TOP: 1 Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)
Es liegen keine Fragen vor
TOP: 2 Vergabe der Reinigungsleistung für die Grundschule Langenlonsheim
Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschließt den Auftrag zur Reinigung der Grundschule Langenlonsheim zum 01.02.2024 an die Fa. Piepenbrock Dienstleistungen GmbH, Von-Miller-Straße 13, 67661 Kaiserslautern, auf Grundlage ihres Angebotes vom 04.12.2023 in Höhe von 55.011,86 € brutto p.a. zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 3: Vergabe von Planungsleistungen Erweiterung Grundschule Rümmelsheim
Für die Erweiterung der Grundschule Rümmelsheim mussten die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Die Bewerbungsgespräche am 22.11.2023 und 24.11.2023 sind abgeschlossen und bewertet. Die Bewertungskommission hat nach eingehender Beratung sich einvernehmlich für folgende Bewerber entschieden.
| Los 1: | Planungsleistungen:mz³ Architekten Ingenieure GmbH, Rheinallee 79-81, 55118 Mainz |
| Los 3: | Fachplaner Elektro: Reichelt Ingenieurgesellschaft für Elektrotechnik mbH & Co. KG, Mozartstr.21, 55450 Langenlonsheim |
| Los 4: | Tragwerksplanung: zigmo engineering GmbH Adam-Opel-Straße 8, 67227 Frankenthal |
Ratsmitglied Kluschat bittet um Aufklärung, ob in der abschließenden Ausführung ein Pultdach oder ein Flachdach errichtet werden soll. In den Planungen ist nach seinen Angaben ein Pultdach vorgesehen, im Bauantrag entgegen ist die Rede von einem Flachdach. Bürgermeister Cyfka macht deutlich, dass es sich bei dem anstehenden Beschluss um die Vergabe von Planungsleistungen handelt. Der Fachbereichsleiter Thomas Beckhaus erläutert, dass anfangs ein Pultdach geplant war, im Laufe der weiteren Vorplanung in ein Flachdacht geändert wurde. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, war ebenfalls bei der Kommissionssitzung dabei und konnte die Ausführungen von Herrn Kluschat bestätigen. Bürgermeister Cyfka bittet unabhängig des zu folgenden Beschlusses, den Sachverhalt seitens des Fachbereiches zu klären.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Planungsleistungen für die jeweiligen Lose zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 4 Radweg zwischen Eremitage Bretzenheim und Freibad Langenlonsheim - Planung und Ausschreibung
Veranlassung und Zweck der geplanten Baumaßnahme ist die weitere Vernetzung der Ortsgemeinden innerhalb unserer Verbandsgemeinde durch ein Radewegenetz und soll ein Teil eines zukünftig eventuell vervollständigten „Guldenbachradweges“ werden. Der Radweg beginnt am Ende der Straße „Am alten Mühlengraben“ (Zufahrt zum Schwimmbad Langenlonsheim) und verläuft dann zwischen Guldenbach und Bahnstrecke Bingen-Simmern bis zur Eremitage Bretzenheim. Dabei werden die Teilstrecken, die intensiver genutzt werden mit 3,00 m Fahrbahnbreite ausgebaut und die weniger genutzte Zwischenstrecke mit 2,50 m Fahrbahnbreite. Im Zuge der Maßnahme wird die ehemalige, baufällige Fußgängerbrücke an der Eremitage Bretzenheim