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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Neue Regelung für Bauanträge

Seit dem 1. Januar 2026 hat sich durch die Änderung der Landesbauordnung die Zuständigkeit für die Einreichung von Bauanträgen geändert. Was ändert sich konkret?

Wer ein Bauvorhaben plant, reicht den Bauantrag ab sofort bitte direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung ein – und nicht mehr bei den Verbandsgemeindeverwaltungen.

Dies gilt für:

Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

Reguläre Genehmigungsverfahren

Wichtig zu wissen: Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO bleiben von dieser Änderung unberührt – hier ändert sich nichts.

Wo reichen Sie Ihren Bauantrag ein?

Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Untere Bauaufsichtsbehörde

Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach

Kontakt:

Telefon: 0671 803-1603

E-Mail: bauaufsicht@kreis-badkreuznach.de

Rechtliche Grundlage

Diese Änderung ergibt sich aus § 63 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO), die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.

Bauanträge können übrigens auch digital unter der nachfolgenden Internetadresse eingereicht werden: https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-bad-kreuznach/