vorfüllpumpe Kammerfilterpresse). Weiterhin sind Mittel eingeplant für die Erweiterung der SPS mit Einbindung der Außenstationen, die Aufstockung des Betriebsgebäudes sowie für eine Studie mit Vorplanung zur Anbindung der Kläranlage Schöneberg an den Verbindungssammler zur KA Guldenbachtal. Die Sanierung der Ortskanalisationen ist seit Jahren wesentlicher Bestandteil der Investitionstätigkeit in der damaligen VG Stromberg. In Seibersbach wurden 2021 in einem 1. Bauabschnitt die Sammler der Straßen oberhalb der Hauptstraße im Wesentlichen in geschlossener Bauweise saniert. Die Sammlersanierung im restlichen Ortsbereich konnte 2022 abgeschlossen werden. In Daxweiler wurden noch nicht untersuchte Bereiche optisch inspiziert. Nach Auswertung und Planung in 2022 ist die Sanierung der Sammler 2023 vorgesehen. Die Ertüchtigung des Entlastungsbauwerkes RÜ E 5.03 Bierwirt’sche Wiese in Stromberg sowie der Umbau des Bauwerks E 1.01, „Hellweg“ in Seibersbach sollen 2023 erfolgen. Für die Sanierung/Erneuerung der Verbindungssammler Daxweiler-Stromberg, Seibersbach-Stromberg, Dörrebach-Stromberg, Schindeldorf-Kläranlage ist ein Wege- und Sanierungskonzept in Bearbeitung. Diese Sammler sind teilweise nicht mehr zugänglich, der Zustand ist derzeit nicht zu beurteilen. Der Teilausbau der Straße „Alte Steige“ in Stromberg ist in das Jahr 2023 verschoben worden. Im Ausbaubereich wird der Kanal hydraulisch von DN 400 auf DN/OD 630 saniert.

2023 ist die Erschließung des Neubaugebietes „Im Althausweg - Am Warmsrother Weg“, in der Ortsgemeinde Roth geplant. Im Rahmen der Beteiligung am Zweckverband Abwasserbeseitigung Guldenbachtal ist für 2023 ein Baukostenzuschuss in Höhe von 21 T€ für u.a. die Ergänzung der speicherprogrammierbaren Steuerung durch Einbindung der Vorklärung bereitgestellt. Zur Mitfinanzierung aller Maßnahmen im Vermögensplan sind Kreditmarktmittel in Höhe von 1,8 Mio. € erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne für das Jahr 2023 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 6 Anschaffung eines mobilen Konferenzsystems

(Antrag der SPD-Fraktion)

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte erläutert die Notwendigkeit eines mobilen Konferenzsystems und verweist auf die aktuell ungünstige Situation in den Hallen der Verbandsgemeinde. Das System beinhaltet 40 Mikrophone mit Lautsprecheranlagen.

Realistisch einzuschätzende Anschaffungskosten liegen bei ca. 20.000,- €. Der Betrag soll im Haushalt veranschlagt werden. Beigeordneter Dr. Jochen Coutandin ergänzt, dass die Anschaffung eines solchen Systems auch mit Personalaufwand verbunden ist, insbesondere, wenn es um ein Hybridsystem geht, das den Mitgliedern auch die Möglichkeit erlaubt, von zu Hause teilzunehmen, was aktuell in RLP noch nicht erlaubt ist. Insbesondere macht er darauf aufmerksam, dass zu prüfen ist, welches Personal die Anlage aufbauen kann. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, begrüßt den Antrag grundsätzlich. Es sollte lediglich beachtet werden, dass eine Erweiterung des Systems per Video künftig möglich ist. Ratsmitglied Klaus Mohr informiert, dass die CDU-Fraktion bereits einen ähnlichen Antrag gestellt hat und dieser mit den Antrag der SPD-Fraktion ergänzt wird. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines mobilen Konferenzsystems, das in allen potentiellen Sitzungsräumlichkeiten genutzt werden kann und von dem zukünftig die Tonspur für hybride Sitzungen abgenommen werden kann, sobald diese vom Gesetzgeber erlaubt und in der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates umgesetzt sind. Hierfür sind 20.000,-€ im Haushalt 2023 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 7 Beitritt in den Kommunalen Klimapakt

(Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Bürgermeister Cyfka übergibt das Wort an den Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, welcher folgende Erklärung abgibt:

„Wir wollen den Beitritt der Verbandsgemeinde in den kommunalen Klimapakt des Landes anregen, um unsere Ortsgemeinden fit für eine nachhaltige Zukunft zu machen. Mit Hilfe des kommunalen Klimapakts können unsere Ortsgemeinden zukunftsweisende Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte ohne Eigenanteil umsetzen. Wenn die Verbandsgemeinde dem Kommunalen Klimapakt beitritt, stehen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde ca. 672.000 Euro zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten zur Verfügung. Gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen, können durch das Programm der Landesregierung kommunale Projekte, wie z.B. die Wärme- und Stromversorgung auf Erneuerbare Energie umzustellen, vorangebracht werden. Ebenso können auch Klimaanpassungen in den Ortslagen, wie z.B. Schulhofbegrünungen, Flächenentsiegelung und die Maßnahmen der Starkregenvorsorge gefördert werden. Teilnehmende Kommunen erhalten darüber hinaus auch eine umfassende Beratung durch die Energie Agentur und werden zukünftig bei Landesförderprogrammen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung eine erhöhte Förderquote erhalten. Das ist eine Chance, welche wir auf keinen Fall verpassen sollten!“ Ende der Erklärung. Ratsmitglied Benjamin Hilger begrüßt, dass man sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen will. Wichtig ist es zu berücksichtigen, dass Nachhaltigkeit nicht nur die Ökologie umfasst, sondern auch die Parameter der Ökonomie und der sozialen Aspekte. Nur wenn diese drei Faktoren bedient werden, gilt ein Projekt als nachhaltig. Allerdings ist es nach seiner Sicht nicht vorteilhaft, beim Kommunalen Klimaschutz mittendrin, also auf der Ebene des Landes, anzufangen. Daher ist es notwendig, auch die Ebenen über dem kommunalen Klimapakt zu beleuchten. Er zählt hierzu die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen des nachhaltigen Handelns auf. Diese stellen aus seiner Sicht eine Art Leitfaden dar und behandeln auch für die kommunale Seite relevante Themen. In seinen Ausführungen sieht er einen wichtigen Schritt darin, die Thematik der Nachhaltigkeit sehr gezielt in der Verbandsgemeinde und ihren Gremien zu behandeln. Unter anderem sollte der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sich dieser Thematik grundsätzlich annehmen. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises, die das Nachhaltigkeitskonzept des Landkreises betreut und bewirbt, steht hier gerne als Ansprechstelle oder Vermittler von Fachpersonen zur Verfügung. Daneben sollte darüber beraten werden, ob die Verbandsgemeinde nicht dem Nachhaltigkeitsbündnis des Landkreises „Wurzeln schlagen“, dem auch die Sparkasse Rhein-Nahe, das Regionalbündnis Soonwald-Nahe und Landesforsten Rheinland-Pfalz mit den beiden Forstämtern Soonwald und Bad Sobernheim angehört, beizutreten. Nach seinen Informationen werden in diesem Bündnis gezielt Projekte zur Nachhaltigkeit umgesetzt. Ziel ist es, durch solche Maßnahmen den Landkreis auch für spätere Generationen lebenswert und aktiv zu erhalten, damit diese dauerhaft „Wurzeln schlagen“. Auch dieser Sachverhalt könnte zunächst im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz besprochen werden, gerne unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung des Landkreises. Ratsmitglied Susanna Kreuels verweist darauf, dass ein Grundsatzbeschluss gefällt und anschließend im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz behandelt werden kann. Ratsmitglied Klaus Mohr weist darauf hin, dass die Gelder aus dem Kommunalen Klimapakt noch nicht abgerufen werden können, da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist. Frühestens im Juli 2023 können Anträge gestellt werden. Er plädiert dafür, dass der Umweltausschuss sich intensiv mit den Möglichkeiten auseinandersetzt, um dann gezielt Maßnahmen abzuleiten, um entsprechende Anträge stellen zu können. Frau Hölz schlägt vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu vertragen. Herr Hilger bittet darum, auf einer nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz sich nur mit diesem Thema zu befassen, da es sehr umfangreich und zeitaufwändig sein wird.

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, spricht sich dafür aus, einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg bekennt sich zu den Klimaschutzzielen des Landes Rheinland-Pfalz und beauftragt die Verwaltung, einen Beitrittsantrag für den Kommunalen Klimapakt beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz einzureichen (Grundsatzbeschluss).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 3 Enthaltungen

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz soll sich mit den Inhalten befassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 8 Bereitstellung Eigenmittel für LEADER-Förderperiode 2023 - 2029 LAG Soonwald und LAG Hunsrück

Für die kommende Förderperiode 2023 - 2029 der lokalen ländlichen Entwicklungsstrategie ELER ist nachzuweisen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften der LEADER Regionen projektunabhängige, kommunale Mittel zur Verfügung stellen. Diese müssen mindestens 10 % der bereitgestellten ELER-Mittel betragen. Die Verbandsgemeinde ist in zwei lokalen Arbeitsgruppen vertreten, für welche jeweils eine Erklärung abzugeben ist. Anmerkung: Für die LAG Soonwald wurde bereits eine Erklärung abgegeben (Beschluss vom 09.02.2022), allerdings wurde der Zeitraum der Förderkulisse verlängert, weshalb ein erneuter Beschluss notwendig ist.

Sowohl im Rahmen der LAG Soonwald, als auch im Rahmen der LAG Hunsrück wurden in den letzten Jahren mehrere Projekte erfolgreich abgeschlossen (bsp. Mehrgenerationenhaus

Dörrebach, Guldentaler Streuobstland, Vitaltour Eremitenpfad, Stromberger Rittertour). Für die Förderkulisse ab 2030 wird anvisiert alle Gemeinden in eine LAG zu bekommen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, auf Empfehlung des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung, den erforderlichen Eigenanteil für die LEADER Regionen Soonwald und Hunsrück von insgesamt 11.086,96 € in den Haushalten der Jahre 2023 - 2029 zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 9 VG Langenlonsheim - Abnahme Jahresabschluss und Entlastung

1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019

2. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen / Anregungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß § 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen.

Beigeordneter Dr. Coutandin übernimmt die Sitzungsleitung, während Bürgermeister Cyfka und die Erste Beigeordnete Elke Stern den Raum verlassen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Fritz Hegemann, erläutert kurz die Vorgehensweise der abgelaufenen Prüfung und gibt an, dass die dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegten Informationen nicht sehr umfangreich waren.

Er schlägt Maßnahmen vor, damit die Rechnungsprüfung künftig nachhaltiger erfolgen kann. Künftig sollte die Teilnahme an einem Lehrgang ermöglicht werden. Zudem sollen mehrere Rechnungsprüfungstermine nach erfolgter Schulung stattfinden. In einem ersten Termin sollen Prüfungsschwerpunkte festgelegt werden. Zudem sollte es künftig möglich sein, dass der Prüfungsausschuss auf Mitarbeiter der Verbandsgemeinde zugreifen kann.

