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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Wirtschaftssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle für das Jahr 2025

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  7.290.118 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  7.305.427 EUR

den Jahresfehlbetrag  —  -15.309 EUR

2. im Finanzhaushalt

bei den Einnahmen auf  —  4.647.528 EUR

bei den Ausgaben auf  —  4.647.528 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  277.500 EUR

verzinste Kredite auf  —  2.448.028 EUR

zusammen auf  —  2.725.528 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen führen können, wird festgesetzt auf 900.000 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 900.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 1.500.000 EUR

§ 5 Gebühren und Beiträge

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 9.768.490,55 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 9.776.104,55 EUR und zum 31.12.2025 9.760.795,55 EUR.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, hat mit Schreiben vom 06.01.2025, Az.: 17 06-ZV Trollmühle/21, diese Wirtschaftssatzung in ihren genehmigungspflichtigen Teilen genehmigt und gegen die übrigen Festsetzungen der Wirtschaftssatzung und die Ansätze des dazugehörigen Wirtschaftsplanes keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.02.2025 bis 14.02.2025 öffentlich in unserem Verwaltungsgebäude in Windesheim, Hauptstr. 46, aus und kann hier in der Zeit von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle
gez. Michael Cyfka, Verbandsvorsteher
Windesheim, 22.01.2025

Hinweis:

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 3 KomZG), (§ 34 GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle geltend gemacht worden sind (§ 24 Abs. 6 GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG).