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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Daxweiler/Stromberg-Nord

Auslegung des Grundflächenverzeichnisses

Das Gesamtverzeichnis der Mitglieder (Grundflächenverzeichnis) der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Daxweiler/Stromberg-Nord liegt in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024 beim Jagdvorsteher, Herrn Horst Rienecker, Im Weissenrech 5 in 55442 Daxweiler, zur Einsichtnahme durch die Mitglieder öffentlich aus. Wir gehen davon aus, dass die Mitglieder ihrer Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft nachgekommen sind und alle Eigentumsveränderungen zwecks Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses mitgeteilt haben, so dass dieses in Ordnung ist. Einsprüche sind in der Auslegungsfrist möglich. Das Verzeichnis gilt mit dem Ablauf dieser Frist, falls keine Einsprüche erhoben werden, als festgestellt.

Jagdgenossenschaft Daxweiller/Stromberg-Nord,
den 02.02.2024
Horst Rienecker, Jagdvorsteher

Versammlung der Jagdgenossenschaft Daxweiler/Stromberg-Nord

Am Mittwoch, den 21.02.2024, findet um 19:00 Uhr im Haus der Gemeinde, Sitzungsraum, Drillespfad in 55442 Daxweiler, eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Daxweiler/Stromberg-Nord statt. Zu dieser Versammlung werden alle Mitglieder des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Daxweiler/Stromberg-Nord öffentlich eingeladen.

Tagesordnung
  1. Feststellung der Anwesenheit (Stimmen und vertretene Flächen)
  2. Festlegung der Vergabeart, sowie weitere Planung der Jagdverpachtung zum 01.04.2024
  3. Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Dax-weiler/Stromberg-Nord auf die Gemeinde Daxweiler
  4. Verschiedenes

Sofern Sie an der Sitzung teilnehmen möchten, bitten wir Sie, sich beim Jagdvorsteher oder bei Frau Göretz, Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Tel. 06724/9333-23 anzumelden.

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als 3 Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Jagdgenossenschaft Daxweiler/Stromberg-Nord,
den 02.02.2024
Horst Rienecker, Jagdvorsteher