Wasserversorgung
In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden werden erhoben:
I. Laufende Entgelte
| ohne USt. | inkl. USt. | |
| 1. Grundgebühr je Anschluss und Monat | ||
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 4 m³/h | € 8,50 | € 9,10 |
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 10 m³/h | € 13,00 | € 13,91 |
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 16 m³/h | € 17,00 | € 18,19 |
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 30 m³/h | € 26,00 | € 27,82 |
| -für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss über Q3 = 30m³/h | € 34,00 | € 36,38 |
| - für Verbundzähler mit einer Nennweite von 80 mm (DN 80) | € 100,00 | € 107,00 |
| - Grundgebühr für Gartengrundstücke | € 4,75 | € 5,08 |
| 2. Benutzungsgebühr (Mengengebühr) je m³ bezogenen Frischwassers | € 2,15 | € 2,30 |
- Für Gartengrundstücke, die nicht über eine Zähleinrichtung verfügen, werden die folgenden Verbrauchswerte der Berechnung zugrunde gelegt:
| - bis zu einer Fläche von 200 m² | - 5 m³ |
| - bis zu einer Fläche von 400 m² | - 10 m³ |
| - bis zu einer Fläche von 600 m² | - 15 m³ |
| - bei einer Fläche über 600 m² | - 20 m³ |
| ohne USt. | inkl. USt. (7%) | |
| 3. Gebühr für die Ausgabe eines Standrohres | € 35,00 | € 37,45 |
| - zuzüglich Gebühr für die Bereitstellung je Tag | € 1,00 | € 1,07 |
| - zu hinterlegende Kaution | € 750,00 | |
| II. Einmalige Entgelte | ||
| In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden wird der einmalige Beitrag je m² | ||
| gewichteter Grundstücksfläche erhoben: | € 9,30 | € 9,95 |
III. Aufwendungsersatz für Wasserhausanschlüsse
| 1. Im öffentlichen Verkehrsraum | |
| 1.1 Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 1.2 Herstellung eines Erstanschlusses, soweit in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen | kein Aufwendungsersatz |
| 1.3 Erneuerung eines Erstanschlusses | kein Aufwendungsersatz |
| 1.4 Herstellung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 1.5 Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 1.6 Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragte, verursachte oder veranlasste Arbeiten | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 2. Außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes | |
| Herstellungs- und Erneuerungsarbeiten | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| ohne USt. | inkl. USt. (7%) | |
| IV. Verrechnungssätze für Installationsleistungen | ||
| 1. Monteurstunde Wasserwerker | € 59,00 | € 63,13 |
| 2. Einsatz- und Rüstpauschale bei Installationsleistungen | € 49,50 | € 52,97 |
| 3. Pauschale fürden Austausch einer durch Frost beschädigten Messeinrichtung | € 125,00 | € 133,75 |
| 4. Pauschale für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses im Falle einer auf das Grundstück vorverlegten Hausanschlussleitung | € 125,00 | € 133,75 |
| 5. Pauschale für die Überprüfung eines durch den Kunden beanstandeten Wasserzählers bei einer unbegründeten Beanstandung | € 180,00 | € 192,60 |
In den im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebes (Verbandsgemeindewerke) liegenden Ortsgemeinden werden erhoben:
I. Laufende Entgelte
| 1. Benutzungsgebühr (Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser) je m³ entsorgten Schmutzwassers | € 1,80 |
| 2. Kleineinleiterabgabe | € 22,00 |
| 3. Grundgebühr für Weinbauabwässer je Abrechnungseinheit (500 m² Weinbaufläche bzw. 750 l Zukaufmenge) | € 2,60 |
| 4. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je m³ | € 23,00 |
| 5. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je m³ | € 25,00 |
| 6. Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser je m² Abflussfläche (mit dem Abflussbeiwert vervielfachte Grundstücksfläche) | € 0,26 |
| 7. Laufender Kostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen- und Verkehrsflächen je m² | € 0,54 |
II. Einmalige Entgelte
Der einmalige Beitrag für die Abwasserbeseitigung (Abwassersammelleitungen und übrige Anlagen) wird je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:
| 1.1 für das Schmutzwasser mit | € 11,75 |
| 1.2 für das Oberflächenwasser mit | € 21,50 |
Der Investitionskostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen und Verkehrsflächen wird je m² entwässerter Straßenfläche erhoben:
| 1. Im Falle der offenen Bauweise | |
| 1.1 ohne Straßenwiederherstellung mit | € 23,00 |
| 1.2 mit Straßenwiederherstellung mit | € 27,50 |
| 1.3 bei gemeinsamen Maßnahmen unter Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke mit | € 25,25 |
| 2. Im Falle der geschlossenen Bauweise | € 14,00 |
III. Aufwendungsersatz für Kanalhausanschlüsse
| 1. Im Zusammenhang mit Austausch- und Erneuerungsarbeiten am Hauptkanal in offener Bauweise | |
| 1.1 Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen | € 1.500,00 |
| 1.2 Erneuerung eines Erstanschlusses | kein Aufwendungsersatz |
| 1.3 Herstellung eines Zweitanschlusses | € 1.500,00 |
| 1.4 Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses | € 1.500,00 |
| 2. Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragt, verursacht oder veranlasst ohne Arbeiten am Hauptkanal in allen Fällen | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 3. Vom Einrichtungsträger verursacht bzw. veranlasst (ohne Arbeiten am Hauptkanal) | |
| 3.1 Erneuerung eines Erstanschlusses | kein Aufwendungsersatz |
| 3.2 Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
IV. Verrechnungssätze für sonstige Leistungen
| 1. Abwasseranalytische Untersuchungen | |
| 1.1 Untersuchung des Abwassers aus Kleinkläranlagen -Probenahme und Analytik- | € 100,00 |
| 1.2 Untersuchung des Abwassers aus Kleinkläranlagen -Analytik- | € 50,00 |
| 1.3 Erforderliche Abwasseruntersuchungen infolge von Fehleinleitungen | Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |