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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Entgelte und Aufwandsersätze der Verbandsgemeindewerke Rüdesheim

für die öffentlichen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 (gültig bis zu einer Änderung der Sätze)

Die Entgelte (Gebühren und Beiträge) und Aufwandsersätze für die Benutzung und Vorhaltung der öffentlichen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden entsprechend der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Entgeltssatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Rüdesheim durch den Verbandsgemeinderat Rüdesheim in der Sitzung am 18.12.2024 beschlossen und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Wasserversorgung

In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden werden erhoben:

I. Laufende Entgelte

ohne USt.

inkl. USt.

1. Grundgebühr je Anschluss und Monat

- für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss

von Q3 = 4 m³/h

€ 8,50

€ 9,10

- für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss

von Q3 = 10 m³/h

€ 13,00

€ 13,91

- für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss

von Q3 = 16 m³/h

€ 17,00

€ 18,19

- für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss

von Q3 = 30 m³/h

€ 26,00

€ 27,82

- für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss

über Q3 = 30m³/h

€ 34,00

€ 36,38

- für Verbundzähler mit einer Nennweite

von 80 mm (DN 80)

€ 100,00

€ 107,00

Grundgebühr für Gartengrundstücke

€ 4,75

€ 5,08

2. Benutzungsgebühr (Mengengebühr)

je m³ bezogenen Frischwassers

€ 2,10

€ 2,25

- Für Gartengrundstücke, die nicht über eine Zähleinrichtung verfügen, werden die folgenden Verbrauchswerte der Berechnung zugrunde gelegt:

- bis zu einer Fläche von 200 m²

-

5 m³

- bis zu einer Fläche von 400 m²

-

10 m³

- bis zu einer Fläche von 600 m²

-

15 m³

- bei einer Fläche über 600 m²

-

20 m³

ohne USt.

inkl. USt.

(7%)

3. Gebühr für die Ausgabe

eines Standrohres

€ 35,00

€ 37,45

- zuzüglich Gebühr für die Bereitstellung

je Tag

€ 1,00

€ 1,07

- zu hinterlegende Kaution

€ 750,00

Von den entgeltfähigen Aufwendungen der Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2025 von 2.924.200 € werden 762.000 € (26 %) als Grundgebühr und € 1.587.500 (54 %) als mengenbezogene Gebühr erhoben.

II. Einmalige Entgelte

In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden wird der einmalige Beitrag je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:

1. im Falle der erstmaligen Herstellung der Haupt- und Versorgungsleitungen (Straßenleitungen) einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum mit

€ 1,95

€ 2,086

2. im Falle der Erweiterung (Ausbau) der Haupt- und Versorgungsleitungen (Straßenleitungen) einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum mit

€ 2,88

€ 3,082

III. Aufwendungsersatz für Wasserhausanschlüsse

1. Im öffentlichen Verkehrsraum

1.1 Herstellung eines Erstanschlusses,

soweit nicht in die beitragsfähigen

Aufwendungen einbezogen

Aufwendungs-

ersatz in tat-

sächlicher Höhe

1.2 Herstellung eines Erstanschlusses,

soweit in die beitragsfähigen

Aufwendungen einbezogen

kein Aufwendungs-

ersatz

1.3 Erneuerung eines Erstanschlusses

kein Aufwendungs-

ersatz

1.4 Herstellung eines Zweitanschlusses

und jedes weiteren Anschlusses

Aufwendungs-

ersatz in tat-

sächlicher Höhe

1.5 Erneuerung eines Zweitanschlusses

und jedes weiteren Anschlusses

Aufwendungs-

ersatz in tat-

sächlicher Höhe

1.6 Vom Grundstückseigentümer

oder Nutzungsberechtigten beantragte,

verursachte oder veranlasste Arbeiten

Aufwendungs-

ersatz in tat-

sächlicher Höhe

2. Außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes

Herstellungs- und Erneuerungsarbeiten

Aufwendungs-

ersatz in tat-

sächlicher Höhe

ohne USt.

inkl. USt.(7%)

