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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.12.2024

1. Beantwortung von Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)

Es liegen keine Fragen der Einwohner vor.

2. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Bürgermeister Cyfka dankt den 12 ausgeschiedenen Mitgliedern des Verbandsgemeinderates für ihren Einsatz im Rat und den Ausschüssen. Er ruft die persönlich erschienen namentlich auf und überreicht zum Dank ein Präsent.

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Teilbereich ehemalige Verbandsgemeinde Stromberg - zur Ausweisung eines Sondergebiets in der Gemarkung Stromberg

A) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

Nach Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch Herrn Eis vom Büro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt, fasst der Verbandsgemeinderat die folgenden Beschlüsse:

Beschlussfassung zu Punkt 5.1 Deutsche Bahn AG: Das Flurstück 141/32, Gemarkung Stromberg, Flur 6 wird aus dem Geltungsbereich genommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

Ratsmitglied Denker gibt zu bedenken, dass die Verkehrsbelastung laut Gutachten bei 600 Fahrzeugen pro Tag, am Wochenende sogar bei 850 Fahrzeugen pro Tag liegt. Der Verkehr fährt größtenteils durch Schweppenhausen. Die Belastung der K 29 ist derzeit schon sehr hoch. Sie fragt weiter an, was das Gutachten diesbezüglich prognostiziert. Herr Eis vom Planungsbüro Dörrhöfer & Partner kann diese Frage nicht beantworten, da ihm das Gutachten nicht bekannt ist. Bürgermeister Cyfka schlägt vor, die Frage an das Büro weiterzuleiten, welches das Gutachten erstellt hat und um Beantwortung der Frage zu bitten.

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht werden auf Grundlage der heutigen Beratung und Beschlussfassung gebilligt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 5 Enthaltungen

B) Beschluss zur Durchführung einer förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 2, 3 Abs. 2 BauGB sowie Anhörung der betroffenen Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Abstimmungsergebnis: Bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen

4. Beschlussfassung über die Beitrags- und Entgeltsätze für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2025 sowie die Erhebung von Vorausleistungen

Ratsmitglied Anke Denker nimmt Stellung für die SPD-Fraktion. „Sehr geehrter Herr Cyfka, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter 4 wird der VG-Rat gebeten über die Gebühren und Beiträge der Abwasserwerke für das Jahr 2025 zu beschließen. Der WA hat sich in seiner Sitzung am 4.12.2024 einstimmig für die Beibehaltung der Gebühren und Beiträge auch für das Jahr 2025 ausgesprochen, was wir vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen für die Mitbürger*innen grundsätzlich begrüßen. Unsere Mitglieder im WA haben der BV zugestimmt. Die SPD Fraktion wird auch heute der BV zustimmen, ich gebe jedoch folgendes zu Protokoll: Eigentlich sollten wir dem Wirtschaftsplan 2025, der im nächsten behandelt wird, zunächst beraten und zustimmen, da der Wirtschaftsplan die Grundlage für die Berechnung der Gebühren und Beiträge sein sollte. Die Diskussion im letzten WA hat gezeigt, dass tiefergehende Beratungen offenbar nicht gewünscht sind. Fragen zum Wipl wurden nur vereinzelt gestellt. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass die Gebühren- und Beiträge solide von der Verwaltung gerechnet wurden. Wir können die Auskömmlichkeit jedoch nicht beurteilen. Im Wiplan wird an verschiedenen Stellen zu den Kostensteigerungen ausgeführt. Es finden insbesondere Kostensteigerungen bei den Betriebskosten und den Personalkosten ihren Niederschlag. Sowohl für den Betriebszweig Langenlonsheim als auch für Stromberg ist ein Ausgleich des Erfolgsplans, der für die Berechnung der Gebühren und Beiträge maßgeblich ist, nur durch Entnahme aus dem Finanzmittelbestand möglich. Für den Betriebszweig Langenlonsheim werden 486.000 € und für Stromberg 784.000 € in Ansatz gebracht. Auch für den Investitionsplan werden noch einmal Mittel aus dem Bestand entnommen. Nun komme ich auf den Punkt der Kritik der SPD-Fraktion: Eine Entnahme aus dem Finanzmittelbestand ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich und wird von uns auch nicht beanstandet. Wir fragen uns allerdings, wie hoch sind denn eigentlich die Finanzmittelbestände der beiden Betriebszweige? Der VG-Rat hat im Frühjahr 2024 den Jahresabschluss 2020 der Kläranlage Langenlonsheim beschlossen. Von der Kläranlage Stromberg liegt seit der Fusion kein Jahresabschluss vor. Bereits im Jahresabschluss 2020 wird ausgeführt, dass die Schmutzwassergebühr und die Grundgebühr Schmutzwasser laut Nachkalkulation ohne Eigenkapitalverzinsung nicht auskömmlich waren. Da für die übrigen Jahre keine Jahresabschlüsse vorliegen, können wir die Auskömmlichkeit bei den Gebühren und Beiträgen nicht beurteilen und vertrauen auf die Berechnung der Verwaltung. Wir wünschen uns für die zukünftigen Beratungen allerdings, dass in der entsprechenden Werkausschusssitzung der Wirtschaftsplan detaillierter vorgestellt wird. Alleine das Stellen von Fragen wird der Beratung nicht gerecht.“

Bürgermeister Cyfka zeigt sich erstaunt über die Ausführungen von Frau Denker. In der Sitzung des Ausschusses wurde im Anschluss an die Vorstellung des Wirtschaftsplans gefragt, ob weitere Ausführungen gewünscht sind. Dies wurde nicht in Anspruch genommen.

Werkleiter Michael Schimkus verweist auf den Personalmangel in Bezug auf die verspätete Vorlage der Jahresabschlüsse.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlen Hölz erfragt die Höhe der Abwasserabgabe für die beiden Bereiche. Diese liegen laut Herrn Schimkus für die ehemalige Verbandsgemeinde Langenlonsheim bei ca. 30.000 Euro und für die ehemalige Verbandsgemeinde Stromberg bei ca. 22.000 Euro.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Schütte, erfragt die aktuellen Finanzmittelbestände. Nach Angaben des Fachbereichs Kommunaler Betrieb betrug der Bestand bei der Einheitskasse der Verbandsgemeinde („Barmittel“) zum 19.12.2024; 414.086,15 €.

Ratsmitglied Arno Kluschat fragt nach den Rücklagen, diese belaufen sich auf ca. 2.500.000 Euro für die ehemalige Verbandsgemeinde Langenlonsheim und ca. 1.800.000 Euro für die ehemalige Verbandsgemeinde Stromberg.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die für 2024 geltenden Gebühren- und Beitragssätze auch 2025 anzuwenden und auf dieser Grundlage Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte für 2025 zu erheben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg 2025

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Fritz Hegemann möchte wissen, ob es zum geplanten Anschluss der Kläranlage Schöneberg zum Verbindungssammler Kläranlage Guldenbachtal schon konkrete Pläne gibt. Herr Schimkus verneint dies. Man befindet sich noch in der Klärungsphase, was wirtschaftlich günstiger ist, eine Sanierung oder die Anbindung an die Kläranlage Guldenbachtal. Das Ergebnis der Studie, welche der beiden Alternativen in Frage kommen, wird dem Werkausschuss vorgestellt. In beiden Fällen sollen mögliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlen Hölz erfragt die Vorstellung des Projekts zur Abwasseraufbereitung. Herr Schimkus antwortet, dass die Wirtschaftlichkeit abgewogen werden muss und neben einer Machbarkeitsstudie noch andere Faktoren betrachtet werden müssen. Diese Vorgänge sind noch nicht abgeschlossen.

Bürgermeister Cyfka wiederholt seine Frage, ob die Vorstellung der Wirtschaftspläne gewünscht ist und stellt fest, dass keine explizite Vorstellung gewünscht ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne für 2025 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Betreuungsordnung für die Betreuungsangebote der Grundschulen

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Erlass der im Entwurf beigefügten Betreuungsordnung für die Betreuungsangebote in den Grundschulen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Wahl Elternvertreter im Ausschuss für Schulen und Jugend (Schulträgerausschuss)

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Simone Mannert als Ausschussmitglied und Frau Natalie Best 1. Stellvertreterin sowie Herrn Jens Freund als 2. Stellvertreter in den Ausschuss für Schulen und Jugend (Schulträgerausschuss).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Einstieg in die Bildung eines Gewässerzweckverbands Guldenbach (Antrag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Fritz Hegemann nimmt Stellung zum Antrag und geht allgemein auf den Klimawandel ein. Es sollen Abstimmungen mit dem Landkreis und anderen Gebietskörperschaften wie der Verbandsgemeinde Simmern- Rheinböllen erfolgen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, signalisiert Zustimmung seiner Fraktion. Vorausgesetzt, alle Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg sind im zu gründenden Zweckverband organisiert. Für eine der nächsten Sitzungen soll ein Vertreter eines solchen Zweckverbands eingeladen werden um die Arbeit zu erläutern. In einer Dienstbesprechung der Ortsbürgermeister und VG-Beigeordneten soll die Anwendung der Hochwasserschutzpläne besprochen werden.

Bürgermeister Cyfka möchte den Punkt bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung im Januar vorstellen. Danach soll eine Information im Rat erfolgen und Fachmeinungen gehört werden.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP Hölz schließt sich den Ausführungen von Herrn Schmitt an, warnt aber vor einem ausufernden Bürokratieaufwand.

Auch der Fraktionsvorsitzende der SPD Schütte möchte dem Antrag grundsätzlich zustimmen, sieht allerdings noch viel Beratungsbedarf. Er schlägt vor, den Punkt in den Ausschuss für Planen und Bauen zu verweisen und auch den Landkreis zu involvieren, denn dieser ist zuständig für die Gewässer zweiter Ordnung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Punkt zur Beratung an den Bauausschuss zu verweisen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Beratung und Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Fritz Hegemann, erfragt die Definition des Begriffs „elektronisch“. Hier der Versand per E-Mail gemeint. Herr Hippert erläutert, dass es sich um die Mustergeschäftsordnung des Landes von 2016 handelt, die nur an den in „rot“ gekennzeichneten Stellen abgeändert wurde. Zu § 5 b entfacht eine Diskussion, ob der Paragraph in der Satzung belassen werden soll oder nicht. Die technischen Voraussetzungen können derzeit nicht bereitgestellt werden, um Hybridsitzungen stattfinden zu lassen. Allerdings ist es nach Meinung des Bürgermeisters unschädlich, den Paragraphen in der Satzung zu belassen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den § 5 b in der Geschäftsordnung zu belassen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen bei 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Zeitfaktor von 48 Stunden unter § 5b Abs. 5 zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen

Der Verbandsgemeinderat beschließt § 5 b Nr. 2 zu löschen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen

Die Ratsmitglieder diskutieren über § 23 Abs. 1 Nr. 3. „eine vorherige Überprüfung der Nachhaltigkeit und der Folgekosten“. Dieser Punkt wurde von der Verwaltung gestrichen, da er nicht praktikabel ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den § 23 Abs. 1 Nr. 3 zu streichen.

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen

Der Punkt wird gestrichen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt § 5 b Nr. 11 zu belassen. Die Alternative soll gestrichen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für die neue Wahlperiode.

Abstimmungsergebnis: Mit 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung

10. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Mitteilungen und Anfragens

• Im Rahmen der Fusion hat die Verbandsgemeinde die letzte Zuweisung in Höhe von 827.000 Euro erhalten. Insgesamt wurden somit 2.875.000 Euro ausgezahlt. In 2025 wird keine Zahlung mehr erfolgen. Bürgermeister Cyfka dankt dem Land.

• Bis 21.11.2024 wurden die Straßenzustände der Ortsgemeinden aufgezeichnet. Es haben sich 13 von 17 Gemeinden beteiligt. Die Maßnahmen wurden nach Rot (Sanierung innerhalb von 2 Jahren), Gelb (Sanierung innerhalb von 5 Jahren) und Grün (Sanierung später als 5 Jahre) kategorisiert. Insgesamt sind rund 20 % der Straßen in der Verbandsgemeinde Sanierungsbedürftig, daraus ergibt sich ein derzeitiger Sanierungsaufwand in Höhe von ca. 23.300.000 Euro.

• Der Beschluss zur Verteilung der Sonderzahlung für die kommunale Aufnahme von Flüchtlingen wird in der Sitzung des Kreistages 16.12.2024 gefasst.

• Die Bundestagswahlen wurden vorzeitig auf den 23.02.2025 terminiert. Die Stimmzettel können aus rechtlichen Gründen erst ab 30.01.2025 in Druck gegeben werden. Mit der Auslieferung wird in der Zeit vom 03. bis 07.02.2025 gerechnet. Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgen. Entsprechende Veröffentlichungen erfolgen im Mitteilungsblatt.

• Am 09.12.2024 erreichte die Verwaltung ein Schreiben der Deutschen Bahn. Die begonnenen Maßnahmen zur Gleiserneuerung sollen in 2025 fortgeführt und bis Ende 2025 fertiggestellt werden.

• Der Förderantrag für die Wasseraufbereitung in Myrohod wurde mit 124.000 Euro bewilligt. Dieser ist befristet auf 2 Jahre. Die Werkleitung des Wasserversorgungsverbandes Trollmühle ist mit der Abwicklung beauftragt.