durch ein neues Bauwerk ersetzt. Die geplante Strecke ist insgesamt rund 1.720 m lang. Die derzeit vorhandenen Wege bestehen aus einer ungebundenen Oberfläche mit steinigem Material und sind stellenweise stark verschlammt teilweise handelt es sind nur um Erdwege. Für die Radwegestrecke die in Asphaltbauweise befestigt wird, gilt ein Aufbau von 10 cm Asphalttragdeckschicht, 30 cm Frostschutzschicht und 30 cm Bodenverbesserung mit Kalk-Zement-Einfräsung. Für den Bereich mit wassergebundener Decke werden 30 cm Frostschutzschicht 0/32 mm unter 4 cm Deckschicht Naturstein/Brechsand 0/8 mm und 6 cm dynamische Schicht (Splitt/Brechsand 0/16 mm) gebaut. Der gesamte Wegebereich vom Schwimmbad Langenlonsheim bis zur Brückenrampe der neuen Guldenbachbrücke wird auf der Höhe des jetzigen Weges ausgebaut um keine Retentionsraumverluste zu erzeugen. Lediglich im Umfeld der Brücke findet eine neue Trassierung statt. Baukosten [Brutto]: Teil Radwege 540.567,62 €, Teil Ingenieurbau (Brücke) 530.284,23 €, Insgemeinkosten (Gutachten, Fachbeiträge, Planung, Vermessung, Kompensation) 133.159,40 € Summe: 1.204.011,25 €. Hiervon werden 75 % über das Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes bezuschusst. Auf telefonische Nachfrage ist dieses Sonderprogramm von der derzeitigen Haushaltssperre ausgenommen und der formelle Förderbescheid wird uns wahrscheinlich im Januar 2024 zugehen. Der vorzeitige Baubeginn wurde beantragt. Der Anteil der Gemeinden für den nicht förderfähigen Ausbau in einer Breite von 3,0m zur Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge liegen für Langenlonsheim bei ca. 20.632 €, Guldental bei ca. 13.630 €. Aufgrund artenschutzrechtlicher Auflagen und um der geplanten Umleitungsstrecke für landwirtschaftliche Fahrzeuge durch die Brückensanierung des LBM an der B48 zwischen Langenlonsheim und Bretzenheim ab Herbst 2024 möglichst auszuweichen ist eine zeitnahe Ausschreibung, Vergabe und Baubeginn erforderlich.
Bürgermeister Cyfka macht deutlich, dass es einen so hohen Förderbescheid aus dem Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes, mit 75 % Bezuschussung, in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr geben wird und man die Arbeiten deshalb zeitnah ausführen sollte.
Ratsmitglied Joachim Frank möchte wissen, ob der Belag des Radweges in Form einer wassergebundenen Decke vorgesehen ist und warum? Dies bestätigt Fachbereichsleiter Thomas Beckhaus und begründet es mit den vorhandenen Gebäuden, der Weg musste an diesen vorbeigeführt werden. Aufgrund der Nähe zum Guldenbach schreibt die SGD eine wassergebundene Decke vor. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählergruppe Prof. Bernhard Wolf fragt, auf welchem Grundstück die neue Brücke errichtet werden soll. Bürgermeister Cyfka antwortet, dass das hier in öffentlichen Sitzung nicht kommuniziert werden darf. Allerdings erfolgt die Umsetzung nur auf kommunalem Eigentum. Ratsmitglied Udo Wirth hält die Breite der Brücke für überzogen.
