Titel Logo
Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2025 vom 21.02.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  18.541.200 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  18.044.330 €

der Jahresüberschuss auf  —  496.870 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  1.234.510 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.822.140 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.012.350 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -6.190.210 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  4.955.700 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  5.744.410 €

zusammen auf  —  5.744.410 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse

bei Kreditinstituten auf  —  0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde

aus der Einheitskasse ^h1 4.186.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1. Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen  —  5.400.000 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

(lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk)  —  3.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen  —  0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 €.

§ 6 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG nF (§ 26 Abs. 1 LFAG aF) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 32 v.H. festgesetzt

nachrichtlich:

Umlagekraft 2025  —  33.891.248

Umlagekraft 2024  —  31.909.568

Umlagekraft 2023  —  32.166.508

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorvorjahres betrug  —  25.797.115 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorjahres beträgt vorläufig  —  26.831.066 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsjahres beträgt vorläufig  —  27.327.936 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen  —  118.000 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.

Langenlonsheim, den 12.02.2025
Michael Cyfka
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 5.744.410 € für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt.

2.

Der unter § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Sondervermögen wird in Höhe von 5.400.000 € für das Wirtschaftsjahr 2025 genehmigt.

3.

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird in Höhe von 4.186.000 € genehmigt.

4.

Die Kommunalaufsicht (Aufsichtsbehörde) erhebt Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen die Festsetzung und Ausweisungen im Stellenplan.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, den 24.02.2025 bis Freitag, den 07.03.2025

von 8:00 bis 12:00 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 15, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 12.02.2025
Michael Cyfka
Bürgermeister