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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 51/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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​​​​​​​1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2023 vom 20.12.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

verzinste Kredite von bisher

zusammen von bisher

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 € auf 0 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 € auf 0 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung von bisher

2.000.000 €

auf

2.000.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

(Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von

bisher 3.000.000 € auf 3.000.000 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung von

bisher (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) 3.500.000 € auf 3.500.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 € auf 0 €

§ 6 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG (zuvor § 26 Abs. 1 LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 30 v.H. festgesetzt.

Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 3,5 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.

nachrichtlich:

Umlagekraft 2023

32.166.508

Umlagekraft 2022

25.519.999

Umlagekraft 2021

25.586.741

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

22.545.554 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

22.331.154 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

22.795.484 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 5.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen von 156.020 € auf 156.020 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden festgesetzt:

für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen von 5.000 € auf 5.000 €

Langenlonsheim, den 20.12.2023
Michael Cyfka
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Dienstag, den 02.01.2024 bis Freitag, den 12.01.2024

von 8:00 bis 12:00 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 55450 Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Zimmer 14, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 20.12.2023
Michael Cyfka
Bürgermeister