Beigeordneter Dr. Coutandin regt an, dass die Vorschläge schriftlich eingereicht und dem Protokoll beigefügt werden. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz ist von den Ausführungen überrascht, weil die bisherigen Beschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss immer einstimmig waren und sie davon ausgegangen ist, dass hierzu nichts zu beanstanden ist. Sie regt an, angedachte Schulungen auf die Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg auszuweiten. Ratsmitglied Anke Denker erläutert, dass es nicht darum geht, die Rechnungsprüfung zu beanstanden, sondern dass es darum geht, den Prüfungsweg und die Prüfungsarbeit zu optimieren. Für sie wäre es wünschenswert, wenn Aussagen währen der Prüfung im Protokoll vermerkt werden.

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

2. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

TOP 10 VG Stromberg - Abnahme Jahresabschluss und Entlastung

1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019

2. Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen / Anregungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß § 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen.

Bürgermeister Cyfka verweist auf die stattgefundene Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Vor der Abstimmung verlässt Anke Denker den Sitzungstisch.

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

2. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

TOP 11 Feststellung der Eröffnungsbilanz

Nach der Fusion der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und Verbandsgemeinde Stromberg zum 01.01.2020 ist für die neue Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg eine Eröffnungsbilanz zu fertigen. Die Eröffnungsbilanz ergibt sich aus den Endbeständen der Schlussbilanz der Vorgängerverbandsgemeinden. Die Eröffnungsbilanz wurde am 28.11.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Bei der Prüfung wurden keine Beanstandungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Feststellung der Eröffnungsbilanz.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 12 VG Langenlonsheim-Stromberg - Abnahme Jahresabschluss und Entlastung

1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020

2. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Ausschuss regte an, die Jahresrechnung künftig in einer Projektorpräsentation vorzustellen. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Bürgermeister Cyfka sowie die anwesenden Beigeordneten Elke Stern und Dr. Jochen Coutandin verlassen den Sitzungstisch.

Das älteste anwesende Ratsmitglied, Dr. Uwe Obenauer, übernimmt die Sitzungsleitung.

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

2. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

TOP 13 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Hugo Lenzen GmbH & Co.KG 100,00 € 3. Ferienfreizeit Waldspass

Westenergie AG Opernplatz 1 45128 Essen 2.000,00 € Heimattage VG Langenlonsheim-Stromberg

Helga Werle Hargesheim 200,00 € Stromberger Tisch

Peter Reinemann Niederhausen 295,00 € Stromberger Tisch

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 14 Beschaffung und Installation von Hochleistungssirenen mit Sprachdurchsage zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall

Zur zielgerichteten und wirkungsvollen Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall sind laut einem Beschallungsgutachten eines Fachunternehmens auf dem Gebiet der VG Langenlonsheim-Stromberg 25 Hochleistungssirenen mit Sprachdurchsage zu installieren. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach übernimmt die Planung und Ausschreibung der Sirenenbeschaffungen für die Kommunen des Landkreises. Das Gesamtvolumen für den Bedarf der VG Langenlonsheim-Stromberg beläuft sich auf 450.000,00 €. Die Realisierung der Beschaffungsmaßnahme wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken. Aus Mitteln des Bundes und des Landes ist für die VG Langenlonsheim-Stromberg voraussichtlich ein Förderzuschuss durch den Landkreis in Höhe von 80.000 € zu erwarten. In seiner Sitzung am 21.11.2022 hat der Feuerwehr-Ausschuss die Beschaffung und Installation von Hochleistungssirenen mit Sprachdurchsage beraten und einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Beschaffung und Installation von 25 Hochleistungssirenen mit Sprachdurchsage zur Warnung der Bevölkerung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg im Katastrophenfall zu empfehlen.

Bürgermeister Cyfka, begrüßt den anwesenden Wehrleiter Bernhard Schön und den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises, Werner Hofmann, und verweist auf die

vorliegende Tischvorlage, welche vorab auch per E-Mail verteilt wurde. Im November wurde im Feuerwehrausschuss die Beschaffung vorberaten und einstimmig dem Verbandsgemeinderat empfohlen. Die Anschaffung umfasst eine Gesamtsumme von 485.607,70 €. Für die Verbandsgemeinde ergibt sich nach aktuellem Stand eine Fördersumme in Höhe von ca. 42.000,-€. Der Landkreis übernimmt die Ausschreibung. Den jeweiligen Beschluss muss die Verbandsgemeinde selbst fällen. Die notwendigen Mittel müssen im Haushalt 2023 eingestellt werden. Ratsmitglied Maren Bott fragt an, warum die Verbandsgemeinde den Großteil der Kosten übernehmen muss, obwohl der Landkreis Träger des Katastrophenschutzes ist. BKI Werner Hofmann erläutert die Zuständigkeiten der Trägerschaften, betreffend des Katastrophenschutz. In den Katastrophenstufen 1-3 ist die Verbandsgemeinde zuständig, ab Stufe 4 der Landkreis. Ratsmitglied Torsten Strauß erfragt den Unterschied der Hochleistungssirenen von den alten Sirenen und welchen Mehrwert die Neubeschaffung hat. BKI Werner Hofmann informiert, dass die alten Sirenen (aus den 60er Jahren), damals vom Bund betrieben wurden. 1990 hat dieser die Sirenen an die Kreise und Verbandsgemeinden abgegeben. Die alten Sirenen können nicht digital angesteuert werden und haben nicht die Möglichkeit, die neuen Warntöne zu spielen und besitzen keine Sprachdurchsagemöglichkeiten. Die neuen Sirenen sind stromunabhängig. Ein Akku gewährleistet den Betrieb über mehrere Stunden. Ratsmitglied Petra Sinß bittet um Auskunft, welchen Radius die neuen Sirenen haben werden. BKI Werner Hofmann verweist auf die vorab durchgeführte Ausleuchtung des Sirenenempfangs. Die Sprachdurchsagen können nicht flächendeckend gewährleistet werden. Um dies zu ermöglichen, müsste die doppelte Anzahl an Sirenen beschafft werden. Beigeordneter Dr. Jochen Coutandin hinterfragt die Fördersumme in Höhe von 42.000,-€. Werner Hofmann informiert über die Empfehlung, seitens des Landkreises, noch einmal die gleiche Fördersumme wie vom Bund zu gewähren. Eine Förderung erfolgt auch noch nach Beginn der Maßnahme. Ratsmitglied Maren Bott erfragt, ob die Sirenen mit dem Warnsystem KATWARN verbunden sind.

BKI Werner Hofmann bestätigt, dass die Sirenen mit den Warnsystemen kompatibel sind.

Ratsmitglied Torsten Strauß hinterfragt das Angebot und fragt sich, ob es auch günstiger ohne Sprachdurchsagen ginge und ob diese zwingend notwendig sind.

BKI Werner Hofmann erläutert die Notwendigkeit der digitalen Ansteuerbarkeit. Die Kostenunterschiede ergeben sich hauptsächlich zwischen Mastsirene und Dachsirene.

Die Sprachdurchsagefähigkeit ist kein wesentlicher Kostenfaktor mehr.

Ratsmitglied Dr. Uwe Obenauer bittet um Auskunft, ob die Funktion der Sirenen auch bei einem Totalblackout gewährleistet ist. BKI Werner Hofmann bestätigt dies mit der zeitlichen Spanne von mindestens 78 Stunden. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Matthias Schütte, plädiert für Aufteilung der Investitionssumme auf die Haushalte 2023 und 2024, da die Maßnahme erst in 2024 abgeschlossen wird. BKI Werner Hofmann antwortet hierzu, dass Land und Bund vorgegeben haben, bis zum Jahresende die Beauftragung vorgenommen zu haben um die Fördermittel zu erhalten. Im Jahr 2023 müssen mindestens 5 Sirenen installiert werden.

Der Feuerwehr-Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Beschaffung und Installation von 25 Hochleistungssirenen mit Sprachdurchsage zur Warnung der Bevölkerung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg im Katastrophenfall zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 15 Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Untersuchung von geeigneten Flächen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- und Windkraftanlagen (+ Fortschreibung der Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg zur Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaik- bzw. Windkraftanlagen); -Vergabe von Planungsleistungen-

Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg beabsichtigt im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg, weitere Flächen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- und Windkraftanlagen auszuweisen. Hierzu ist eine Untersuchung und Prüfung potentieller Flächen innerhalb einzelner Ortsgemeinden bzw. der Stadt Stromberg, der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, erforderlich. Da bisher noch kein einheitlicher Flächennutzungsplan entwickelt wurde, sind die bestehenden Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden, hinsichtlich der Flächen zur Ausweisung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen (teil)fortzuschreiben. Zu diesem Zweck wurden zwei Ausschreibungsrunden durchgeführt, in welchen jeweils drei Planungsbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert wurden. Von diesen haben zwei Büros entsprechende Angebote eingereicht. Die Auswertung führte zu folgendem Ergebnis:

1. Jestaedt + Partner, Mainz 52.479,00 € brutto

Bestehend aus zwei Teilangeboten, jeweils zur Untersuchung und Ausweisung von möglichen Flächen zur Errichtung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen und der Fortschreibung der Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg.

2. Bieter 37.485,00 € brutto

Bestehend aus einem Angebot zur Untersuchung und Ausweisung von möglichen Flächen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ohne Planungsleistungen zur Fortschreibung der Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg.

Zur Fortschreibung der Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg, wäre - bei entsprechender Vergabe - ein weiteres Angebot einzuholen.

Hinweis/Zusammenfassung:

Die in Ziffer 1 angebotenen Leistungen beinhalten sowohl die Machbarkeitsstudie, wie auch die planerische Durchführung der Flächennutzungsplanfortschreibung.

In Ziffer 2 hingegen werden lediglich Leistungen der Machbarkeitsstudie angeboten. Für die planerischen Leistungen zur Durchführung einer Flächennutzungsplanfortschreibung, wären bei entsprechender Auftragserteilung (Bieter 2) zzgl. weitere Honorarangebote einzuholen.

Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt nicht vorberaten wurde. Ratsmitglied Susanna Kreuels bittet um Auskunft über die Angebots- und Kostenunterschiede.

Ratsmitglied Anke Denker erfragt, ob das vorliegende Angebot für die gesamte Verbandsgemeinde gilt. Dies wird bestätigt.

Fachbereichsleiter Thomas Beckhaus erläutert die Vorgehensweise und die Kostenunterschiede.

Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschließt das Ingenieurbüro Jestaedt und Partner aus Mainz, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Untersuchung von geeigneten Flächen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Fortschreibung der Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg zur Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaik- bzw. Windkraftanlagen, nach dem Angebot vom 20.10.2022 in Höhe von insgesamt 52.479,00 € brutto, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 16 Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass am 11.01.23 im Haupt- und Finanzausschuss und am 01.02.23 im Verbandsgemeinderat die Haushaltsberatungen stattfinden werden. Es ist mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu rechnen Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass aktuell bereits 3.000,-€ für unsere ukrainische Partnerstadt Myrhorod gespendet wurden. Die Hilfsbereitschaft ist sehr groß. Auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.09.2022 zur Vorbereitung auf Gas- und Stromnotlagen wurden schriftliche Stellungnahmen des Wasserversorgungsverbandes Trollmühle, den Verbandsgemeindewerken und des Wehrleiters weitergegeben.

Zu einer Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.12.22, zur Initiative „Ich bin dabei“ bezüglich der eingeladenen „Dankeschön“- Feier nimmt die Erste Beigeordnete Elke Stern Stellung. Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass die nächste Charge der Landeszuweisung im Rahmen des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg eingegangen ist. Beigeordneter Dr. Jochen Coutandin informiert, dass der Zuwendungsbescheid zum Digitalpakt eingegangen ist.