Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan;
18. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehem. VG Bad Sobernheim); Solarpark Staudernheim
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.03.2026 die 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehem. VG Bad Sobernheim) beschlossen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die entsprechenden Unterlagen in der Zeit von
Freitag, 27.03.2026 bis einschließlich Freitag, 08.05.2026
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren (https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-klimaschutz/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/) einzusehen sind.
Daneben liegen die Entwürfe der Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur Veröffentlichung im Internet durchgeführt.
Sie haben nun im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit bis spätestens 08.05.2026 Anregungen und Bedenken zum o.g. Bauleitplanverfahren vorzubringen. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.
Sollten wir von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihre Belange von der Planung nicht berührt werden.
Hinweis:
Dieser Mitteilung sind vorab die Unterlagen des Bebauungsplans beigefügt. Den Bekanntmachungstext für Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 BauGB können Sie ab Beginn der Frist unter vorstehendem Pfad im Internet einsehen und herunterladen.