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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter/innen und des Verbandsgemeindewahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Gemeinderäte und des Verbandsgemeinderates sowie für die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister/innen in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rüdesheim

Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 05.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei den am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Gemeinderäte und des Verbandsgemeinderates sind zu wählen:

Gemeinde Allenfeld

6 Ratsmitglieder

Gemeinde Argenschwang

8 Ratsmitglieder

Gemeinde Bockenau

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Boos

8 Ratsmitglieder

Gemeinde Braunweiler

12 Ratsmitglieder

Gemeinde Burgsponheim

6 Ratsmitglieder

Gemeinde Dalberg

6 Ratsmitglieder

Gemeinde Duchroth

12 Ratsmitglieder

Gemeinde Gebroth

6 Ratsmitglieder

Gemeinde Gutenberg

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Hargesheim

20 Ratsmitglieder

Gemeinde Hergenfeld

12 Ratsmitglieder

Gemeinde Hüffelsheim

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Mandel

12 Ratsmitglieder

Gemeinde Münchwald

6 Ratsmitglieder

Gemeinde Niederhausen

12 Ratsmitglieder

Gemeinde Norheim

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Oberhausen/Nahe

8 Ratsmitglieder

Gemeinde Oberstreit

6 Ratsmitglieder

Gemeinde Roxheim

20 Ratsmitglieder

Gemeinde Rüdesheim

20 Ratsmitglieder

Gemeinde St. Katharinen

8 Ratsmitglieder

Gemeinde Schloßböckelheim

8 Ratsmitglieder

Gemeinde Sommerloch

8 Ratsmitglieder

Gemeinde Spabrücken

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Spall

6 Ratsmitglieder

Gemeinde Sponheim

12 Ratsmitglieder

Gemeinde Traisen

12 Ratsmitglieder

Gemeinde Waldböckelheim

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Wallhausen

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Weinsheim

16 Ratsmitglieder

Gemeinde Winterbach

8 Ratsmitglieder

Verbandsgemeinde Rüdesheim

36 Ratsmitglieder

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates und des Verbandsgemeinderates dürfen höchstens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber benannt werden, wie Ratsmitglieder zu wählen sind:

Gemeinde Allenfeld

12 Bewerber/innen

Gemeinde Argenschwang

16 Bewerber/innen

Gemeinde Bockenau

32 Bewerber/innen

Gemeinde Boos

16 Bewerber/innen

Gemeinde Braunweiler

24 Bewerber/innen

Gemeinde Burgsponheim

12 Bewerber/innen

Gemeinde Dalberg

12 Bewerber/innen

Gemeinde Duchroth

24 Bewerber/innen

Gemeinde Gebroth

12 Bewerber/innen

Gemeinde Gutenberg

32 Bewerber/innen

Gemeinde Hargesheim

40 Bewerber/innen

Gemeinde Hergenfeld

24 Bewerber/innen

Gemeinde Hüffelsheim

32 Bewerber/innen

Gemeinde Mandel

24 Bewerber/innen

Gemeinde Münchwald

12 Bewerber/innen

Gemeinde Niederhausen

24 Bewerber/innen

Gemeinde Norheim

32 Bewerber/innen

Gemeinde Oberhausen/Nahe

16 Bewerber/innen

Gemeinde Oberstreit

12 Bewerber/innen

Gemeinde Roxheim

40 Bewerber/innen

Gemeinde Rüdesheim

40 Bewerber/innen

Gemeinde St. Katharinen

16 Bewerber/innen

Gemeinde Schloßböckelheim

16 Bewerber/innen

Gemeinde Sommerloch

16 Bewerber/innen

Gemeinde Spabrücken

32 Bewerber/innen

Gemeinde Spall

12 Bewerber/innen

Gemeinde Sponheim

24 Bewerber/innen

Gemeinde Traisen

24 Bewerber/innen

Gemeinde Waldböckelheim

32 Bewerber/innen

Gemeinde Wallhausen

32 Bewerber/innen

Gemeinde Weinsheim

32 Bewerber/innen

Gemeinde Winterbach

16 Bewerber/innen

Verbandsgemeinde Rüdesheim

72 Bewerber/innen

Für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Ortsgemeinde darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens (sh. nachstehend) der zum Gemeinderat und Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften

Gemeinde Allenfeld

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Argenschwang

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Bockenau

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Boos

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Braunweiler

25 Wahlberechtigte

Gemeinde Burgsponheim

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Dalberg

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Duchroth

25 Wahlberechtigte

Gemeinde Gebroth

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Gutenberg

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Hargesheim

40 Wahlberechtigte

Gemeinde Hergenfeld

25 Wahlberechtigte

Gemeinde Hüffelsheim

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Mandel

25 Wahlberechtigte

Gemeinde Münchwald

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Niederhausen

25 Wahlberechtigte

Gemeinde Norheim

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Oberhausen/Nahe

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Oberstreit

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Roxheim

40 Wahlberechtigte

Gemeinde Rüdesheim

40 Wahlberechtigte

Gemeinde St. Katharinen

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Schloßböckelheim

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Sommerloch

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Spabrücken

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Spall

0 Wahlberechtigte

Gemeinde Sponheim

25 Wahlberechtigte

Gemeinde Traisen

25 Wahlberechtigte

Gemeinde Waldböckelheim

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Wallhausen

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Weinsheim

30 Wahlberechtigte

Gemeinde Winterbach

0 Wahlberechtigte

Verbandsgemeinde Rüdesheim

120 Wahlberechtigte

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

1.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter in

1.1

Allenfeld

Ortsbürgermeister Florian Keller

Auf der neuen Heide 4

1.2

Argenschwang

Ortsbürgermeisterin Petra Ender

Mozartstraße 9

1.3

Bockenau

Ortsbürgermeister Jürgen Klotz

Winterburger Straße 29

1.4

Boos

Ortsbürgermeister Sascha Wickert

Auf der Hohl 15

1.5

Braunweiler

Ortsbürgermeister Karlheinz Gellweiler

Heegwaldstraße 12

1.6

Burgsponheim

Ortsbürgermeisterin Simone Bopp-Schmid

Hauptstraße 27

1.7

Dalberg

Erster Beigeordneter Torsten Friedrich

Gräfenbachstraße 48

1.41

Duchroth

Ortsbürgermeister Jörg Schneiß

Naheweinstraße 70

1.8

Gebroth

Ortsbürgermeister Heinz-Jürgen Klitzke

Lindenstraße 38

1.9

Gutenberg

Ortsbürgermeister Jürgen Frank

Zum Sportfeld 9

1.10

Hargesheim

Ortsbürgermeister Haiko Grün

Paul-Klee-Straße 29

1.11

Hergenfeld

Ortsbürgermeister Rainer Link

Wallhäuser Weg 2

1.12

Hüffelsheim

Ortsbürgermeister Elmar Silbernagel

Norheimer Straße 4

1.13

Mandel

Ortsbürgermeister Peter Schulz

Schloßstraße 18

1.14

Münchwald

Ortsbürgermeister Stephan Wagner

Dorfstraße 9a

1.42

Niederhausen

Ortsbürgermeisterin Christine Mathern

Weinbergsblick 20

1.43

Norheim

Ortsbürgermeister Dr. Kai Michelmann

Am Oberbrunnen 66

1.44

Oberhausen/Nahe

Ortsbürgermeister Marcus Röth

Bahnhofstraße 2

1.15

Oberstreit

Ortsbürgermeister Rudolf Sutor

Allee 7

1.16

Roxheim

Ortsbürgermeister Reinhold Bott

Bergstraße 91

1.17

Rüdesheim

Ortsbürgermeister Jürgen Poppitz

Im Wiesengrunde 69

1.18

St. Katharinen

Ortsbürgermeister Manuel Schneider

Sonnenblumenweg 9

1.19

Schloßböckelheim

Ortsbürgermeister Dr. Hartwig Suhr

Nahetalstraße 11

1.20

Sommerloch

Ortsbürgermeister Thomas Haßlinger

Weinbergstraße 30a

1.21

Spabrücken

Ortsbürgermeister Johannes Thilmann

Aschborner Hof 0

1.22

Spall

Ortsbürgermeister Bernhard Closen

Birkenstück 12

1.23

Sponheim

Ortsbürgermeister Bernhard Haas

Roseneck 4

1.45

Traisen

Ortsbürgermeister Martin Kress

Burgenblick 15

1.24

Waldböckelheim

Ortsbürgermeister Helmut Schmidt

Steinhardter Straße 33

1.25

Wallhausen

Ortsbürgermeister Franz-Josef Jost

Harthöhe 12

1.26

Weinsheim

Ortsbürgermeister Heiko Schmitt

Zum Rosengarten 2

1.27

Winterbach

Ortsbürgermeister Werner Rebenich

Soonwaldstraße 4

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim,

einzureichen.

2.

Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind bei der Wahlleiterin/dem Wahlleiter für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der jeweiligen Ortsgemeinde (sh. Punkt IV. 1.) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am

Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Rüdesheim, 07.03.2024
Der Verbandsgemeindewahlleiter
zugleich für die Gemeindewahlleiter/innen
Markus Lüttger, Bürgermeister