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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 6/2023
Hauptthemen
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Bürgerinformation für den Fall eines Stromausfalls

Vorabinformation:

Diese Bürgerinformation soll keine Ängste oder Panik schüren, sondern allgemein über etwaige Eigenvorsorge-Empfehlungen, Verweise auf weiterführende Informationen und Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) sowie Notkontaktstellen in unserer Verbandsgemeinde informieren.

Heutzutage sind viele Lebensbereiche vom Strom abhängig.

Selbst kurzfristige Ausfälle in der Vergangenheit (u.a. durch Schneebruch von Überlandleitungen, Defekte in Verteilungskästen oder Transformatoren bzw. Bauarbeiten, die Hauptversorgungskabel beschädigen) zeigen uns, wie notwendig eine ständige Stromversorgung ist. Je länger der Ausfall anhält, umso umfangreicher sind die Folgen in weiteren Bereichen unseres Lebens.

Vorsorgeempfehlungen:

Was passiert, wenn der Strom tatsächlich doch einmal länger ausfallen sollte? Wie kann sich jeder einzelne auf eine solche Situation vorbereiten und Vorsorge treffen, um mögliche Auswirkungen auf sich und sein Umfeld zu mildern?

Hierzu empfiehlt sich, rechtzeitig und vorausschauend private Vorsorge zu treffen und sich mit der Familie und ggf. den Nachbarn zu organisieren:

Lebensmittel / Medikamente / Hygieneartikel:

Im Falle eines Stromausfalls kann es unter anderem schwierig werden, Lebensmittel und Trinkwasser zu bekommen. Deshalb sollten Bürgerinnen und Bürger einen gewissen Grundvorrat an Trinkwasser und haltbaren Lebensmitteln in ihrem Haushalt für den Notfall vorhalten. Neben Lebensmitteln sollten aber auch notwendige Medikamente und Hygieneartikel vorhanden sein.

Wärme / Licht:

Auch mit warmer Kleidung und Decken lässt sich die Heizung an kalten Tagen eine Zeit lang überbrücken.

Als alternative Lichtquellen können Taschenlampen mit Ersatzbatterien aushelfen.

Auf die Beheizung mittels Gasöfen und -heizstrahler sollte in ungelüfteten Innenräumen verzichtet werden.

Neben erhöhten Brandlasten innerhalb eines Gebäudes besteht Erstickungsgefahr durch CO -Gase.

Bereitschaftsfähigkeit von Mobiltelefonen / Informationsversorgung mittels Radio:

Um im Notfall so lange wie möglich informiert und erreichbar zu sein, ist es sinnvoll, eine oder mehrere aufgeladene Powerbank(s) und ein Radio mit Batteriebetrieb oder Kurbel-Aufladung zu besitzen.

Bargeld-Reserve:

Für den Fall, dass Geldautomaten nicht funktionieren sollte man über eine Bargeldreserve für einige Tage verfügen.

Weitere Informationen und Vorsorgeempfehlungen des BKK:

Eine umfangreichere „persönliche Checkliste“ mit Informationen zur Vorsorge bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf der Website https://www.bbk.bund.de an. Dort können auch hilfreiche Broschüren wie der „Ratgeber über das richtige Handeln in Notsituationen“ heruntergeladen werden.

Notfall-Kontaktstellen (ausschließlich zum Absetzen eines Notrufs) nach Ausfall des Fest- u. Mobilfunknetzes:

In Fällen länger anhaltender Stromausfälle (über 30 Minuten) sind folgende Notfallkontaktstellen in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg besetzt:

Ortsgemeinde Bretzenheim

Feuerwehrgerätehaus, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Bretzenheim

Ortsgemeinde Daxweiler

Feuerwehrgerätehaus, Heimbacher Straße 20, Daxweiler

Ortsgemeinde Dörrebach

Feuerwehrgerätehaus, Schlossstraße 17, Dörrebach

Ortsgemeinde Dorsheim

Feuerwehrgerätehaus, Lindenstraße 10, Dorsheim

Ortsgemeinde Eckenroth

Feuerwehrgerätehaus, Kurpfälzer Straße 15, Eckenroth

Ortsgemeinde Guldental

Feuerwehrgerätehaus, Dammweg 11, Guldental

Ortsgemeinde Langenlonsheim

Feuerwehrgerätehaus, Beethovenstraße 15, Langenlonsheim

Ortsgemeinde Laubenheim

Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 3, Laubenheim

Ortsgemeinde Roth

Feuerwehrgerätehaus, Auf dem Geishübel 10, Roth

Ortsgemeinde Rümmelsheim

Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 11, Rümmelsheim

Ortsgemeinde Schöneberg

Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 21, Schöneberg

Ortsgemeinde Schweppenhausen

Feuerwehrgerätehaus, Lindenstraße 1, Schweppenhausen

Ortsgemeinde Seibersbach

Feuerwehrgerätehaus, Soonwaldstraße 18A, Seibersbach

Stadt Stromberg

Feuerwehrgerätehaus, Königsberger Straße 3, 55442 Stromberg

Ortsgemeinde Waldlaubersheim

Feuerwehrgerätehaus, Binger Straße 10, Waldlaubersheim

Ortsgemeinde Warmsroth

Feuerwehrgerätehaus, Gartenstraße 7, Warmsroth

Ortsgemeinde Windesheim

Feuerwehrgerätehaus, Mühlenstraße 15, Windesheim

Bitte beachten Sie, dass die Stromaggregate der Feuerwehren nicht für private Versorgungen zur Verfügung gestellt werden können.

Langenlonsheim, 03.02.2023 — Gez. Michael Cyfka
Bürgermeister