Fachbereichsleiter Beckhaus klärt auf, dass die Brücke so konzipiert wurde, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge darauf nicht fahren können. Die Brücke wurde in Zusammenarbeit mit der Wasserbehörde so geplant, dass sich darunter kein Stauvolumen bilden kann. Die vorgetragene Variante sei die günstigste Variante. Die Ausgleichsflächen werden über das Ökokonto ausgewiesen. Ratsmitglied und Ortsbürgermeister Olaf Budde ergänzt, dass der Weg immer für Fußgänger und Radfahrer und nicht für die Landwirtschaft ausgewiesen war. Für die Landwirtschaft gibt es parallel einen Weg. Die Ausführung soll laut Bürgermeister Cyfka im Frühjahr beginnen, wenn die Mittel im Haushalt bereitgestellt sind.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Planung wohlwollend zu und beschließt nach der Bestätigung des vorzeitigen und förderunschädlichen Baubeginn durch den Fördergeldgeber das Vergabeverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme
TOP 5 KIPKI Maßnahmen der Verbandsgemeinde
Im Rahmen des Landesförderprogramms "Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)" steht der Verbandsgemeinde eine Pauschalförderung für Investitionen in klima- und klimafolgenanpassungsfreundliche Maßnahmen, in Höhe von ca. 675.000 €, zur Verfügung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Ortsgemeinden keine eigenen Anträge stellen, jedoch können sie über Anträge der Landkreise und Verbandsgemeinden beteiligt werden. Um sicherzustellen, dass auch die Ortsgemeinden von diesem Förderprogramm profitieren, sollen die diese Ihre Projektideen bei der VG-Verwaltung einreichen. Für alle Ortsgemeinden stehen insgesamt 1/3 der Mittel (225.000 €) zur Verfügung. Die Verbandsgemeinde hat damit ein Budget von ca. 450.000 € zur Verausgabung für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen sich auf die vom Land vorgegebene sogenannte Positivliste beziehen und müssen bis spätestens Juni 2026 abgeschlossen sein. Die Fördergelder können nach Bewilligung innerhalb der beantragten Maßnahmen transferiert werden. Mit einer Bewilligung der Mittel ist im Frühjahr 2024 zu rechnen. Maßnahmen:
Ortsgemeinden(Gesamt) 225.000 €
Verbandsgemeinde Kommunale Balkon-PV- Förderung 2024-2026 80.000 €
Verbandsgemeinde Umstellung der Innenbeleuchtung auf LED in den kommunalen Liegenschaften 2024 155.000 €
Verbandsgemeinde Pegelmesser Hochwasser 4 St. 2024 10.000 €
Verbandsgemeinde „Am Dunsenberger Graben“ – Erwerb zur Starkregenvorsorge 2024 5.000 €
Verbandsgemeinde Wärmedämmverbundsysteme GS Schweppenhausen Turnhalle 2024 200.000 €
Ratsmitglied Kluschat fragt nach der Höhe der Förderung für eine Balkonanlage und ob nicht abgerufene Beträge evtl. für die Förderung von Zisternen genutzt werden könnten. Die Klimaschutzmanagerin Aline Stempel antwortet, dass eine Anlage mit 120,00 Euro gefördert wird. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt ergänzt, dass der Rat eine Förderung von Zisternen vor einigen Monaten abgelehnt hat. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Schütte, bittet um Auskunft, ob die Beantragung von Fördergeldern für eine Balkonanlage nur einen Mitnahmeeffekt darstellt oder ob die Förderung auch einen echten Anreiz für interessierte Bürgerinnen und Bürger darstellt. Ratsmitglied Arno Kluschat entgegnet, dass eine Förderung nach seinen eigenen beruflichen Erfahrungen schon einen Anreiz darstellt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die entsprechenden Maßnahmen unter Vorbehalt der bewilligten Förderung
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 6: Beschlussfassung über die Beitrags- und Entgeltsätze für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2024 sowie die Erhebung von Vorausleistungen
Ratsmitglied Udo Wirth möchte wissen, in wie weit die Ansätze realistisch sind, da seit 2021 keine endgültigen Abrechnungen vorliegen. Werkleiter Michael Schimkus begründet dies mit personellen Engpässen. Er schlägt vor, die Entgeltsätze zu belassen und Anpassungen nach der geplanten Zusammenführung im Jahr 2025 vorzunehmen. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, zeigt sich erfreut, dass die Gebühren stabil gehalten werden können.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die für 2023 geltenden Gebühren- und Beitragssätze auch 2024 anzuwenden auf dieser Grundlage Vorausleistungen auf die laufende Entgelte für 2024 zu erheben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 7: Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg 2024
Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, fragt nach, in wie weit das Projekt zur Energiegewinnung von Abwasser nach der Vorstellung im Ausschuss vorangeschritten ist und ob sich hier Kosten einsparen lassen. Werkleiter Michael Schimkus erklärt, dass die Erneuerung bzw. die Optimierung der Kläranlagen in Bezug auf Energiegewinnung in den nächsten Jahren ansteht. Mittel sind 2024 in den Wirtschaftsplänen nicht vorgesehen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 8: Bestellung eines Abschlussprüfers
Der Verbandsgemeinderat beschließt die derzeit tätigen Gesellschaften mit der Prüfung der Jahresabschlüsse Abwasserbeseitigung für die Bereiche Langenlonsheim und Stromberg für die Jahre 2023 und 2024 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 9: Digitale Sirenensteuerempfänger für Hochleistungssirenen zur Warnung der Bevölkerung
Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Bestellung von 25 digitalen Sirenensteuerempfängern aus dem Landesabrufauftrag für Rheinland-Pfalz zum Gesamtvolumen von 47.451,25 € zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 10: Vergabe von Baumpflegearbeiten
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Forstarbeiten Marc Malezki aus Wallhausen zum Preis von 4.754,05 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 11: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spenden. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 12: Abnahme Jahresabschluss und Entlastung
| 1. | Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 |
| 2. | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten |
Gemäß § 22 GemO übernimmt das älteste Ratsmitglied, Dr. Uwe Obenauer, den Vorsitz.
Die Fragen wurden von der Verwaltung beantwortet.
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 13: Vertragsangelegenheit
Änderung Pauschale Nebenkostenabrechnung Benutzungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der Ortsgemeinde Guldental für die Mehrzweckhalle „Gustav-Pfarrius“ der Grundschule Guldental. Die Nebenkosten für 1-tägige Veranstaltungen sollen aus Vereinfachungsgründen mit einer Nebenkostenpauschale von 100 € pro Veranstaltungstag abgerechnet und bei der Verbandsgemeinde vereinnahmt werden. Bei Großveranstaltungen und mehrtägigen Veranstaltungen sind die Nebenkosten weiterhin nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen. Verbrauchskosten der Veranstaltungen von z. B. anderen Vereinen vor oder nach der abzurechnenden Veranstaltung dürfen nicht in die Verbrauchskosten mit abgerechnet werden und sind durch Zählerablesung vom Hallenwart unmittelbar vor und nach der Veranstaltung abzugrenzen, da keine separaten Zwischenableseverbrauchszähler bei der Ortsgemeinde, sondern nur bei der Grundschule der Verbandsgemeinde eingebaut sind.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Schütte, hält die Formulierungen im § 2 Abs. 1 und 2 unglücklich für die Verbandsgemeinde. Aus der Formulierung könnte abgeleitet werden, dass die Vertragslaufzeit bei den jetzigen Umbauarbeiten für weitere 30 Jahre neu zu laufen beginnt. Herr Hippert macht deutlich, dass hier der ursprüngliche Vertragsbeginn gemeint ist. Der Beschluss wird durch das Vertragsende 2038 ergänzt. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Kurt Römer, ist zuversichtlich, dass die Vereine zukünftig mit dieser Vereinbarung Rechtssicherheit haben.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die geänderte Benutzungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der Ortsgemeinde Guldental bis zum Ende der Laufzeit 2038.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 14 Verbandsgemeindeumlage - Berücksichtigung des Finanzbedarfs der Gemeinden für das Jahre 2022
