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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Entgelte und Aufwandsersätze der Verbandsgemeindewerke Rüdesheim für die öffentlichen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026

Wasserversorgung

In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden werden erhoben:

I. Laufende Entgelte

ohne USt.

inkl. USt.

1. Grundgebühr je Anschluss und Monat

- für Wasserzähler

mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 4 m³/h

€ 8,50

€ 9,10

- für Wasserzähler

mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 10 m³/h

€ 13,00 

€ 13,91

- für Wasserzähler

mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 16 m³/h

€ 17,00

€ 18,19

- für Wasserzähler

mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 30 m³/h

€ 26,00

€ 27,82

-für Wasserzähler

mit einem Dauerdurchfluss über Q3 = 30m³/h

€ 34,00

€ 36,38

- für Verbundzähler

mit einer Nennweite von 80 mm (DN 80)

€ 100,00

€ 107,00

- Grundgebühr für Gartengrundstücke

€ 4,75

€ 5,08

2. Benutzungsgebühr (Mengengebühr)

je m³ bezogenen Frischwassers

€ 2,15

€  2,30

- Für Gartengrundstücke, die nicht über eine Zähleinrichtung verfügen, werden die folgenden Verbrauchswerte der Berechnung zugrunde gelegt:

- bis zu einer Fläche von 200 m²

- 5 m³

- bis zu einer Fläche von 400 m²

- 10 m³

- bis zu einer Fläche von 600 m²

- 15 m³

- bei einer Fläche über 600 m²

- 20 m³

ohne USt.

inkl. USt. (7%)

3. Gebühr für die Ausgabe

eines Standrohres

€ 35,00

€ 37,45

- zuzüglich Gebühr für die Bereitstellung

je Tag

€ 1,00

€ 1,07

- zu hinterlegende Kaution

€ 750,00

II. Einmalige Entgelte

In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke)

versorgten Ortsgemeinden wird der einmalige Beitrag je m²

 gewichteter Grundstücksfläche erhoben:

€ 9,30

€ 9,95

III. Aufwendungsersatz für Wasserhausanschlüsse

1. Im öffentlichen Verkehrsraum

1.1 Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen

Aufwendungsersatz

in tatsächlicher Höhe

1.2 Herstellung eines Erstanschlusses, soweit in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen

kein Aufwendungsersatz

1.3 Erneuerung eines Erstanschlusses

kein Aufwendungsersatz

1.4 Herstellung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses

Aufwendungsersatz

in tatsächlicher Höhe

1.5 Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses

Aufwendungsersatz

in tatsächlicher Höhe

1.6 Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragte, verursachte oder veranlasste Arbeiten

Aufwendungsersatz

in tatsächlicher Höhe

2. Außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes

Herstellungs- und Erneuerungsarbeiten

Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

ohne USt.

inkl. USt.

(7%)

IV. Verrechnungssätze für Installationsleistungen

1. Monteurstunde Wasserwerker

€ 59,00

€ 63,13

2. Einsatz- und Rüstpauschale

bei Installationsleistungen

€ 49,50

€ 52,97

3. Pauschale fürden Austausch einer durch Frost beschädigten Messeinrichtung

€ 125,00

€ 133,75

4. Pauschale für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses im Falle einer

auf das Grundstück vorverlegten Hausanschlussleitung

€ 125,00

€ 133,75

5. Pauschale für die Überprüfung eines durch den Kunden beanstandeten Wasserzählers bei einer unbegründeten Beanstandung

€ 180,00

€ 192,60

Abwasserbeseitigung

In den im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebes (Verbandsgemeindewerke) liegenden Ortsgemeinden werden erhoben:

I. Laufende Entgelte

1. Benutzungsgebühr (Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser)

je m³ entsorgten Schmutzwassers

€ 1,80

2. Kleineinleiterabgabe

€ 22,00

3. Grundgebühr für Weinbauabwässer je Abrechnungseinheit (500 m² Weinbaufläche bzw. 750 l Zukaufmenge)

€ 2,60

4. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je m³

€ 23,00

5. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je m³

€ 25,00

6. Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser je m² Abflussfläche (mit dem Abflussbeiwert vervielfachte Grundstücksfläche)

€ 0,26

7. Laufender Kostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen- und Verkehrsflächen je m²

€ 0,54

II. Einmalige Entgelte

Der einmalige Beitrag für die Abwasserbeseitigung (Abwassersammelleitungen und übrige Anlagen) wird je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:

1.1 für das Schmutzwasser mit

€ 11,75

1.2 für das Oberflächenwasser mit

€ 21,50

Der Investitionskostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen und Verkehrsflächen wird je m² entwässerter Straßenfläche erhoben:

1. Im Falle der offenen Bauweise

1.1 ohne Straßenwiederherstellung mit

€ 23,00

1.2 mit Straßenwiederherstellung mit

€ 27,50

1.3 bei gemeinsamen Maßnahmen unter Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke mit

€ 25,25

2. Im Falle der geschlossenen Bauweise

€ 14,00

III. Aufwendungsersatz für Kanalhausanschlüsse

1. Im Zusammenhang mit Austausch- und Erneuerungsarbeiten am Hauptkanal in offener Bauweise

1.1 Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen

€ 1.500,00

1.2 Erneuerung eines Erstanschlusses

kein Aufwendungsersatz

1.3 Herstellung eines Zweitanschlusses

€ 1.500,00

1.4 Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses

€ 1.500,00

2. Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragt,

verursacht oder veranlasst ohne

Arbeiten am Hauptkanal

 in allen Fällen

Aufwendungsersatz

in tatsächlicher Höhe

3. Vom Einrichtungsträger verursacht bzw. veranlasst

(ohne Arbeiten am Hauptkanal)

3.1 Erneuerung eines Erstanschlusses

kein Aufwendungsersatz

3.2 Erneuerung eines Zweitanschlusses

und jedes weiteren Anschlusses

Aufwendungsersatz

in tatsächlicher Höhe

IV. Verrechnungssätze für sonstige Leistungen

1. Abwasseranalytische Untersuchungen

1.1 Untersuchung des Abwassers

aus Kleinkläranlagen

-Probenahme und Analytik-

€ 100,00

1.2 Untersuchung des Abwassers

aus Kleinkläranlagen

-Analytik-

€ 50,00

1.3 Erforderliche Abwasseruntersuchungen infolge von Fehleinleitungen

Aufwendungsersatz

in tatsächlicher Höhe