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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 50/2025
Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 25.01.2026 gemäß § 62 Abs. 5 KWG

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Warmsroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters eingereicht wurde.

Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Warmsroth erfolgt daher nicht in Urwahl durch die Wahlberechtigten, sondern nach § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz durch den Ortsgemeinderat.

Warmsroth, den 09.12.2025
Michael Cyfka, Beauftragter für die Ortsgemeinde Warmsroth als Gemeindewahlleiter