Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 18.541.200 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 18.044.330 €
der Jahresüberschuss auf — 496.870 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 1.234.510 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.822.140 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.012.350 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -6.190.210 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 4.955.700 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 5.744.410 €
zusammen auf — 5.744.410 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse
bei Kreditinstituten auf — 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde
aus der Einheitskasse ^h1 4.186.000 €
1. Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen — 5.400.000 €
2. Kredite zur Liquiditätssicherung
(lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) — 3.000.000 €
3. Verpflichtungsermächtigungen — 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG nF (§ 26 Abs. 1 LFAG aF) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 32 v.H. festgesetzt
nachrichtlich:
Umlagekraft 2025 — 33.891.248
Umlagekraft 2024 — 31.909.568
Umlagekraft 2023 — 32.166.508
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorvorjahres betrug — 25.797.115 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorjahres beträgt vorläufig — 26.831.066 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsjahres beträgt vorläufig — 27.327.936 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:
Leistungsprämien und Leistungszulagen — 118.000 €
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 5.744.410 € für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt. |
| 2. | Der unter § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Sondervermögen wird in Höhe von 5.400.000 € für das Wirtschaftsjahr 2025 genehmigt. |
| 3. | Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird in Höhe von 4.186.000 € genehmigt. |
| 4. | Die Kommunalaufsicht (Aufsichtsbehörde) erhebt Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen die Festsetzung und Ausweisungen im Stellenplan. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, den 24.02.2025 bis Freitag, den 07.03.2025
von 8:00 bis 12:00 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 15, öffentlich aus.