Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 25.01.2026 gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Warmsroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters eingereicht wurde.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Warmsroth erfolgt daher nicht in Urwahl durch die Wahlberechtigten, sondern nach § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz durch den Ortsgemeinderat.