Das Genossenschaftskataster der Jagdgenossenschaft Weinsheim liegt in der Zeit vom 07.03.2025 bis einschließlich 21.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestr. 63, Zimmer 302 a, 55593 Rüdesheim während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen öffentlich aus.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist können Anträge auf Berichtigung des Genossenschaftskatasters schriftlich eingereicht werden.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Genossenschaftskataster zugleich Stimmliste für die Genossenschaftsversammlung ist, zu der nachstehend eingeladen wird.
Am Montag, dem 24.03.2025, findet um 19.00 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal), Sponheimer Straße der Ortsgemeinde Weinsheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Weinsheim statt, zu der die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
| 1. | Bericht und Information durch den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Weinsheim |
| 2. | Bericht und Information durch die Jagdpächter der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Weinsheim I und II |
| 3. | Mitteilungen und Anfragen |
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden gebeten, rechtzeitig zu der Versammlung zu erscheinen. Bei Verhinderung kann sich eine Jagdgenossin und ein Jagdgenosse mit schriftlicher Vollmacht durch eine volljährige Person, die auch Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, vertreten lassen. Eine Person kann höchstens 3 Jagdgenossinnen/Jagdgenossen vertreten. Jagdgenossin und Jagdgenosse ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weinsheim gehören.
Weiter möchten wir daran erinnern, dass die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zu Beginn der Versammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche durch Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Urkundenabschriften etc. nachzuweisen haben!