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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 12.12.2025

1. Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)

Es liegen keine Fragen der Einwohner vor.

2. Ersatzbeschaffung TSF-W Einheit Dorsheim und Einheit Schweppenhausen

In seiner Sitzung am 09.04.2025 hat der Verbandsgemeinderat die Beteiligung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg an der Sammelausschreibung der VG Winnweiler für die Beschaffung von je einem Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (TSF-W) für die Feuerwehreinheiten Dorsheim und Schweppenhausen im Jahr 2026 beschlossen. Zwischenzeitlich liegt das Submissionsergebnis der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz vor. Der wirtschaftlichste Anbieter bietet je ein Fahrzeug für 218.127,00 € an. Mit einer Auslieferung der Fahrzeuge kann frühestens Ende 2027 gerechnet werden. Der Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 für die Haushaltsplanung 2026 jeweils einen Betrag von 100.000 € pro Fahrzeug für eventuell fällige Abschlagszahlungen vorgesehen.

Wehrleiter Bernhard Schön erläutert auf Nachfrage von Ratsmitglied Anke Denker, dass es sich bei dem Preis nur um den Preis der Fahrzeuge ohne Ausstattung handelt. (Fahrgestell und Aufbau) Die Tragkraftspritze wurde schon beschafft. Schläuche und Atemschutzgeräte sind noch vorhanden, da diese weiterbenutzt werden können. Pro Fahrzeug wird noch mit Kosten für die Beladung in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro zu rechnen sein.

Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Lieferung je eines TSF-W für die Feuerwehren Dorsheim und Schweppenhausen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Festsetzung der Beitrags- und Entgeltsätze für die Abwasserbeseitigung 2026 sowie der Erhebung von Vorausleistungen

Gemäß § 15 Abs. 4 der Fusionsvereinbarung werden die von den Verbandsgemeindewerken Langenlonsheim-Stromberg betriebenen Einrichtungen bis zur Entgeltzusammenführung als getrennte Einrichtungen mit entsprechend eigenen Beitrags- und Entgeltsätzen geführt. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 eine Empfehlung zur Erhöhung der Benutzungsgebühr Schmutzwasser (Kanalbenutzungsgebühr/Schmutzwassergebühr) um 0,15 € pro ³ gewichteter Schmutzwassermenge beschlossen. Alle anderen 2025 geltenden Gebühren- und Beitragssätze sollen auch 2026 gelten. Auf dieser Basis sollen auch die Vorausleistungen erhoben werden.

Somit werden folgende Gebühren- und Beitragssätze für 2026 vom Werkausschuss vorgeschlagen:

Gebiet ehemalige VG Langenlonsheim:

1.

Einmalige Beiträge:

1.1

Schmutzwasserbeseitigung 2,32 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.2

Niederschlagswasserbeseitigung 5,04 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.3

Ortsgemeindestraßen 8,30 €/m²

1.4

klassifizierte Straßen 8,62 €/m²

2.

Laufende Entgelte:

2.1

Schmutzwasser

2.1.1

Grundgebühren

2.1.1.1

Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft öffentliche Einrichtungen je E + EGW 14,66 €

2.1.1.2

Weinbau/Weinhandel je 500 m² Rebfläche bzw. 750 l zugekauften Most oder Wein 5,08 €

2.1.1.3

Abfüllbetriebe je EGW 8,48 €

2.1.1.4

Brauerei je EGW 23,02 €

2.1.2

Benutzungsgebühren je m³ gewichtete Schmutzwassermenge (bisher 1,68 €) 1,83 €

2.2

Niederschlagswasser

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Fläche 0,29 €

Gebiet ehemalige VG Stromberg:

1.

Einmalige Beiträge:

1.1

Schmutzwasserbeseitigung 4,46 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.2

Niederschlagswasserbeseitigung 9,81 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

2.

Laufende Entgelte:

2.1

Schmutzwasser

2.1.1

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche 0,11 €

2.1.2

Benutzungsgebühren je m³ gewichtete Schmutzwassermengen (bisher 1,70 €) 1,85 €

2.2

Niederschlagswasser

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Fläche 0,24 €

3.

Entgelte für die mobile Entsorgung:

3.1

Transportgebühr je m³ tatsächlich ausgefahrene Schmutzwassermenge 16,33 €

3.2

Reinigungsgebühr je m³ tatsächlich ausgefahrene Schmutzwassermenge 3,68 €

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 einstimmig die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat beschlossen die Beitrags- und Entgeltssätze wir vorstehend zu beschließen.

Bürgermeister Cyfka geht auf die Beschlussvorlage ein und verweist auf die kalkulierte Erhöhung der Schmutzwassergebühr in Höhe von 0,15 Euro pro Kubikmeter gewichtete Schmutzwassermenge.