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz hat mit aktuellem Urteil das Verfahren zur Festsetzung der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage als unzureichend festgestellt. Die Rechtwidrigkeit ergibt sich dabei nicht aus der Haushaltssatzung oder der Höhe nach, sondern auf Grund der mangelnden Kenntnis der Entscheider (Rat) über die Finanzlage der Gemeinden. Die Verbandsgemeinden und Kreise müssen nunmehr ihren eigenen Finanzbedarf und den der umlagepflichtigen Gemeinden ermitteln, zueinander ins Verhältnis setzen und dem Rat die Abwägung bei seiner Entscheidung über die Festsetzung der Umlagehöhe vorlegen. Weder das Gericht noch die gesetzlichen Vorschriften geben eine Methode zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinden vor. Das Gericht bezieht sich hier auf die VV zu § 72 GemO, welche die Berechnung des Umlagebedarfs der Verbandsgemeinde regelt. Bis eine Vorschrift zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinden erlassen wird, hat der Gemeinde- und Städtebund (GStB) die Anwendung seines vorläufigen Konzeptes empfohlen, welches zur Heilung des bisherigen Verfahrensfehlers im Rat eingebracht werden soll. Bei der Anwendung des Konzeptes zeigt sich jedoch, dass die VV zu § 72 GemO wegen einiger gemeindlicher Besonderheiten nicht zur Berechnung deren Finanzbedarfs geeignet ist. Als Beispiel sei hier gerade die Höhe der Verbandsgemeindeumlage genannt, die sich aus den Einnahmen der Vorjahre berechnet. Haben Gemeinden in den Vorjahren überdurchschnittlich hohe Mehreinnahmen erzielt, was z.B. bei der Gewerbesteuer nicht unüblich ist, erhöht sich die zu zahlende Umlage im Planjahr. Dadurch steigt der Finanzbedarf, während die ursächlichen Mehreinnahmen unberücksichtigt bleiben. Zur Abmilderung dieses Effektes wurde das Konzept des GStB um die Auflösung des Sonderpostens Finanzausgleich ergänzt. Die Höhe des Sonderpostens entspricht allerdings nicht den tatsächlichen Mehreinnahmen. Auch das die Kreisumlage wesentlicher Bestandteil der Berechnungsmethode ist, erschwert eine sachliche Beurteilung. Für sich alleine betrachtet wird sowohl die Kreis- als auch die Verbandsgemeindeumlage problemlos von den freien Finanzmitteln der Gemeinden gedeckt. Wie ist dies jedoch zu bewerten, wenn durch den Umlagebedarf beider Körperschaften bei den Gemeinden ein Finanz(fehl)bedarf entsteht? Welche Umlage hätte Vorrang und welche Körperschaft müsste ggfs. eine Anpassung vornehmen und unter welchen Voraussetzungen? Auch diese Fragen sind bislang ungeklärt, wurden bei der Abwägung aber berücksichtigt. Weiterhin ergibt sich der Finanzbedarf bei Verbandsgemeinden fast ausschließlich aus der Ausübung von Pflichtaufgaben, während dieser Anteil bei den Gemeinden niedriger ist und freiwillige Leistungen (Bsp. Hallen, Bürgerhäuser, Sportanlagen, etc.) ebenfalls eine Rolle spielen. Ein direkter Vergleich wird damit erschwert bzw. verzerrt. Für die Finanzbedarfsermittlung wurde daher auch eine Berechnungsmethode auf Basis der gemeindlichen Pflichtausgaben entwickelt. Diese zeigt unabhängig von vielen kaum abwägbaren Faktoren den tatsächlichen Finanzbedarf für Pflichtausgaben (inkl. Umlagen) sowie die verbleibenden Mittel für freiwillige Ausgaben. Objektiv betrachtet ist diese Methode aussagekräftiger. Freiwillige Ausgaben werden nicht berücksichtigt und die Gemeinden damit auf eine vergleichbare Ebene gesetzt. Dies ist notwendig, denn gerade finanzstarke Gemeinden haben oftmals überdurchschnittlich hohe freiwillige Ausgaben die zu einem rechnerischen Finanz(fehl)bedarf führen können. Dagegen haben finanzschwache Gemeinden in der Regel geringere freiwilligen Ausgaben und damit keinen oder nur einen geringen Finanzmittel(fehl)bedarf. Folglich können insbesondere finanzstarke Gemeinden wegen ihren hohen freiwilligen Ausgaben eine Schieflage bei der Gesamtbedarfsbeurteilung verursachen. Bis zur gesetzlichen Regelung erfolgt die Finanzbedarfsermittlung zur Wahrung der Rechtssicherheit nach 3 Methoden. Gemäß der Empfehlung des GStB, der Empfehlung des GStB erweitert um den Sonderposten Finanzausgleich sowie auf Basis der Pflichtausgaben. Der Finanzbedarf der Verbandsgemeinde (Verbandsgemeindeumlage) und der Gemeinden wird gegenübergestellt. Bei der Abwägung und Beurteilung wird im Wesentlichen auf die Methode auf Basis der Pflichtausgaben (Anlage 3) abgestellt. Diese wird aus den oben genannten Gründen als die geeignetste Methode erachtet. 1. Finanzbedarf der Gemeinden im Verhältnis zum Finanzbedarf der Verbandsgemeinde für das Jahr 2022.
1.1 Ermittlung Finanzbedarf Verbandsgemeinde (Anlage 1)
Anlage 1 berechnet den Finanzbedarf (Umlagebedarf) der Verbandsgemeinde auf 7.666.310 € auf der Stufe „Umlagebedarf 1“. Die Verbandsgemeindeumlage beträgt in der Haushaltsplanung bei 30 Umlagepunkten 7.656.460 € und unterschreitet damit den Umlagebedarf. Dieser Betrag wird dem gemeindlichen Finanzbedarf bei dessen Ermittlung gegenübergestellt.
1.2
Anlage 2 berechnet den Finanzbedarf gemäß der vorläufigen Empfehlung des GStB sowie ergänzt um den Sonderposten Finanzausgleich.
Anlage 3 berechnet den Finanzbedarf auf Basis der gemeindlichen Pflichtausgaben.
1.3
Anlage 5 zeigt den Finanzbedarf der Gemeinden nach Abzug der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Negative Beträge ergeben einen verbleibenden Finanzüberschuss, positive Beträge einen Finanzbedarf. Bei der Bewertung nach der Methode „Pflichtausgaben“ ergibt sich bei den Gemeinden überwiegend ein verbleibender Finanzüberschuss zur Leistung von freiwilligen Ausgaben. Die Beurteilung erfolgte im Einzelfall. Bei den Finanzbedarfsermittlungen nach den vorläufigen Methoden des GStB überwiegt dagegen der Finanzbedarf. Bei der Abwägung zwischen dem Bedarf der Verbandsgemeinde mit dem Finanzbedarf der Gemeinden wurden auch folgende Punkte berücksichtigt:
1. Die Verbandsgemeindeumlage wird hauptsächlich für Pflichtausgaben erhoben und geht freiwilligen Ausgaben der Gemeinden vor. 2. Einige Gemeinden weisen im Jahr 2022 unzulässige Fehlbeträge aus, weil das Gebot des Haushaltsausgleichs nicht erfüllt wurde. Bei einem Einschreiten der Aufsichtsbehörde hätten die Fehlbeträge ausgeglichen werden müssen, was den Finanzbedarf der Gemeinden deutlich gesenkt hätte. 3. Gemäß Anlage 4 liegt die steuerliche Einnahmeausschöpfung der Gemeinden unter dem Landesdurchschnitt. Zusätzlich verfügen die meisten Gemeinden über liquide Mittel, was bei der Verbandsgemeinde nicht der Fall ist. 4. Der Umlagesatz der Verbandsgemeinde liegt mit 30 Punkten 2,3 Punkte unter dem Umlagesatz vergleichbarer Verbandsgemeinden, was den Finanzbedarf der Gemeinden senkt. Der Umlagesatz des Kreises liegt mit 47,2 Punkten 3,2 Punkte über dem Umlagesatz vergleichbarer Kreise, was den Finanzbedarf der Gemeinden erhöht. Zumindest in diesem Abweichungsbereich sollte der Finanzbedarf der Verbandsgemeinde Vorrang vor dem Finanzbedarf des Kreises haben. Unter Berücksichtigung der genannten Punkte und entsprechender Abwägung ist der Finanzbedarf der Verbandsgemeinde dem gemeindlichen Finanzbedarf, soweit vorhanden, Vorrang einzuräumen. Die angesetzte Umlagehöhe von 7.656.460 € (30 Punkte) ist damit angemessen und gerechtfertigt.
Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, versteht den Sinn und Zweck nicht, wenn daraus keine Konsequenzen abzuleiten sind. Sie fragt weiter nach, ob die Umlage sich nicht an den einnahmeschwachen Gemeinden orientieren müsste. Fachbereichsleiter Meffert erklärt, dass die Verbandsgemeinde mit diesem Beschluss die Verfahrensfehler möglichst geringhalten möchte. Im anhängenden Verwaltungsgerichtsstreit soll das Verwaltungsgericht erkennen können, dass sich die Verbandsgemeinde mit dem Thema beschäftigt hat. Ratsmitglied Hilger fragt nach, ob die tatsächlichen oder die Planzahlen herangezogen wurden und ob auch die Sonderumlage berücksichtigt wurde. Fachbereichsleiter Meffert erklärt, dass die Planzahlen herangezogen wurden. Die Sonderumlage ist nicht enthalten. Die Gemeinden hätten sich bei einem anderen Berechnungsmodell schlechter gestellt.
Der Verbandsgemeinderat bestätigt den Verbandsgemeindeumlagesatz und die Umlagehöhe unter Berücksichtigung und Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen
TOP 15: Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
Ratsmitglied Hilger sieht den Nachtrag kritisch. Nach seiner Auffassung kommt dieser sehr spät und ist evtl. auch nicht notwendig. Er fragt nach, ob die Ist-Situation betrachtet oder nach Plan gearbeitet wird und ob es Rückmeldungen aus der Bevölkerung gegeben hat? Herrn Meffert liegen keine Rückmeldungen aus der Bevölkerung vor. Herangezogen wurden die Ist-Zahlen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung und Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
TOP 16: Mitteilungen und Anfragen
| - | Am 18.11.2023 fand die Wahl des Jugendrates statt. Von 1614 Wahlberechtigten haben 89 ihre Stimme abgegeben, davon waren 88 Stimmen gültig. Die Wahlbeteiligung lag bei 5,51 %. Die konstruierende Sitzung hat bereits stattgefunden, hier wurde Jean-Pierre Althaus zum Vorsitzenden gewählt. |
| - | Der Bescheid über die Zahlung von 827.342 Euro im Rahmen des Vollzugs des Landesgesetztes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg ist eingegangen. |
| - | Ebenfalls kamen die Zuschussbescheide zur Förderung der Feuerwehrhäuser Daxweiler und Seibersbach. |
| - | Die Verbandsgemeinde Rüdesheim beabsichtigt für das Dienstleistungszentrum Feuerwehr & Katastrophenschutz ein Mehrzwecktransportfahrzeug MZF 2 (RP) anzuschaffen. Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg muss sich gem. Zweckvereinbarung an den Kosten beteiligen. |
| - | Die Verwaltung hat 5 Stellungnahmen der Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag zur Erklärung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zum kommunalen Finanzausgleich erhalten. Im Mitteilungsblatt soll veröffentlicht werden, wo diese nachgelesen werden können. Eine Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben. |
| - | Ortsbürgermeister Straub (Warmsroth) nutzt die heutige Sitzung zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens zum geplanten Gewerbepark in Warmsroth, welche eine Fortführung der Planung verhindert hat. Die öffentliche Gemeinderatssitzung fand am 13.12.2023 in Warmsroth statt. Bürgermeister Cyfka ergänzt, dass alle von der Abstimmung kalt erwischt wurden. Die Verwaltung und der Landkreis werden das Thema aufarbeiten. |