IV. Verrechnungssätze für Installationsleistungen

1. Monteurstunde Wasserwerker

€ 59,00

€ 63,13

2. Einsatz- und Rüstpauschale

bei Installationsleistungen

€ 49,50

€ 52,97

3. Pauschale für den Austausch

einer durch Frost

beschädigten Messeinrichtung

€ 125,00

€ 133,75

4. Pauschale für die Herstellung

eines Bauwasseranschlusses im Falle

einer auf das Grundstück

vorverlegten Hausanschlussleitung

€ 125,00

€ 133,75

5. Pauschale für die Überprüfung

eines durch den Kunden

beanstandeten Wasserzählers

bei einer unbegründeten Beanstandung

€ 180,00

€ 192,60

Abwasserbeseitigung

In den im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebes (Verbandsgemeindewerke) liegenden Ortsgemeinden werden erhoben:

I. Laufende Entgelte

1. Benutzungsgebühr (Schmutzwassergebühr

einschließlich Abwasserabgabe für

Schmutzwasser) je m³ entsorgten Schmutzwassers

€ 1,80

2. Kleineinleiterabgabe

€ 22,00

3. Grundgebühr für Weinbauabwässer

je Abrechnungseinheit (500 m² Weinbaufläche

bzw. 750 l Zukaufmenge)

€ 2,60

4. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr

und Beseitigung von Schmutzwasser

aus geschlossenen Gruben je m³

€ 23,00

5. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr

und Beseitigung von Fäkalschlamm

aus Kleinkläranlagen je m³

€ 25,00

6. Wiederkehrender Beitrag

für das Oberflächenwasser je m² Abflussfläche

(mit dem Abflussbeiwert

vervielfachte Grundstücksfläche)

€ 0,26

7. Laufender Kostenanteil für die

in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden

stehenden Straßen- und Verkehrsflächen je m²

€ 0,54

II. Einmalige Entgelte

Der einmalige Beitrag für die Abwasserbeseitigung (Abwassersammelleitungen und übrige Anlagen) wird je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:

1. Im Falle der erstmaligen Herstellung

1.1 für das Schmutzwasser mit

€ 4,10

1.2 für das Oberflächenwasser mit

€ 8,65

2. Im Falle der Erweiterung (Ausbau)

2.1 für das Schmutzwasser mit

€ 5,90

2.2 für das Oberflächenwasser mit

€ 17,75

Der Investitionskostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen und Verkehrsflächen wird je m² entwässerter Straßenfläche erhoben:

1. Im Falle der offenen Bauweise

1.1 ohne Straßenwiederherstellung mit

€ 23,00

1.2 mit Straßenwiederherstellung mit

€ 27,50

1.3 bei gemeinsamen Maßnahmen

unter Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke mit

€ 25,25

2. Im Falle der geschlossenen Bauweise

€ 14,00

III. Aufwendungsersatz für Kanalhausanschlüsse

1. Im Zusammenhang mit Austausch- und Erneuerungsarbeiten am Hauptkanal in offener Bauweise

1.1 Herstellung eines Erstanschlusses,

soweit nicht in die beitragsfähigen

Aufwendungen einbezogen

€ 1.500,00

1.2 Erneuerung eines Erstanschlusses

kein

Aufwendungs-

ersatz

1.3 Herstellung eines Zweitanschlusses

€ 1.500,00

1.4 Erneuerung eines Zweitanschlusses

und jedes weiteren Anschlusses

€ 1.500,00

2. Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragt, verursacht oder veranlasst ohne Arbeiten am Hauptkanal

2.1 in allen Fällen

Aufwendungs-

ersatz in

tatsächlicher Höhe

3. Vom Einrichtungsträger verursacht bzw. veranlasst (ohne Arbeiten am Hauptkanal)

3.1 Erneuerung eines Erstanschlusses

kein

Aufwendungs-

ersatz

3.2 Erneuerung eines Zweitanschlusses

und jedes weiteren Anschlusses

Aufwendungs-

ersatz in

tatsächlicher

Höhe

IV. Verrechnungssätze für sonstige Leistungen

1. Abwasseranalytische Untersuchungen

1.1 Untersuchung des Abwassers

aus Kleinkläranlagen -Probenahme

und Analytik-

€ 100,00

1.2 Untersuchung des Abwassers

aus Kleinkläranlagen -Analytik-

€ 50,00

1.3 Erforderliche Abwasseruntersuchungen

infolge von Fehleinleitungen

Aufwendungs-

ersatz in

tatsächlicher

Höhe