Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe hat in ihrer öffentlichen Verbandsversammlung am 22. November 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Aufsichtsbehörde hat ihre Genehmigung am 28. November 2022 erteilt.
§ 1
Der Wirtschaftsplan 2023 wird
| 1. | im Erfolgsplan mit Erträgen von 1.760.000,00 Euro und den Aufwendungen von 1.760.000,00 Euro |
| 2. | im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben mit 1.676.493,00 Euro festgesetzt. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5 Die Kostenerstattungen der Verbandsmitglieder sind im Erfolgsplan und im Vermögensplan nachgewiesen.
Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 02. Januar 2023 bis 13. Januar 2023 bei den Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein und Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim sowie den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen-Dietersheim, zur Einsicht offen.