Ratsmitglied Denker gibt folgende Begründung zu dem Tagesordnungspunkt ab: „Begründung für die Anpassung der Abwassergebühren trotz letzter Kalkulationsprüfung im Jahr 2021 Der Werkausschuss hat sich in 2 Sitzungen mit den Abwassergebühren beschäftigt. In der Sitzung im Oktober 2025 wurde seitens der Verwaltung eine Anhebung des Abwasserpreises pro m³ in Höhe von 0,10 € sowohl für die Anlage in Langenlonsheim als auch für die Anlage in Stromberg vorgeschlagen. Bereits in dieser Sitzung wurde von der SPD-Fraktion die Frage aufgeworfen, ob diese Gebührenanhebung auskömmlich sei, da die ehemalige Werkleitung ab dem Jahr 2022 bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne wiederholt darauf hingewiesen hat, dass es seit 2021 erhebliche Kostensteigerungen insbesondere bei Energie, Material, Bauleistungen, Wartung, Personal sowie Fremdleistungen gebe. Diese Kostensteigerungen wurden in den bisherigen Gebühren nicht berücksichtigt. Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse eine Kalkulation nicht durchgeführt werden konnte. Nach ausführlicher z.T. kontroverser Diskussion einigte man sich auf eine Erhöhung der Gebühren um 0,15 €. Die Anhebung der Abwassergebühren muss erfolgen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes sicherzustellen und die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung weiterhin zu erfüllen. Auch ohne aktuelle Kalkulationsfortschreibung ist die Kommune verpflichtet, den Betrieb kostendeckend zu führen. Aufgrund der nachweisbaren Kostensteigerungen ist absehbar, dass die bisherigen Gebühren nicht ausreichen, um die entstehenden Aufwendungen zu decken. Eine vorläufige Gebührenanpassung ist daher notwendig, um den Betrieb nicht defizitär zu führen. Die SPD-Fraktion trägt diesen Kompromiss mit und hat dies auch mit der Zustimmung im letzten Werkausschuss signalisiert. Trotz der Zustimmung weist die SPD-Fraktion auf die finanziellen Unsicherheiten hin. Seitens der Verwaltung konnte bei der Vorstellung des Wirtschaftsplans, der über den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2030 im Erfolgsplan nur durch einen Verlustausgleich in beachtlicher Höhe ausgeglichen werden kann, weder mitgeteilt werden wie hoch denn der Gewinnvortrag bzw. die allg. Rücklage noch sei, noch wann die ausstehenden Jahresrechnungen vorgelegt werden, damit der Werkausschuss Grundlagen zu vernünftigen Entscheidungen bekommt. Im Jahresabschluss 2021 wurde für beide Werke ausgeführt, dass die Gebühren der Nachkalkulation höher liegen als die tatsächlich gehobenen Beiträge. Seit 2022 stiegen die Ausgaben laut Wirtschaftsplan für Langenlonsheim um 719.000 € und für Stromberg um 532.000 €. Bei Kenntnis der gesamt gereinigten Abwassermenge kann man sich ausrechnen, wo man mit den Gebühren landen. Die SPD-Fraktion hat es sich nicht leichtgemacht. Sie wird sowohl der Gebührenerhöhung als auch dem Wirtschaftsplan zustimmen, da sie davon ausgeht, dass die Verwaltung diese nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt hat. Wir weisen jedoch noch einmal darauf hin, dass die künftig erhobenen Gebühren nach unserer Auffassung nicht auskömmlich sind. Wir bitte unsere Ausführungen zu Protokoll zu nehmen, damit nicht später dem Werkausschuss oder dem Verbandsgemeinderat vorgeworfen wird, wir hätten von der fehlenden Kalkulationsgrundlage Kenntnis gehabt und dennoch dem Prozedere zugestimmt. Uns liegt sehr daran, die Bürger*innen nicht mit höheren Gebühren zu überfordern, daher sollte es unser Bestreben sein, möglichst kontinuierliche Gebührenanhebungen vorzunehmen. Die SPD-Fraktion befürchtet jedoch, dass es nach Vorlage der aussehenden Jahresrechnungen zu massiven Gebührenerhöhungen kommen wird. Die Erklärung der Verwaltung, dass fehlende Man-/Womanpower für die schleppende Abwicklung der Jahresabschlüsse verantwortlich ist, nehmen wir zur Kenntnis. Wir sind jedoch der Auffassung, dass bei fehlender Fachlichkeit oder fehlendem Personal im Hause über eine Fremdvergabe der Buchhaltung nachgedacht werden muss. Ferner bitten wir zu prüfen, ob die eingesetzten Softwareprogramme geeignet sind, Buchungsabläufe zu organisieren und somit Kräfte freizusetzen.“ Ende des Redebeitrags.

Bürgermeister Cyfka weist ausdrücklich die fehlende Fachlichkeit zurück. Ratsmitglied Anke Denker korrigiert die Aussage auf fehlendes Personal. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Fritz Hegemann, erfragt die Höhe der Rücklagen. Fachbereichs- und Werkleiterin Adelheid Jost verweist auf Hochrechnungen seitens des „Kommunalen Betriebs“ aufgrund von noch ausstehenden Jahresabschlüssen. Eine Fremdvergabe der Jahresabschlüsse scheidet aufgrund der notwendigen Vorarbeiten durch den Fachbereich aus. Ratsmitglied Arno Kluschat erfragt die Herkunft der Rücklagen. Fachbereichsleiterin Jost verweist hierbei auf Gewinne und Fördermittel der letzten Jahren. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, erfragt den weiteren Zeitplan zur Erstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Fachbereichsleiterin Adelheid Jost kann hierzu keine Zusagen geben.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorstehenden Beitrags- und Gebührensätze für 2026anzuwenden und auf deren Grundlage Vorausleistungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei fünf Enthaltungen

4. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg 2026

Mit Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg zur neuen Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zum 1. Januar 2020 sind die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung jeweils zuständigen Eigenbetriebe rechtlich und organisatorisch zusammengeführt. Nach § 15 Abs. 4 der Fusionsvereinbarung werden die von den Verbandsgemeinde-werken Langenlonsheim-Stromberg betriebenen Einrichtungen der Abwasser-beseitigung für die Kalkulation der Tarife, Gebühren und Beiträge als getrennte Einrichtungen behandelt. Ein einheitliches Gebühren- und Beitragssystem soll bis spätestens 10 Jahre nach der Gebietsänderung eingeführt sein. Bis dahin wird der Wirtschaftsplan zweigeteilt sein. Kosten, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, werden nach verschiedenen Schlüsseln verteilt. So werden Personalkosten, Gebäudekosten, Büromaterial u.ä. über einen Personalschlüssel verteilt. EDV-Kosten und andere auf die Entgelte bezogenen Aufwendungen werden nach der Anzahl der Verbrauchsstellen verteilt (Stromberg 45 %, Langenlonsheim 55 %). Eine Anpassung der Schlüssel erfolgt bei signifikanten Änderungen der Grundlagen. Soweit einzelne Positionen in den beiden Wirtschaftsplänen nicht separat ausgewiesen sind, erfolgt die Veranschlagung im Wirtschaftsplan Langenlonsheim bei entsprechender anteiliger Erstattung als Verwaltungskostenbeitrag im Wirtschaftsplan Stromberg. Insgesamt steigen die Ausführungskosten für Maßnahmen ebenso weiter an wie die Unterhaltungskosten. Ursache sind höhere Material-, Personal- und Energiekosten ebenso wie die ständig steigenden Anforderungen an die Abwasserreinigung (z. B. „KARL“). Daher nachfolgend nur die relevanten Zahlen für die Haushaltssatzung 2026 getrennt nach den beiden Teilbereichen:

I. Teilbereich Langenlonsheim

Die Gesamtbeträge des Wirtschaftsplanes 2026 belaufen sich nach dem vorgelegten Entwurf auf im Erfolgsplan Erträge 4.370.000,-- €, Aufwendungen 4.370.000,-- €, im Vermögensplan Einnahmen 5.415.000,-- €, Ausgaben 5.415.000,-- €. Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen soll auf 3.800.000,-- € sowie der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000,- € festgesetzt werden. Die geplanten Erträge beinhalten die Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,15 € pro m³. Ansonsten wurde von den gleichen Gebühren- und Beitragssätzen wie 2025 ausgegangen. Die Aufwendungen im Erfolgsplan orientieren sich an den Ansätzen des Vorjahres, der tatsächlichen Entwicklung im Wirtschaftsjahr und erwarteten Kostensteigerungen. Im Vermögensplan sind Investitionen (inklusive Baukostenzuschüsse an Zweckverbände mit 316 T€) von insgesamt 3,41 Mio. vorgesehen.

