Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr.8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.100 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.216 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 12.116 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -12.116 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.116 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht veranschlagt.
Die Verbandsumlage zur Bestreitung allgemeiner Aufwendungen und zur Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 0,025 € je Einwohner der einzelnen Gemeinden / Stadt festgesetzt. Maßgebend ist für das Haushaltsjahr 2025 die vom Statistischen Landesamt ermittelte Einwohnerzahl zum 30.06.2024.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 99.426,96 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 100.601,05 € und zum 31.12.2025 88.485,05 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1000 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen wird nicht festgelegt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.07.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 15.12.2025 bis Freitag 09.01.2026
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen, Torwärterhaus an der Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, öffentlich aus.
Hinweis nach§ 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.