Rechtzeitig vorsorgen!
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer im Fall von Krankheit oder Unfall Entscheidungen für Sie treffen soll? Wer regelt Ihre Angelegenheiten wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind? Um Vorsorge zu treffen, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Wie diese Instrumente funktionieren und was zu beachten ist, erfahren Sie bei unserem kommenden Vortrag am Donnerstag, den 29.02.2024. Der Vortrag wird von Frau Kallenbach und Frau Keber von der Betreuungsbehörde Bad Kreuznach gehalten.
Wir laden Sie herzlich ein sich über das Thema zu informieren und freuen uns auf ihre Teilnahme. Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr im Gebäude der sozialstation nahe gGmbH, Schlesienstr. 8 in 55595 Hargesheim. Der Eintritt ist frei. Um eine Anmeldung wird gebeten. Frau Schrahe, Tel.: 0671- 844 644.