Titel Logo
Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Wahlleiter/in über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates, des Stadtrates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 05.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates und des Stadtrates sind in der

Verbandsgemeinde

Langenlonsheim-Stromberg

=

36 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Bretzenheim

=

20 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Daxweiler

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Dörrebach

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Dorsheim

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Eckenroth

=

6 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Guldental

=

16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Langenlonsheim

=

20 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Laubenheim

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Roth

=

6 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Rümmelsheim

=

16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Schöneberg

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Schweppenhausen

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Seibersbach

=

16 Ratsmitglieder

Stadt Stromberg

=

20 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Waldlaubersheim

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Warmsroth

=

12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Windesheim

=

16 Ratsmitglieder

zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates und des Stadtrates dürfen höchstens

Verbandsgemeinde

Langenlonsheim-Stromberg

=

72 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Bretzenheim

=

40 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Daxweiler

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Dörrebach

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Dorsheim

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Eckenroth

=

12 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Guldental

=

32 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Langenlonsheim

=

40 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Laubenheim

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Roth

=

12 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Rümmelsheim

=

32 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Schöneberg

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Schweppenhausen

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Seibersbach

=

32 Bewerberinnen und Bewerber

Stadt Stromberg

=

40 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Waldlaubersheim

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Warmsroth

=

24 Bewerberinnen und Bewerber

Ortsgemeinde Windesheim

=

32 Bewerberinnen und Bewerber

und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Für die Wahl des Verbandsgemeinderates, des Ortsgemeinderates und des Stadtrates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens

Verbandsgemeinde

Langenlonsheim-Stromberg

=

120 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Bretzenheim

=

40 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Daxweiler

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Dörrebach

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Dorsheim

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Eckenroth

=

0 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Guldental

=

30 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Langenlonsheim

=

40 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Laubenheim

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Roth

=

0 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Rümmelsheim

=

30 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Schöneberg

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Schweppenhausen

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Seibersbach

=

30 Wahlberechtigten

Stadt Stromberg

=

40 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Waldlaubersheim

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Warmsroth

=

25 Wahlberechtigten

Ortsgemeinde Windesheim

=

30 Wahlberechtigten

zum Verbandsgemeinderat, zum Ortsgemeinderat bzw. zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des

Verbandsgemeinderates Langenlonsheim-Stromberg

sind beim Verbandsgemeindewahlleiter, Bürgermeister Michael Cyfka, Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim,

Wahlvorschläge für die Wahl des

Ortsgemeinderates Bretzenheim

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Olaf Budde, Ortsgemeindeverwaltung Bretzenheim, Große Straße 12, 55559 Bretzenheim,

Ortsgemeinderates Daxweiler

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Horst Rienecker, Ortsgemeindeverwaltung Daxweiler, Drillespfad 2, 55442 Daxweiler,

Ortsgemeinderates Dörrebach

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Harald Scholl, Ortsgemeindeverwaltung Dörrebach, Schulstraße 20, 55444 Dörrebach,

Ortsgemeinderates Dorsheim

sind bei der Gemeindewahlleiterin, Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz, Ortsgemeindeverwaltung Dorsheim, Weinbergstraße 21, 55452 Dorsheim,

Ortsgemeinderates Eckenroth

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Christoph Braun, Ortsgemeindeverwaltung Eckenroth, Schweppenhäuser Weg 2, 55444 Eckenroth,

Ortsgemeinderates Guldental

sind bei der Gemeindewahlleiterin, Ortsbürgermeisterin Elke Demele, Ortsgemeindeverwaltung Guldental, Dammweg 11, 55452 Guldental,

Ortsgemeinderates Langenlonsheim

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Bernhard Wolf, Ortsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 79, 55450 Langenlonsheim,

Ortsgemeinderates Laubenheim

sind bei der Gemeindewahlleiterin, Ortsbürgermeisterin Barbara Sand, Ortsgemeindeverwaltung Laubenheim, Kirchgasse 4, 55452 Laubenheim,

Ortsgemeinderates Roth

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Helmut Höning, Ortsgemeindeverwaltung Roth, Am alten Kirchhof 3, 55442 Roth,

Ortsgemeinderates Rümmelsheim

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Manfred Wein, Ortsgemeindeverwaltung Rümmelsheim, Hauptstraße 11, 55452 Rümmelsheim,

Ortsgemeinderates Schöneberg

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Heinz-Dieter Wopen, Ortsgemeindeverwaltung Schöneberg, Hauptstraße 37, 55444 Schöneberg,

