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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 12/2025
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Ausschreibung Bürgermeister

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Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

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Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

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am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,

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nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie

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die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (29. Juni 2025) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt der Besoldungsgruppe B 3/B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst nach der Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 12. Mai 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim/Nahe einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rüdesheim/Nahe öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 30. April 2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung

- Bürgermeisterwahl -

z. Hd. des Wahlleiters

Nahestraße 63

55593 Rüdesheim