II. Teilbereich Stromberg

Die Gesamtbeträge des Wirtschaftsplanes 2026 belaufen sich nach dem vorgelegten Entwurf auf im Erfolgsplan Erträge 2.809.000,-- €, Aufwendungen 2.809.000,-- €, im Vermögensplan Einnahmen 3.047.000,-- €, Ausgaben 3.047.000,-- €. Der Gesamtbetrag der Kreditmarktdarlehen soll auf 2.100.000,- €, der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000,- € festgesetzt werden. Im Vermögensplan sind Investitionen (inklusive Baukostenzuschüsse an Zweckverbände mit 147 T€) von insgesamt rd. 1,42 Mio. vorgesehen. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 beschlossen dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, den Wirtschaftsplan 2026 zu beschließen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei vier Enthaltungen

5. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Haushalt 2026 der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg Sachstandsbericht

Bürgermeister Cyfka informiert, dass der Haushalt 2026 in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.02.2026 beraten und beschlossen werden soll. Die vorbereitende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am 07.01.2026 statt. Die Eckdaten des Haushalts werden kurz angesprochen. Die laufenden Einnahmen werden ein ähnliches Niveau wie im Jahr 2025 erreichen. Die Investitionsausgaben werden rund 3.000.000 Euro weniger betragen als in 2025. Vom Land sind keine Schlüsselzuweisungen mehr zu erwarten. Bei gleichbleibendem Umlagesatz von 32 Punkten wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 1.700.000 Euro gerechnet. Bürgermeister Cyfka bescheinigt der Verbandsgemeinde, dass sie kein Einnahmeproblem aufweist, sondern die Ausgaben zu hoch sind. Durch die Fusion wurde die Verbandsgemeinde zwar finanzstärker, allerdings hat sie auch 2 Freibäder, 7 Schulen und 17 Feuerwehrgerätehäuser zu unterhalten. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie viel die Verbandsgemeinde aus dem Sondervermögen des Bundes zugeteilt bekommt. Es wird damit gerechnet, dass der Landkreis 1/3, die Stadt Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden 2/3 erhalten sollen. Der Vorschlag der Verbandsgemeinde wird darin bestehen, 50 % der Summe an die Ortsgemeinden auszuschütten.

7. Sanierung WC Anlage Grundschule Bretzenheim

Die WC-Anlage ist in einem allgemein-sanierungsbedürftigen Zustand. Der Beigeordnete des FB 3 wird ermächtigt, auf der Grundlage der Kostenermittlung (rund 160.000 Euro) die Ausschreibung der Baumaßnahme Toilettensanierung GS Bretzenheim vorzunehmen. Dies erfolgt im Vorgriff auf den VG-Haushalt 2026. Das Vorgehen ist im Hinblick auf die zeitnahe Umsetzung (Sommerferien nutzen) erforderlich.

Der Beigeordnete des FB 3 wird ermächtigt, auf der Grundlage der Kostenermittlung (rund 160.000 Euro) die Ausschreibung der Baumaßnahme Toilettensanierung GS Bretzenheim vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Mitteilungen und Anfragen

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Dem Bürgermeister liegt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Ergebnisse der Untersuchung der Straßen in der Verbandsgemeinde mitzuteilen. Bürgermeister Cyfka verliest die gestellten Fragen und Antworten.

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Die Baugenehmigung für die Errichtung der Containeranlage an der Grundschule Langenlonsheim ist eingetroffen. Die Container werden Mitte bis Ende Januar 2026 aufgestellt.

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Der Tarifvertrag der Verbandsgemeindewerke soll von TVÖD auf TVV umgestellt werden. Bürgermeister Cyfka bitte vorab um Beratung in den Fraktionen. Eine Beschlussvorlage soll in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.02.2026 eingebracht werden.

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Am 11.12.2026 fand das 1. Treffen der Nachhaltigkeitswerkstatt statt. Bis Herbst 2026 soll eine Strategie beschlossen werden. Es wurde sich auf 5 Leitbilder geeinigt.

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Am 18.01.2026 um 11.00 Uhr findet der Neujahrsempfang der Verbandsgemeinde statt. Dieser wird in Waldlaubersheim ausgetragen.

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Ratsmitglied King Karl Bodtländer möchte Auskünfte bezüglich des ab 2026 in Kraft tretenden Gesetzes zur Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Hierzu möchte er wissen, wie weit die Planungen diesbezüglich sind und stellt einige Fragen zu Personal- bzw. Stellenplan, Schülerbeförderung, Reinigung, etc. Der Bürgermeister verweist bei der Durchführung dieses Gesetzes auf die Zuständigkeit des Landkreises. Nach jetzigem Stand kann seitens der Verbandsgemeinde nicht bestätigt werden, dass mit Schuljahresbeginn 2026/2027 mit der dann eingeschulten Klassenstufe 1 gestartet werden kann. Es besteht landeweit der Wunsch an die Bundespolitik, den Startzeitpunkt um zwei Jahre zu verschieben.

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Bürgermeister Cyfka dankt an dieser Stelle den Beigeordneten, Ratsmitgliedern, Ausschussmitgliedern sowie den Feuerwehren und den Damen und Herren Stadt-/ Ortsbürgermeister*innen für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr 2025.