Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Braunweiler hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.07.2021 (Bundesgesetzblatt I S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung, unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf Weinsheim“, beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in dem nachstehenden Lageplan aufgeführten und eingezeichneten Parzellen.