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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 7/2023
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LEADER-Förderkulisse geht in neue Förderperiode

Foto: Konstituierende Sitzung der LAG Hunsrück

Mit der Neu-Konstituierung der Lokalen Aktionsgruppen kann die LEADER-Förderung in der Region in die nächste Förderphase starten. So kam für die LAG Hunsrück in einer Sitzung im Simmerner Schloss die mehr als 30 Mitglieder zusammen, um neben der formalen Gründung auch die Geschäftsordnung, die Kriterien für zu fördernde Projekte und den Vorsitz zu bestimmen (Foto). Die LAG Soonwald-Nahe folgt im März mit ihrer konstituierenden Sitzung.

In der Lokalen Aktionsgruppe haben sich Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengeschlossen, um auf Basis einer eigens entwickelten Strategie innovative und spannende Projekte auf den Weg zu bringen. Neben einigen öffentlichen Verwaltungen sind diverse Wirtschaft- und Sozialpartner in der LAG vertreten, von Tourismuseinrichtungen über Bauern- und Winzerverband oder Kreishandwerkerschaft. Zudem wird die Aktionsgruppe von etlichen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen getragen. Durch die Vielfalt an Kompetenzen und Interessen wird eine ausgewogene und an die wirklichen Bedarfe der Regionen angepassten LEADER-Umsetzungen garantiert.

Durch die Gebietsreform ist die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg in zwei LEADER-Regionen, der LAG Hunsrück und der LAG Soonwald-Nahe. Bürgermeister Michael Cyfka ist in beiden Lokalen Aktionsgruppen und damit Bindeglied für alle Gemeinden aus unserer Verbandsgemeinde.

Es gibt es wieder zahlreiche Möglichkeiten eine Projektförderung zu bekommen, die ersten Fördertöpfe wurden aufgerufen:

Regionalbudget: Gefördert werden Kleinstprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten maximal 20.000 € netto betragen. Die Mindestförderung beträgt 2.000 € bei einer vollständigen Projektumsetzung bis Oktober 2023.

> Bewerbungsfrist LAG Soonwald-Nahe: 03. April 2023, LAG Hunsrück 29. März 2023

Ehrenamtliche Bürgerprojekte: Ehrenamtliche Projekte haben die Möglichkeit auf eine 100%-Förderung bis maximal 2.000 €. Die Projektumsetzung muss bis Oktober 2023 abgeschlossen sein.

> Bewerbungsfrist LAG Soonwald-Nahe: 03. April 2023, LAG Hunsrück 15. März 2023

FLLE 2.0: Förderung in den Themenbereichen "Kleinstunternehmen der Grundversorgung", "Einrichtung von Basisdienstleistungen" und "Innenstädte der Zukunft". Die Fördersätze betragen 40% für private Träger (Höchstförderung 200.000 €) und 70% für öffentliche und gemeinnützige Träger (Höchstförderung 0,5 Mio. €).

> Einreichungsfrist LAG Soonwald-Nahe und LAG Hunsrück: 30. Juni 2023

LEADER: Der erste "große" Förderaufruf der neuen Periode wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 folgen!

Für alle Projekte gilt: Mit der Umsetzung der Projekte darf erst nach Zusage der Förderung begonnen werden! Bei Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten wenden Sie sich an das Regionalmanagemets. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Die Geschäftsstellen der LAG’s unterstützen gerne in allen Phasen der Projektentwicklung, -beantragung und Durchführung.

Kontakt:

LAG Hunsrück, Tel. +49 (6761) 96442-0, info@rhein-hunsrueck.de, www.lag-hunsrueck.de

LAG Soonwald-Nahe, Tel. +49 (671) 803 1080, lag-sn@entra.de, www.lag-soonwald-nahe.de

Lokaler Ansprechpartner in der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg ist Kirsten Mang, Leiterin Stabsstelle für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung. Kontakt: k.mang@vg-ls.de,

Die LAG’s werden durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, im Rahmen des Entwicklungsprogrammes EULLE unterstützt.

EUROPÄISCHE UNION

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete