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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 50/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung des Walderholungsverbandes Rhein-Nahe (Zweckverband) für das Jahr 2025 vom 27.11.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr.8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.100 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.216 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

12.116 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-12.116 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

12.116 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht veranschlagt.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage zur Bestreitung allgemeiner Aufwendungen und zur Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 0,025 € je Einwohner der einzelnen Gemeinden / Stadt festgesetzt. Maßgebend ist für das Haushaltsjahr 2025 die vom Statistischen Landesamt ermittelte Einwohnerzahl zum 30.06.2024.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 99.426,96 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 100.601,05 € und zum 31.12.2025 88.485,05 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen wird nicht festgelegt.

Bingen am Rhein, den 27.11.2025
ZwV Walderholungsverband Rhein-Nahe
Thomas Feser, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.07.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 15.12.2025 bis Freitag 09.01.2026

montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Bingen, Torwärterhaus an der Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, öffentlich aus.

Bingen am Rhein, den 27.11.2025
ZwV Walderholungsverband Rhein-Nahe
Thomas Feser, Verbandsvorsteher

Hinweis nach§ 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V.m. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bingen am Rhein, den 27.11.2025
ZwV Walderholungsverband Rhein-Nahe
Thomas Feser, Verbandsvorsteher