Die Verbandsgemeindewerke lassen eine Machbarkeitsstudie für die Abwasserreinigungsanlagen in der Stadt Stromberg und der Ortsgemeinde Langenlonsheim erstellen.
Die Verbandsgemeindewerke lassen eine Machbarkeitsstudie (LP 1 & 2) für die Abwasserreinigungsanlage in der Stadt Stromberg und der Ortsgemeinde Langenlonsheim durch den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister erstellen. Die Abwasserreinigungsanlage in Stromberg ist für 15.660Einwohnerwerte und die Anlage in Langenlonsheim für 19.400Einwohnerwerte bzw. 29.350Einwohnerwerte (Weinbaukampagne) ausgelegt. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, bei umfassenden Investitionen hohe THG-Minderungspotenziale anzureizen; eine Erzeugung von min. 70% der Eigenenergie auf der abwassertechnischen Anlage zu erzeugen und Investitionen zielkonform zu planen.
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
| Informationen zum Projekt: | |
| • | Titel des Vorhabens: KSI: Machbarkeitsstudie für die Abwasserreinigungsanlagen in der Stadt Stromberg und der Ortsgemeinde Langenlonsheim, LP 1-2 |
| • | Gesamte Projektlaufzeit: 01.08.2024 – 31.01.2026 |
| • | Förderkennzeichen: 67K27429 |
| • | Gesamtkosten: 101.745,00€ |
| • | Fördersummen: gefördert durch den Bund 50.872,00 € & gefördert durch das Land 35.600,00€ |
| • | Beteiligte: Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH, Segbachstraße 9, 56743 Thür |
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie