Das Genossenschaftskataster der Jagdgenossenschaft Duchroth liegt in der Zeit vom 14.03.2025 bis einschließlich 28.03.2025 beim Jagdvorsteher Herrn Manfred Nessel, Naheweinstraße 15, 55585 Oberhausen an der Nahe zur Einsichtnahme öffentlich aus. Termine zur Einsichtnahme sind mit dem Jagdvorsteher telefonisch (0160/7746093) zu vereinbaren.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist können Anträge auf Berichtigung des Genossenschaftskatasters eingereicht werden. Berichtigungsanträge bedürfen der Schriftform.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Genossenschaftskataster zugleich Stimmliste für die Genossenschaftsversammlung ist, zu der nachstehend eingeladen wird.
Einladung
Am Dienstag, dem 01.04.2025, findet um 19.00 Uhr im „Gasthaus Porr“, Schloßstraße 1, 55585 Duchroth eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Duchroth statt, zu der die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen hiermit eingeladen werden.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Jagdpächters |
| 4. | Mitteilungen und Anfragen |
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden gebeten, rechtzeitig zu der Versammlung zu erscheinen. Bei Verhinderung kann sich eine Jagdgenossin und ein Jagdgenosse mit schriftlicher Vollmacht durch eine volljährige Person, die auch Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, vertreten lassen. Eine Person kann höchstens 3 Jagdgenossinnen/Jagdgenossen vertreten. Jagdgenossin/Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Duchroth gehören und bejagbar sind.