Am Donnerstag, dem 20. März 2025 fand eine Stauanlagenschau statt. Hierbei führte die SGD Nord eine Prüfung der Stauanlage, des Dammes und den betrieblichen Anlagen durch.
Bei der Begehung wurden wir darauf hingewiesen, dass der Damm eine Schutzeinrichtung ist und deshalb hierauf keine Bauten (z. B. Bänke) errichtet werden dürfen.
Auch wenn die Bänke schon immer hier standen, mussten wir diese jetzt entfernen.
Wir bitten um Verständnis.
Des Weiteren wurde darauf hinweisen, dass der Damm am Niederhäuser Stausee wie oben erwähnt eine Schutzeinrichtung ist und keine Hunde-Gassi-führen-Flaniermeile.
An allen Eingängen zum Damm stehen Hinweisschilder, dass der Zugang mit Hunden grundsätzlich verboten ist. Wir bitten um Beachtung.