Am Sonntag, 22. März 2026, findet die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 – 18.00 Uhr.
Bis spätestens 01. März 2026 erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich, elektronisch oder mündlich beantragt werden.
Die online-Beantragung ist
ab Mittwoch, 11. Februar 2026 bis inkl. Mittwoch, 18. März 2026 (24 Uhr)
möglich.
Im Internet finden Sie unter www.langenlonsheim-stromberg.de ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen an Ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Wahlbrief mit den ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag eingeht, empfehlen wir Ihnen insbesondere in den Tagen vor der Wahl, ihn direkt bei
| - | der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg |
| Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim |
| - | der Verwaltungsstelle der Verbandsgemeindeverwaltung |
| Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg |
| - | oder bei Ihrer Ortsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung |
einzuwerfen.
Ab dem 19. März 2026 empfehlen wir Ihnen die Briefwahlunterlagen vorzugsweise persönlich bei der Verwaltung in Langenlonsheim oder Stromberg zu beantragen, mitzunehmen bzw. an Ort und Stelle zu wählen.