Ortsgemeinderates Schweppenhausen

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Dr. Alexander Dejon, Ortsgemeindeverwaltung Schweppenhausen, Lindenstraße 1a, 55444 Schweppenhausen,

Ortsgemeinderates Seibersbach

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Ralf Gorden Noch, Ortsgemeindeverwaltung Seibersbach, Schulstraße 1, 55444 Seibersbach,

Stadtrates Stromberg

sind beim Stadtwahlleiter, Stadtbürgermeister Claus-Werner Dapper, Stadtverwaltung Stromberg, Rathausstraße 4, 55442 Stromberg,

Ortsgemeinderates Waldlaubersheim

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Torsten Strauß, Ortsgemeindeverwaltung Waldlaubersheim, Viktoria Platz, 55444 Waldlaubersheim,

Ortsgemeinderates Warmsroth

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Hanspeter Straub, Ortsgemeindeverwaltung Warmsroth, Bergstraße 39, 55442 Warmsroth,

Ortsgemeinderates Windesheim

sind beim Gemeindewahlleiter, Ortsbürgermeister Volker Stern, Ortsgemeindeverwaltung Windesheim, Rathausplatz 1, 55452 Windesheim,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 32 (Frau Külzer) oder Zimmer 36 (Herr Demary), Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim,

einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin / dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters

Ortsgemeinde Bretzenheim

Erster Beigeordneter Peter Biegel, Im Hag 21, 55559 Bretzenheim,

Ortsgemeinde Daxweiler

Ortsbürgermeister Horst Rienecker, Ortsgemeindeverwaltung Daxweiler, Drillespfad 2, 55442 Daxweiler,

Ortsgemeinde Dörrebach

Erster Beigeordneter Joachim Jung, Stromberger Straße 1, 55444 Dörrebach,

Ortsgemeinde Dorsheim

Erste Beigeordnete Ulrike Sagawe-Krusch, Nahestraße 20, 55452 Dorsheim,

Ortsgemeinde Eckenroth

Ortsbürgermeister Christoph Braun, Ortsgemeindeverwaltung Eckenroth, Schweppenhäuser Weg 2, 55444 Eckenroth,

Ortsgemeinde Guldental

Ortsbürgermeisterin Elke Demele, Ortsgemeindeverwaltung Guldental, Dammweg 11, 55452 Guldental,

Ortsgemeinde Langenlonsheim

Erster Beigeordneter Reinhold Baumgärtner, Ernst-Ludwig-Straße 6, 55450 Langenlonsheim

Ortsgemeinde Laubenheim

Erster Beigeordneter Sascha Montigny, Weidenpfad 46, 55452 Laubenheim

Ortsgemeinde Roth

Erster Beigeordneter Stefan Hoch, St.-Nicolas-Straße 6, 55442 Roth,

Ortsgemeinde Rümmelsheim

Erster Beigeordneter Friedbert Gohres, Zum König 17, 55452 Rümmelsheim

Ortsgemeinde Schöneberg

Erste Beigeordnete Laura Baumgärtner, Soonwaldstraße 31, 55444 Schöneberg,

Ortsgemeinde Schweppenhausen

Erster Beigeordneter Ernst-Günter Schuster, Bergstraße 18, 55444 Schweppenhausen,

Ortsgemeinde Seibersbach

Erster Beigeordneter Andreas Klumb, Kirchwiese 1, 55444 Seibersbach,

Stadt Stromberg

Erste Beigeordnete Jutta Kleeberg, Am Buchenring 11, 55442 Stromberg,

Ortsgemeinde Waldlaubersheim

Erste Beigeordnete Katja Gellweiler, Im Brühl 25, 55444 Waldlaubersheim,

Ortsgemeinde Warmsroth

Ortsbürgermeister Hanspeter Straub, Ortsgemeindeverwaltung Warmsroth, Bergstraße 39, 55442 Warmsroth,

Ortsgemeinde Windesheim

Erster Beigeordneter Werner Großmann, Hinter der Kirche 10, 55452 Windesheim

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 32 (Frau Külzer) oder Zimmer 36 (Herr Demary), Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim,

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18.00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits-

oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Langenlonsheim, 07.02.2024
Michael Cyfka
Bürgermeister
zugleich als Verbandsgemeindewahlleiter
Ortsbürgermeister/innen
zugleich als Gemeindewahlleiter/innen
Stadtbürgermeister
zugleich als Stadtwahlleiter
Wahlleiter/innen für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters /
der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters